Förderprogramme Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt finanziert die Investitionsbank Sachsen-Anhalt die Bauförderung.
Sie vergibt sowohl Darlehen im Rahmen der Wohnraumförderung als auch in Kombination mit der KfW-Bankengruppe.
IB-Förderdarlehen
Im Fokus des Programms steht der Bau und Erwerb von selbst genutzten Eigenheimen bzw. Eigentumswohnungen. Hierzu zählen auch Bestandsimmobilien einschließlich der entstehenden Modernisierungs-, Instandsetzungs- und Ausbaukosten. Das geförderte Objekt muss in einer der Städte und Gemeinden liegen, die Bestandteil des Stadtumbau-Ost-Programms sind. Bei Erwerb von Bestandsimmobilien gibt es die Einschränkung, dass diese vor dem 03.10.1990 errichtet sein müssen. Wird die Immobilie modernisiert oder instandgesetzt müssen die Kosten dafür mindestens 250 EUR pro qm betragen. Das Programm kann mit dem «IB-KfW-Wohneigentumsprogramm» kombiniert werden.
In Anspruch nehmen können das Darlehen Familien und Haushalte mit mindestens zwei Personen, deren Gesamteinkommen die Einkommensgrenzen des § 9 Abs. 2 Wohnraumförderungsgesetz um nicht mehr als 60% überschreitet. Eine weitere Voraussetzung besteht darin, dass der Antragsteller Eigenleistungen einschließlich Eigenkapital in Höhe von 15 % der Darlehenshöhe erbringen muss.
Maximal kann das Darlehen 65.000 Euro umfassen, hinzu kommt ein einmaliger Zuschuss von 500 Euro. Leben Kinder mit im Haushalt, so erhält der Darlehensnehmer für fünf Jahre weitere Zuschüsse von jährlich 800 Euro. Für jedes Kind, das innerhalb der ersten fünf Jahre nach Bezug der Wohnung geboren wird, wandelt die Investitionsbank einen Darlehensanteil von 5.000 Euro in einen Zuschuss um.
Das Darlehen läuft mit einer zehnjährigen Zinsfestschreibung. In den ersten fünf Jahren zahlt der Immobilieneigentümer einen besonders günstigen Zinssatz, vom 6. bis zum 10. Jahr liegt dieser höher. Die anfängliche Tilgungsrate beträgt 2 % und kann nach Ablauf der Zinsbindung auf 1 % herabgesetzt werden. Es fällt eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1 % der Darlehenssumme an.
IB-KfW-Wohneigentumsprogramm
In Zusammenarbeit mit der KfW-Bank stellt die Investitionsbank Sachsen-Anhalt zinsgünstige Darlehen zur Finanzierung des Baus oder Erwerbs – auch in Verbindung mit Modernisierungs-, Instandsetzungs- oder Umbauvorhaben – von selbstgenutztem Wohneigentum zur Verfügung. Gefördert werden alle Privatpersonen, die durch Kauf oder Bau selbstgenutztes Wohneigentum schaffen. Einkommensgrenzen oder Gebietsvorgaben bei diesem Programm bestehen nicht.
Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens zur Ergänzung der Finanzierung über eine Hausbank bzw. Bausparkasse. Die Investitionsbank stellt das Darlehen – zwischen 15.000 und 100.000 Euro zum Programmzinssatz des KfW-Wohneigentumsprogramms – in zwei Teilbeträgen zur Verfügung. Teilbetrag eins deckt bis zu 30% der veranschlagten Gesamtkosten ab. Der 2. Teilbetrag umfasst die Differenz aus dem ersten Teilbetrag und dem Darlehenshöchstbetrag. Für den ersten Teilbetrag verbilligt die Bank den KfW-Zinssatz in den ersten fünf Jahren der Laufzeit um 0,2 Prozentpunkte pro Jahr. Die Zinsfestschreibung gilt für zehn Jahre, danach wird der Zinssatz auf das normale Kapitalmarktniveau angehoben.
Sachsen-Anhalt MODERN
Dieses Programm steht für Selbstnutzer oder Vermieter zur Verfügung, die ihre Immobilie energetisch oder altersgerecht modernisieren möchten. Die Investitionsbank bietet die Darlehen in Zusammenarbeit mit der KfW an und reduziert die ohnehin günstigen KfW-Zinssätze noch zusätzlich. Gefördert wird der barrierereduzierende oder -freie Umbau von Wohnungen und Wohngebäuden, Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz sowie die Verbesserung der Außenanlagen bei Mehrfamilienhäusern –
mit mindestens 3 Wohneinheiten – durch die Schaffung von Grünanlagen und Spielplätzen.
Je Wohneinheit vergibt die Bank für altersgerechten Umbau und energieeffizientes Sanieren maximal 50.000 Euro, wer den Wohnraum modernisiert kann max. 100.000 Euro pro Wohneinheit bekommen. Die Gesamtdarlehenssumme darf je Objekt 750.000 Euro nicht übersteigen. Die Laufzeit beträgt 10 oder 20 Jahre, davon ein Jahr tilgungsfrei, die Zinsbindungsfrist umfasst 10 Jahre.