Ich will eine Baufinanzierung.

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Annahmen

KfW-Programm Energieeffizient Sanieren

Modernisierer fördert die KfW-Bank, wenn diese die Förderkriterien einhalten. Hierfür steht das Programm „Energieeffizient Sanieren“ zur Verfügung. Förderwürdig sind Häuser, deren Bauantrag vor dem 01.01.1995 gestellt wurde. Das heißt die Gebäude mussten im Jahr 1996 fertiggestellt worden sein. 

Förderprogramm „Energieeffizient Sanieren“
Neben den Baujahr ist ein weiterer Faktor entscheidend. Das Wohngebäude muss auf den Stand eines KfW-Effizienzhauses gebracht werden. Dabei ist es grundsätzlich egal, ob es sich um ein Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus handelt, auch erstreckt sich die Förderung auf vermieteten Wohnraum. Von diesem Programm profitieren also sowohl Selbstnutzer als auch Vermieter. So gesehen können alle Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts einen Darlehensantrag stellen. Neben der Sanierung bestehenden Wohnraums fördert die KfW auch den Ersterwerb sanierten Wohnungraums. Darüberhinaus sind auch Zuschüsse möglich: Wer beispielsweise Einzelmaßnahmen ergreift, die den Energieverbrauch senken, erhält eine Förderung in Form von Zuschüssen.

Sanierungsstandards
Eigentümer, die ihr Gebäude auf den Stand des Effizienzhauses 100 trimmen, können einen Kredit von maximal 75.000 Euro zu einem Zinssatz von derzeit 1,1 Prozent sowie einen Tilgungszuschuss von 5 Prozent erhalten. Erfüllt das Haus nach der Sanierung den noch besseren Standard des Effizienzhauses 70 beträgt der Tilgungszuschuss sogar 12,5 Prozent. Für Teilmodernisierungen – Dämmung des Dachs, Einbau neuer Fenster, Erneuerung der Heizung – gibt es Darlehen bis 50.000 Euro.

In den ersten 10 Jahren der Laufzeit ist das Darlehen verbilligt, danach erfolgt die Verzinsung auf Basis der dann üblichen Kapitalmarktzinsen. Außerdem erhält der Investor je nach Kreditlaufzeit bis zu 5 tilgungsfreie Jahre, die maximale Laufzeit des Darlehens beträgt 30 Jahre. Während der Tilgungsfreijahre sind lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge zu leisten, anschließend muss der Kreditnehmer vierteljährliche Annuitäten zahlen.

  • Bestreitet der Hausbesitzer die Sanierungskosten aus eigenen Mitteln, also ohne ein Darlehen, kann er alternativ zum Kredit auch einen Zuschuss pro Wohneinheit erhalten. Dies gilt für Privatpersonen, die
    ein selbst genutztes oder vermietetes Ein- oder Zweifamilienhaus (maximal 2 Wohneinheiten) sanieren bzw. ein neu saniertes Ein- oder Zweifamilienhaus erwerben oder
  • eine selbst genutzte oder vermietete Eigentumswohnung in Wohnungseigentümergemeinschaften sanieren bzw. eine sanierte Eigentumswohnung erwerben sowie
  • für Wohnungseigentümergemeinschaften.

Der Zuschuss beträgt für ein KfW-Effizienzhaus 70 17,5 % (maximal 13.125 Euro), für ein KfW-Effizienzhaus 100 10 % (maximal 7.500 Euro) und für Einzelmaßnahmen oder Einzelmaßnahmenkombinationen 5 % (maximal 2.500 Euro). Zuschussbeträge unter 300 Euro zahlt die KfW nicht aus.

Energieeffizient Sanieren – Sonderförderung
Auch eine Sonderförderung zum Programm Energieeffizient Sanieren hat die KfW aufgelegt. Aus diesem erhalten geförderte Personen für die Beauftragung eines Sachverständigen, der die Maßnahmen des Programms „Energieeffizient Sanieren“ begleitet, einen Zuschuss. Die Finanzspritze beträgt 50 % der förderfähigen Kosten, jedoch höchstens 2.000 Euro. Weitere Zuschüsse gewährt die KfW für den Austausch von Nachtspeicherheizungen gegen moderne Anlagen mit 200 Euro pro Gerät. Für die nachträgliche Aufrüstung einer Heizungsanlage mit hocheffizienten Wälz- oder Zirkulationspumpen kann der Antragsteller Zuschüsse bis zu 25 Prozent der Kosten erwarten.