Förderprogramme Nordrhein-Westfalen Teil 1
Es gibt mehrere Fördervoraussetzungen für das Programm. Eine Förderung ist nur möglich, wenn ein Kind im Haushalt mitlebt, das noch kein eigenes Einkommen erwirtschaftet. Außerdem können Schwerbehinderte mit einer Behinderung von mindestens 50 Prozent unterstützt werden. Die zweite Einschränkung betrifft das Einkommen, da es sich hierbei um eine soziale Wohnungsbauförderung handelt. So beträgt die Nettofördergrenze bei einem Vierpersonenhaushalt 31.100 Euro. Dies entspricht in etwa einem Bruttolohn von rund 48041 Euro. Allerdings kann das Jahresbruttoeinkommen auch noch höher liegen, wenn beispielsweise der Antragsteller höhere Webungskosten nachweisen kann. Auch für jüngere Familien, Alleinerziehende und Schwerbehinderte können noch weitere Abzugs- und Freibeträge hinzukommen. Wer Beamter oder Selbstständiger ist, der sollte sich mit den Förderberatern der Bewilligungsbehörde in Verbindung setzen, da weitere Punkte zu beachten sind, die erst eine Förderung ermöglichen.
Grundsätzlich gilt die Förderung für Häuser, die nach den 01.01.1995 fertiggestellt wurden. Die Darlehenshöhe staffelt sich nach zwei Varianten, in der ersten umfasst diese Gebäude, die bereits die Maßgaben der Wärmeschutzverordnung von 1995 erfüllen, die zweite Variante erfasst die Gebäude, die noch nicht diese Werte erreichen und entsprechend aufgerüstet werden müssen. Bei der ersten Variante können bis zu 70 Prozent der Neubaufördermittel unterstützt, bei Variante zwei bis zu 80 Prozent. Die Fördergebiete werden entsprechend der Lebenshaltungskosten und Immobilienpreise in drei Kategorien eingeteilt. Für die Gebäude gelten folgende Förderungssummen:
Variante A | Variante B |
Grundpauschale K 1 - 28.000 EUR | Grundpauschale K 1 - 32.000 EUR |
Grundpauschale K 2 - 42.000 EUR | Grundpauschale K 2 - 48.000 EUR |
Grundpauschale K 3 - 49.000 EUR | Grundpauschale K 3 - 56.000 EUR |
Kinderbonus 4.000 EUR je Kind
Stadtbonus 12.000 EUR (nur bestimmte Orte)
erhöhter Stadtbonus 16.000 EUR (nur bestimmte Orte)
Starterdarlehen 10.000 EUR
Fazit
Die Förderung für Käufer von Gebrauchtimmobilien ist in Nordrhein-Westfalen nicht so günstig wie in vielen anderen Bundesländern. Die Tilgung ist hoch und auch die Zinsen können gegen Ende der Laufzeit sogar über dem Marktniveau liegen. Interessierte sollten daher zunächst überprüfen, ob es nicht günstigere Fördermöglichkeiten über die KfW-Bankengruppe gibt.