Ich will eine Baufinanzierung.

0,49 %
Fester Sollzins p.a.
0,52 %
Effektiver
Jahreszins p.a.
Sollzinsbindung in Jahren
Annahmen

Förderprogramme Thüringen - Teil 3

In Thüringen finanziert die Thüringer Aufbaubank (TAB) die Bauförderung. Für Selbstnutzer stellt sie im Rahmen der Wohnraumförderung das Programm „Schaffung von Wohneigentum in der Stadt“ zur Verfügung.

Das Programm finanziert die Erhaltung und Schaffung neuer Wohnungen in besonders förderungswürdigen Gebieten. Die Lage des zu fördernden Objekts muss sich in einem Sanierungs-, Erhaltungs- oder Kerngebiet einer Gemeinde oder innerhalb eines Stadtumbau-Ost-Gebiets befinden. Der Antragsteller erhält eine Förderung nur dann, wenn er eine Mindesteigenleistung von 20 % der Gesamtkosten, davon max. 25.000 Euro als Selbsthilfe erbringt.

Geförderte Personen
Die geförderten Personengruppen unterscheiden sich nach Art des geförderten Vorhabens. Bei der Förderung in den Stadtumbau-Ost-Gemeinden sind es jüngere Ehepaare, die maximal 5 Jahre verheiratet sind und bei denen kein Ehepartner das 40. Lebensjahr vollendet hat. Darüber hinaus Haushalte mit mindestens einem Kind sowie Haushalte ab 2 Personen, wobei eine Person eine Schwerbehinderung von mindestens 50 % ausweist. Gefördert werden grundsätzlich Haushalte, deren Summe der positiven Einkünfte der letzten zwei Kalenderjahre nach § 2 Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) folgende Grenzen nicht überschreiten:
  • Zuwendungsempfänger 60.000 EUR
  • Ehepartner bzw. Lebenspartner 40.000 EUR
  • jede weitere zum Haushalt gehörende Person 25.000 EUR

Der geförderte Wohnraum unterliegt einer Belegungsbindung bis zum 31.12.2021.

Geförderte Vorhaben
Unterstützt wird der Kauf eines Eigenheims bzw. einer Eigentumswohnung aus dem Bestand, der Um- und Ausbau sowie die Erweiterung einer bereits selbst genutzten Immobilie, der Neubau oder Ersterwerb von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen im Bereich der Baulückenschließung und auf innerörtlichen Recycling- und Brachflächen, die Fertigstellung einer zweiten Wohnung für Haushaltsangehörige und die barrierefreie Modernisierung nach DIN 18025. 

Förderung und Konditionen
Antragsteller erhalten ein zinsgünstiges Darlehen. Die Grundförderung beträgt 30.000 Euro, für jedes im Haushalt lebende Kind erhöht sich das Darlehen um weitere 10.000 Euro. Bei der Schaffung einer zweiten Wohnung umfasst die Grundförderung 20.000 Euro (max. 50 % der Gesamtkosten), beim barrierefreien Bauen 10.000 Euro und für sonstige Maßnahmen 5.000 Euro. 

Die Zinsfestschreibung erfolgt auf 10 Jahre, der Zinssatz beträgt zur Zeit 2 %. Danach kann der Zinssatz – abhängig von der wirtschaftlichen Lage des Kreditnehmers – bis auf 5 % angehoben werden. Bis zum 30.09.2012 ist das Darlehen tilgungsfrei, ab dem 01.10.2012 tilgt der Darlehensnehmer jährlich 2 %, Die Verwaltungskosten belaufen sich auf einmalig 1 %, danach auf 0,5 % jährlich. Dieser Satz wird nach Abbau von mehr als der Hälfte der Restschuld auf 0,25 % herabgesetzt

Das Darlehen kann mit kommunale Fördermitteln, KfW-Mitteln, Mitteln der Städtebauförderung oder dem Thüringer Familienbaudarlehen kombiniert werden. Ausgeschlossen ist eine gleichzeitige Inanspruchnahme des KfW-Wohneigentumsprogramm, wenn der Antragsteller zugleich eine Förderung des Thüringer Familienbaudarlehens oder Wohnungsfürsorgemittel des Bundes, der Bundesanstalt für Arbeit oder des Freistaates erhält.