Ich will eine Baufinanzierung.

0,49 %
Fester Sollzins p.a.
0,52 %
Effektiver
Jahreszins p.a.
Sollzinsbindung in Jahren
Annahmen

Förderprogramme des Landes Bremen

Die Bremer Aufbaubank (BAB) fördert den Bau und die Modernisierung von Mietwohnungen ab drei Wohneinheiten in innerstädtischen Bereichen, dabei sollen insbesondere Baulücken geschlossen werden. Die Programme stehen auch Privatleuten zur Verfügung, die sich beispielsweise eine Altersversorgung über Mieten aufbauen wollen. Die Anträge für die Förderdarlehen sind bei der Bremer Aufbaubank zu stellen.

Neubauförderung
Bei diesem Programm liegt der Fokus darauf, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Dieser soll einem bedürftigem Personenkreis zur Verfügung gestellt werden. Insofern gilt auch eine Begrenzung der Miete auf maximal 6,10 Euro je qm Wohnfläche. Damit verbunden ist auch eine Bindungszeit der Miete von 15 Jahren, in der nur an einen bedürftigen Personenkreis vermietet werden darf. Das Einkommen darf bis zu 60 Prozent oberhalb der im § 9 Abs. WOFG bestimmten Einkommensgrößen überschritten werden. Förderfähig sind Wohnungen in Abhängigkeit von der Personenzahl, die Begrenzungen reichen von einer Person und 48 qm bis hin zu sieben Personen und 115 qm. Nach Auslauf der Bindungszeit kann der Vermieter über die Wohnungen im eignen Ermessen verfügen. 

Förderung
Die Förderobergrenze liegt bei 35.000 Euro je Wohneinheit, dabei wird ein Eigenanteil von 15 Prozent an den Gesamtkosten erwartet. In den ersten zehn Jahren der Laufzeit des Darlehens fällt nur eine Tilgung von 1 Prozent an, bis zum 15. Jahr beträgt der Zinssatz 2 Prozent und die Tilgung 1 Prozent, danach wird ein Zinssatz von mindestens 6 Prozent erhoben, mit Erhöhung der Tilgung auf 2 Prozent. Die Verwaltungskosten liegen vorab bei 1 Prozent, sodass 99 Prozent der Darlehenssumme ausbezahlt werden. Die fortlaufenden Verwaltungskosten betragen 0,375 Prozent jährlich. Aufgrund des relativ hohen Zinssatzes für das Darlehen nach 15 Jahren sollte jedoch auch überprüft werden, ob sich das Förderdarlehen überhaupt lohnt. Die aktuell günstigen Bauzinsen stehen in direkter Konkurrenz zu diesem Programm, da hier gleichzeitig auch die Bindung an einen bedürftigen Personenkreis entfällt, ist das Darlehen aus Renditegesichtspunkten eher uninteressant. 

Modernisierungsförderung
Dies Programm ist analog zur Neubauförderung gestaltet. Es richtet sich ebenfalls an Vermieter mit mindestens drei Wohneinheiten pro Haus, die an einen bedürftigen Personenkreis vermieten wollen. Die Mietwohnungen müssen mindestens 25 Jahre alt sein. Die Förderhöhe muss mindestens 7.500 Euro je Wohneinheit betragen.

Förderung
Zwei Förderstufen können genutzt werden. Die erste Förderstufe reicht bis 15.000 Euro je Wohneinheit und bezeichnet die Modernisierung mit „üblichem Aufwand“, die Förderstufe zwei umfasst die grundlegende Modernisierung einer Wohnung mit „erheblichem Aufwand“, mit einer Obergrenze von maximal 30.000 Euro. Um beide Förderstufen genau in den Maßnahmen zu unterscheiden, ist eine Beratung durch die Bremer Aufbaubank sinnvoll. Die Verwaltungskosten und Darlehensauszahlung sind identisch mit dem Programm „Neubauförderung“. Die Zinssätze variieren hingegen, so wird in den ersten fünf Jahren nur eine Tilgung von 1 Prozent fällig, bis zum 10. Jahr zusätzlich ein Zins von 2 Prozent, danach bis zum 15. Jahr 4 Prozent bei unveränderter Tilgung. Ab dem 16. Jahr liegt der Zinssatz bei mindestens 6 Prozent und der Tilgungssatz bei 2 Prozent. Interessant ist dies Programm für all jene, die bereits heute an einen bedürftigen Personenkreis vermieten. Hier lohnt sich meist ein Blick auf dies Programm, da aufgrund der niedrigeren Mietmarge Investitionen schwieriger zu gestalten sind. Allerdings steigen auch beim Modernisierungsprogramm nach 15 Jahren die Förderzinsen deutlich an.