Ich will eine Baufinanzierung.

0,49 %
Fester Sollzins p.a.
0,52 %
Effektiver
Jahreszins p.a.
Sollzinsbindung in Jahren
Annahmen

Förderprogramme Schleswig-Holstein Teil 3

Die Investitionsbank (IB) Schleswig-Holstein unterstützt Wohneigentümergemeinschaften bei Modernisierungsvorhaben. Rentner können über das Programm „Immorente“ ein Immobiliendarlehen aufnehmen und sich dieses in monatlichen Raten – als Rente – auszahlen lassen.

IB.WEGfinanz
Die IB Schleswig-Holstein vermittelt Wohneigentümergemeinschaften zinsgünstige KfW-Darlehen für Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen. Modernisierungswillige Wohneigentümer haben meist einen relativ kleinen Finanzierungsbedarf bis 25.000 Euro. So ist es für sie normalerweise schwierig, an KfW-Darlehen zu kommen, da diese eine bestimmte Darlehensmindestsumme voraussetzen. Die IB hilft hier weiter: Sie hat ein vereinfachtes Kreditprüfverfahren entwickelt hat und kann auch kleine Kreditsummen kostendeckend bearbeiten, so dass sie es Wohneigentümer dadurch ermöglicht, kleinere Kreditsummen zu den günstigen KfW-Zinssätzen zu erhalten.

Die Leistung der IB besteht darin, die Wohneigentümergemeinschaft vor Ort in der Versammlung zum Beschluss der Modernisierungsmaßnahme zu beraten. Die Eigentümer bevollmächtigen den Verwalter mit der Koordination der Finanzierung und dieser erhält von der IB alle notwendigen Unterlagen und Formulare für die Beantragung der Darlehen. Hat der Verwalter alle Unterlagen zur IB geschickt, sendet diese sie an die KfW weiter und erhält daraufhin die Kreditzusage. Jeder einzelne Wohnungseigentümer schließt dann den Kreditvertrag mit der IB ab. Für die Beratung und Begleitung der Finanzierung zahlen die Wohnungseigentümer an die IB 2 % des Gesamtinvestitionsvolumens zzgl. Mehrwertsteuer. Wohnungseigentümer, deren Kreditbedarf über25.000 Euro liegt, beantragen das KfW-Darlehen vor Ort bei der IB.

IB.ImmoRente
Wer mindestens 60 Jahre alt ist, kann als Eigenheimbesitzer von der IB die ImmoRente beziehen. Dabei handelt sich um ein Immbiliendarlehen, welches die Bank in Form von monatlichen Raten auszahlt. Die Raten erhält der Eigentümer, bis er seine statistische Lebenserwartung erreicht. Während dieser Zeit muss er seine Immobilie selbst bewohnen. Alternativ kann sich der Darlehensnehmer auch für eine Einmalzahlung, z.B. für die Instandhaltung oder Modernisierung, entscheiden oder beide Varianten kombinieren. Das Darlehen wird durch eine Eintragung ins Grundbuch abgesichert. 

Die Darlehenshöhe richtet sich nach dem voraussichtlichen Beleihungswert der Immobilie zum Ende der Laufzeit. Wird es in monatlichen Raten ausgezahlt, darf die Rentenhöhe nicht unter 150 Euro liegen. Wie hoch die Rente tatsächlich ausfällt, hängt auch von dem Alter des Rentenbeziehers (zum Vertragsabschluss) und dem vereinbarten Darlehenszins ab.

Die Rückzahlungen für das Darlehen beginnen
  • fünf Jahre nachdem der Kreditnehmer seine statistische Lebenserwartung erreicht hat. Der Kreditnehmer kann das Darlehen zu diesem Zeitpunkt auch in ein tilgungsfreies Darlehen umwandeln lassen und zahlt dann als laufende Leistung nur die Zinsen. Die Kreditsumme ist erst dann fällig, wenn er verstirbt.
  • wenn der Kreditnehmer vor Ende der Darlehenslaufzeit verstirbt.
  • wenn der Kreditnehmer vor Ende der Darlehenslaufzeit aus seiner Immobilie auszieht.
Für die Tilgungen kann der Eigentümer entweder die Mittel aus dem Verkauf der Immobilie oder aus anderen Quellen verwenden. Entscheidet er sich für den Verkauf, erhält er bzw. bekommen seinen Erben den eventuell verbleibenden Restbetrag. 

Die Zinshöhe für das Darlehen ist für die gesamte Laufzeit festgeschrieben und ist je nach Alter gestaffelt. Wer bei der Darlehenszusage nicht älter als 67 Jahre ist, zahlt einen Nominalzinssatz von 4,28 Prozent, bis 72 Jahre beträgt der Zins 4,51 Prozent usw. Zudem fällt ein Bearbeitungsentgelt von 1,5 Prozent der Darlehenssumme an.