Förderprogramme Nordrhein-Westfalen Teil 1
Nordrhein-Westfalen hat ein Programm speziell für den Erwerb von Eigentumswohnungen oder Häusern zur Selbstnutzung aufgelegt. Im Fokus der Förderung sind Familien mit einem oder mehreren Kindern oder Schwerbehinderte, die auch als Einzelperson gefördert werden können. Auch Lebensgemeinschaft, die diese Bedingungen erfüllen, fallen unter das Programm, welches es in den Varianten A und B gibt.
Das Förderprogramm "Erwerb einer gebrauchten Immobilie"
Es gibt mehrere Fördervoraussetzungen für das Programm. Eine Förderung ist nur möglich, wenn ein Kind im Haushalt mitlebt, das noch kein eigenes Einkommen erwirtschaftet. Außerdem können Schwerbehinderte mit einer Behinderung von mindestens 50 Prozent unterstützt werden. Die zweite Einschränkung betrifft das Einkommen, da es sich hierbei um eine soziale Wohnungsbauförderung handelt. So beträgt die Nettofördergrenze bei einem Vierpersonenhaushalt 31.100 Euro. Dies entspricht in etwa einem Bruttolohn von rund 48041 Euro. Allerdings kann das Jahresbruttoeinkommen auch noch höher liegen, wenn beispielsweise der Antragsteller höhere Webungskosten nachweisen kann. Auch für jüngere Familien, Alleinerziehende und Schwerbehinderte können noch weitere Abzugs- und Freibeträge hinzukommen. Wer Beamter oder Selbstständiger ist, der sollte sich mit den Förderberatern der Bewilligungsbehörde in Verbindung setzen, da weitere Punkte zu beachten sind, die erst eine Förderung ermöglichen.
Es gibt mehrere Fördervoraussetzungen für das Programm. Eine Förderung ist nur möglich, wenn ein Kind im Haushalt mitlebt, das noch kein eigenes Einkommen erwirtschaftet. Außerdem können Schwerbehinderte mit einer Behinderung von mindestens 50 Prozent unterstützt werden. Die zweite Einschränkung betrifft das Einkommen, da es sich hierbei um eine soziale Wohnungsbauförderung handelt. So beträgt die Nettofördergrenze bei einem Vierpersonenhaushalt 31.100 Euro. Dies entspricht in etwa einem Bruttolohn von rund 48041 Euro. Allerdings kann das Jahresbruttoeinkommen auch noch höher liegen, wenn beispielsweise der Antragsteller höhere Webungskosten nachweisen kann. Auch für jüngere Familien, Alleinerziehende und Schwerbehinderte können noch weitere Abzugs- und Freibeträge hinzukommen. Wer Beamter oder Selbstständiger ist, der sollte sich mit den Förderberatern der Bewilligungsbehörde in Verbindung setzen, da weitere Punkte zu beachten sind, die erst eine Förderung ermöglichen.
Eine Unterstützung durch das Land erhalten Käufer von Eigenheimen und Eigentumswohnungen zur Selbstnutzung. Die Förderung ist allerdings nicht bei jedem Objekt möglich. So sind Eigentumswohnungen in Hochhäusern ausgeschlossen. Außerdem werden großzügige Wohnungen und Häuser nicht gefördert, wenn sie nicht im Rahmen von angemessenen Gesamtkosten realisierbar sind. Der Käufer muss zudem 15 Prozent der Gesamtkosten Eigenleistung zur Verfügung stellen, davon die Hälfte als Geldmittel. Außerdem stellt das Land nur Mittel zur Verfügung, wenn dem geförderten Haushalt ein ausreichender Geldbetrag zum Lebensunterhalt verbleibt. Die Grenzen betragen beispielsweise bei einem Einpersonenhaushalt 725 Euro monatlich und bei einem Vierpersonenhaushalt 1.405 Euro.
Darlehenshöhe
Grundsätzlich gilt die Förderung für Häuser, die nach den 01.01.1995 fertiggestellt wurden. Die Darlehenshöhe staffelt sich nach zwei Varianten, in der ersten umfasst diese Gebäude, die bereits die Maßgaben der Wärmeschutzverordnung von 1995 erfüllen, die zweite Variante erfasst die Gebäude, die noch nicht diese Werte erreichen und entsprechend aufgerüstet werden müssen. Bei der ersten Variante können bis zu 70 Prozent der Neubaufördermittel unterstützt, bei Variante zwei bis zu 80 Prozent. Die Fördergebiete werden entsprechend der Lebenshaltungskosten und Immobilienpreise in drei Kategorien eingeteilt. Für die Gebäude gelten folgende Förderungssummen:
Grundsätzlich gilt die Förderung für Häuser, die nach den 01.01.1995 fertiggestellt wurden. Die Darlehenshöhe staffelt sich nach zwei Varianten, in der ersten umfasst diese Gebäude, die bereits die Maßgaben der Wärmeschutzverordnung von 1995 erfüllen, die zweite Variante erfasst die Gebäude, die noch nicht diese Werte erreichen und entsprechend aufgerüstet werden müssen. Bei der ersten Variante können bis zu 70 Prozent der Neubaufördermittel unterstützt, bei Variante zwei bis zu 80 Prozent. Die Fördergebiete werden entsprechend der Lebenshaltungskosten und Immobilienpreise in drei Kategorien eingeteilt. Für die Gebäude gelten folgende Förderungssummen:
Variante A | Variante B |
Grundpauschale K 1 - 28.000 EUR | Grundpauschale K 1 - 32.000 EUR |
Grundpauschale K 2 - 42.000 EUR | Grundpauschale K 2 - 48.000 EUR |
Grundpauschale K 3 - 49.000 EUR | Grundpauschale K 3 - 56.000 EUR |
Für beide Modelle
Kinderbonus 4.000 EUR je Kind
Stadtbonus 12.000 EUR (nur bestimmte Orte)
erhöhter Stadtbonus 16.000 EUR (nur bestimmte Orte)
Starterdarlehen 10.000 EUR
Kinderbonus 4.000 EUR je Kind
Stadtbonus 12.000 EUR (nur bestimmte Orte)
erhöhter Stadtbonus 16.000 EUR (nur bestimmte Orte)
Starterdarlehen 10.000 EUR
Die ersten fünf Jahre beträgt der Zinssatz 0,5 Prozent im Jahr. Danach steigt der Zinssatz auf zunächst 3,5 Prozent an. Ab dem 16. Jahr der Laufzeit kann es auch teuer werden, bis zu 6 Prozent sind dann zuzahlen. Die Tilgungsraten sind hoch und betragen 2 Prozent auf das Baudarlehen und 5 Prozent auf das Starterdarlehen. Im ersten Jahr betragen die Gebühren 0,4 Prozent der Darlehenssumme, danach jährlich 0,5 Prozent.
Fazit
Die Förderung für Käufer von Gebrauchtimmobilien ist in Nordrhein-Westfalen nicht so günstig wie in vielen anderen Bundesländern. Die Tilgung ist hoch und auch die Zinsen können gegen Ende der Laufzeit sogar über dem Marktniveau liegen. Interessierte sollten daher zunächst überprüfen, ob es nicht günstigere Fördermöglichkeiten über die KfW-Bankengruppe gibt.