Förderprogramme für Bauherren Niedersachsen - Teil 2
Ein weiteres Programm des Landes Niedersachsen hält Mittel für Schwerbehinderte bereit. Dieser Personenkreis soll unterstützt werden, weil die Schaffung eines behindertengerechten Wohnraums häufig mit einem höheren finanziellen Aufwand verbunden ist.
Das Förderprogramm
Das Programm "Eigentumsförderung für Schwerbehinderte Menschen" unterstützt Schwerbehinderte oder deren Familien beim Bau eines behindertengerechten Hauses oder beim Kauf vorhandenen Wohnraums, der entsprechend umgebaut wird. Zu den förderfähigen Personen gehören Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (aG), Rollstuhlfahrer, Blinde oder stark Sehbehinderte sowie Personen, die durch eine fortschreitende Erkrankung in diese Situation kommen wie beispielsweise Multiple-Sklerose-Erkrankte. Eine weitere Voraussetzung, um in den Genuss der Förderung zu kommen, sind die Einkommensgrenzen, die auch für das Programm "Eigentum für kinderreiche Familien" (Förderprogramme für Bauherren in Niedersachsen Teil 1) gelten. Ebenso stellt die Bank auch die gleichen Anforderungen an das vorhandene Eigenkapital beziehungsweise die Eigenleistungen. Und: Die derzeitigen Wohnverhältnisse des Antragstellers müssen so beschaffen sein, dass sie für den Schwerbehinderten auf Dauer nicht zumutbar sind. Die Person darf also nicht bereits in behindertengerechtem Wohnraum leben. Ein geeignetes Grundstück für den Bau eines Hauses sollte ebenfalls vorhanden sein. Bei der Antragstellung reicht ein Nachweis darüber aus, dass ein Grundstück zum Bau eines Hauses zur Verfügung steht. Damit der Antragsteller bei einem negativen Bescheid nicht auf dem Grundstück sitzen bleibt, braucht er aber noch nicht Eigentümer zu sein. Den Kauf des Grund und Bodens sowie den Bau oder Kauf des Hauses kann er auch nach einem positiven Bescheid veranlassen. Außerdem wichtig: Der Neubau oder die Modernisierung eines gekauften Hauses ist entsprechend der DIN-Norm 18025 durchzuführen. Die Flächenhöchstgrenzen für einen geförderten Neubau für Schwerbehinderte betragen 90 qm für zwei Personen, 130 qm für drei bis fünf Personen und für jede weitere Person zusätzlich 10 qm.
Das Programm "Eigentumsförderung für Schwerbehinderte Menschen" unterstützt Schwerbehinderte oder deren Familien beim Bau eines behindertengerechten Hauses oder beim Kauf vorhandenen Wohnraums, der entsprechend umgebaut wird. Zu den förderfähigen Personen gehören Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (aG), Rollstuhlfahrer, Blinde oder stark Sehbehinderte sowie Personen, die durch eine fortschreitende Erkrankung in diese Situation kommen wie beispielsweise Multiple-Sklerose-Erkrankte. Eine weitere Voraussetzung, um in den Genuss der Förderung zu kommen, sind die Einkommensgrenzen, die auch für das Programm "Eigentum für kinderreiche Familien" (Förderprogramme für Bauherren in Niedersachsen Teil 1) gelten. Ebenso stellt die Bank auch die gleichen Anforderungen an das vorhandene Eigenkapital beziehungsweise die Eigenleistungen. Und: Die derzeitigen Wohnverhältnisse des Antragstellers müssen so beschaffen sein, dass sie für den Schwerbehinderten auf Dauer nicht zumutbar sind. Die Person darf also nicht bereits in behindertengerechtem Wohnraum leben. Ein geeignetes Grundstück für den Bau eines Hauses sollte ebenfalls vorhanden sein. Bei der Antragstellung reicht ein Nachweis darüber aus, dass ein Grundstück zum Bau eines Hauses zur Verfügung steht. Damit der Antragsteller bei einem negativen Bescheid nicht auf dem Grundstück sitzen bleibt, braucht er aber noch nicht Eigentümer zu sein. Den Kauf des Grund und Bodens sowie den Bau oder Kauf des Hauses kann er auch nach einem positiven Bescheid veranlassen. Außerdem wichtig: Der Neubau oder die Modernisierung eines gekauften Hauses ist entsprechend der DIN-Norm 18025 durchzuführen. Die Flächenhöchstgrenzen für einen geförderten Neubau für Schwerbehinderte betragen 90 qm für zwei Personen, 130 qm für drei bis fünf Personen und für jede weitere Person zusätzlich 10 qm.
Fördergelder
Zur Förderung des Neubaus oder der Modernisierung/ des Umbaus steht dem Schwerbehinderten und seiner Familie ein Darlehen zur Verfügung, das die Bank in den ersten 10 Jahren zinsfrei gewährt. Die Fördersummen für Schwerbehinderte, die ein Haus neu errichten wollen und kein oder ein Kind haben, betragen 40.000 Euro, für jedes weitere Kind, wenn das Älteste max. 15 Jahre alt ist, erhöht sich der Betrag um 5.000 Euro. Beim Bau eines KfW-85-Hauses, KfW-70-Hauses oder eines Passivhauses gibt es zusätzlich 5.000 Euro. Im Darlehen selbst sind 10.000 Euro enthalten, die ausschließlich für die behindertengerechte Bauweise zur Verfügung stehen. Beim Kauf bestehenden Wohnraums und gleichzeitiger Modernisierung gelten die gleichen Fördersummen wie beim Förderprogramm "Eigentum für kinderreiche Familien" (Förderprogramme für Bauherren in Niedersachsen Teil 1). Doch auch in diesem Fall muss der Bauherr nachweisen, dass er 10.000 Euro für behindertengerechte Baumaßnahmen verwendet.
Zur Förderung des Neubaus oder der Modernisierung/ des Umbaus steht dem Schwerbehinderten und seiner Familie ein Darlehen zur Verfügung, das die Bank in den ersten 10 Jahren zinsfrei gewährt. Die Fördersummen für Schwerbehinderte, die ein Haus neu errichten wollen und kein oder ein Kind haben, betragen 40.000 Euro, für jedes weitere Kind, wenn das Älteste max. 15 Jahre alt ist, erhöht sich der Betrag um 5.000 Euro. Beim Bau eines KfW-85-Hauses, KfW-70-Hauses oder eines Passivhauses gibt es zusätzlich 5.000 Euro. Im Darlehen selbst sind 10.000 Euro enthalten, die ausschließlich für die behindertengerechte Bauweise zur Verfügung stehen. Beim Kauf bestehenden Wohnraums und gleichzeitiger Modernisierung gelten die gleichen Fördersummen wie beim Förderprogramm "Eigentum für kinderreiche Familien" (Förderprogramme für Bauherren in Niedersachsen Teil 1). Doch auch in diesem Fall muss der Bauherr nachweisen, dass er 10.000 Euro für behindertengerechte Baumaßnahmen verwendet.
Förderleistungen
Die Rahmenbedingungen entsprechen denen des Programms "Eigentum für kinderreiche Familien" (Förderprogramme für Bauherren in Niedersachsen Teil 1). Einzige Ausnahme: Die Tilgung kann wegen geringer Restnutzungsdauer während der Laufzeit erhöht werden. Die Förderbank vergibt die Darlehen nach Dringlichkeit, abhängig von der Unzumutbarkeit der jetzigen Wohnsituation und sozialen Kriterien. Die Antragsweiterleitung erfolgt über die finanzierende Bank.
Die Rahmenbedingungen entsprechen denen des Programms "Eigentum für kinderreiche Familien" (Förderprogramme für Bauherren in Niedersachsen Teil 1). Einzige Ausnahme: Die Tilgung kann wegen geringer Restnutzungsdauer während der Laufzeit erhöht werden. Die Förderbank vergibt die Darlehen nach Dringlichkeit, abhängig von der Unzumutbarkeit der jetzigen Wohnsituation und sozialen Kriterien. Die Antragsweiterleitung erfolgt über die finanzierende Bank.