Ich will eine Baufinanzierung.

0,49 %
Fester Sollzins p.a.
0,52 %
Effektiver
Jahreszins p.a.
Sollzinsbindung in Jahren
Annahmen

Förderprogramme für Bauherren in Hessen - Teil 2

Für Erwerber einer gebrauchten Immobilie zur Selbstnutzung stellt das Land Hessen über die Landestreuhandstelle das zinsgünstige Hessen-Darlehen zum Erwerb von Gebrauchtimmobilien zur Verfügung. An der Förderung beteiligt sich die KfW Förderbank mit Mitteln aus dem "KfW-Wohneigentumsprogramm". Eigentümer, die ihre vorhandene selbst genutzte Immobilie behindertengerecht umbauen wollen, können außerdem Zuschüsse erhalten.

 

Die Konditionen des Hessen-Darlehens

Die Voraussetzungen entsprechen weitestgehend denen, die auch für das Hessen-Baudarlehen gelten. Die Höhe des Hessen-Darlehens beträgt maximal 80.000 Euro, insgesamt darf der Betrag nicht mehr als 50 Prozent der Gesamtkosten ausmachen. Weil das Land Hessen auch eine Bürgschaft vergibt, kann das Förderdarlehen im Grundbuch nachrangig abgesichert werden. Für das Darlehen zahlt der Kreditnehmer einen Zinssatz, der rund 30 Prozent unter dem Kapitalmarktzins liegt. Dieser wird ab dem Zeitpunkt der Darlehenszusage auf zehn Jahre festgeschrieben. Die gesamte Finanzierungsdauer beträgt maximal 35 Jahre. Nach fünf Jahren hat der Immobilienfinanzierer einen Nachweis zu erbringen, dass sein Einkommen die Einkommensgrenzen um nicht mehr als 20 Prozent übersteigt. Andernfalls entfällt die Zinsverbilligung. Die Anfangstilgung kann zwischen 1 und 2,5 Prozent betragen, bei zwei tilgungsfreien Jahren. Die Höhe des Tilgungssatzes ist abhängig vom jeweiligen Nominalzins. An weiteren Kosten entstehen dem Darlehensnehmer ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von einem Prozent der Darlehenssumme und gegebenenfalls Bereitstellungszinsen (0,25 Prozent beginnend 2 Bankarbeitstage und 4 Monate nach Zusage). Die Auszahlung des Darlehens erfolgt in einer Summe. Finanziert der Darlehensnehmer auch Modernisierungen mit, werden die Beträge dafür anteilig erst nach Abschluss der Maßnahmen ausgezahlt. Kombinationen mit anderen Fördermitteln, mit Ausnahme von Mitteln aus dem KfW Wohneigentumsprogramms, sind möglich.

Grundsätzlich muss das zu fördernde Objekt baulich in einem guten Zustand sein und ohne wesentliche Umbauten sowie Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen zur angemessenen Wohnraumversorgung geeignet ist.

 

Zuschüsse für einen behindertengerechten Umbau

Wer seine vorhandene Wohnung behindertengerecht umbauen möchte, kann vom Land einen Kostenzuschuss erhalten. Einkommensgrenzen gelten bezüglich dieses Programms nicht. Ziel dabei ist es, Wohnraum zu schaffen, der baulich so gestaltet ist, dass behinderte Menschen selbstständig und unabhängig darin leben können. Außerdem sollen die Wohngebäude und die Wohnungen barrierefrei erreichbar sein. Es werden vorrangig bauliche Veränderungen gefördert, die den Anforderungen der Normen DIN 18024 Teil 1 und DIN 18025 Teil 1 oder 2 entsprechen. Dazu gehören beispielsweise Maßnahmen, die der Verbesserung der Freiflächen, Plätze, Wege und PKW-Stellplätze auf dem Grundstück, der Verbesserung von Toilettenräumen und Bädern, der Beseitigung von Stufen und Schwellen, der Errichtung von Rampen usw. dienen. Für diese und andere Maßnahmen gewährt die Förderstelle einen Kostenzuschuss bis zu 50 Prozent, er kann maximal 12.500 Euro je Wohneinheit betragen. Umbauten, die unter 1.000 Euro Kosten verursachen, werden nicht gefördert. Ebenfalls keinen Zuschuss gibt es für die Erweiterung bestehender Wohngebäude oder für Umbaukosten, die in Verbindung mit dem Erwerb von Wohngebäuden, entstehen. Eine Kombination mit anderen staatlichen Förderprogrammen ist ausgeschlossen oder die Zuschüsse werden entsprechend gekürzt. Es fällt ein Bearbeitungsgeld von 1 Prozent des Zuschussbetrags an.