Finanzierung: Hamburgs neue Förderbank
Als Bundesland verfügt Hamburg über eine eigene Förderbank. Bislang war für die Wohnraumförderung die Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt (WK) zuständig, dieses hat sich seit dem 01. August 2013 geändert. Das neue Förderinstitut heißt Hamburger Investitions- und Förderbank (kurz: IFBHH) oder IFB Hamburg. Das Förderinstitut setzt insbesondere politische Vorgaben um, das heißt, die Förderung für Wohnraum steht immer im Zusammenhang mit Umweltschutz und Energiesparen.
Umstrukturierung der Förderung in Hamburg
Zukünftig soll die gesamte Förderung in einem Haus vereint sein, zu diesem Zweck wurde das neue Institut gegründet. Neben dem Thema Wohnen wird von hier aus nun auch die Förderung für Wirtschaft und Umwelt & Energie angeschoben, zugleich ging die Hamburger Innovationsstiftung im neuen Institut auf. Über diesen Weg soll von nun an beispielsweise die Beratung im Themenfeld Wohnen und Umwelt mehr Synergieeffekte bringen. Für den Bereich der Wohnraumförderung werden insgesamt über 700 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Das Institut hat natürlich auch eine neue Internetpräsenz, Interessierte finden diese nun unter www.ifbhh.de. Für Anfragen zum Thema Wohnungsbau steht auch eine neue Beratungshotline unter 040/ 24846-480 zur Verfügung. Wer lieber per Email in Kontakt treten möchte, kann dies unter privatkunden@ifbhh.de vornehmen.
Auswirkungen auf die Wohnraumförderung
Ziel der neuen Förderbank ist unter anderem, dass gerade im Hinblick auf den Bedarf von 90.000 zusätzlichen Wohneinheiten bis 2030 zusätzliche Flächen zur Bebauung erschlossen werden. Hierzu stellt die Stadt Hamburg Fördergelder zur Verfügung. Davon können auch Bauherren für selbstgenutzte Wohnungen oder Häuser profitieren, da auch für diesen Personenkreis nun mehr Grundstücke erschlossen werden sollen. Zu diesem Zweck vergibt die IFB Hamburg zukünftig weitere Fördermittel an Grundstückseigentümer, die verstärkt Grundstückserschließungen vornehmen. Dabei legen die Bezirksämter fest, in welchen Bereichen der Innenstadtentwicklung eine Förderung stattfinden kann.
Ansonsten gilt für die Wohnraumförderung für selbst genutzte Immobilien: Es gibt kaum Änderungen. Lediglich die Namen für die Programme sind nun etwas anders, das Präfix WK wurde in IFB umgewandelt, beispielsweise IFB-Familiendarlehen. Geringe Änderungen gibt es ledig – durch die jährlichen Anpassungen - bei den zu fördernden Objekten. Der Energiestandard wurde nun weiter nach oben geschraubt. Als Fördergrenze gilt das KfW-Effizienzhaus Typ 40. Die Fördergelder aus dem IFB-Aufwendungsdarlehen wurden leicht erhöht und betragen nun in den ersten vier Jahren 1,60 Euro je qm förderfähiger Wohnfläche. Besteht weiterer Förderbedarf durch die KfW, so kann dieser auch mit über die IFB Hamburg abgewickelt werden. Daneben steht weiterhin die Förderung von Baugemeinschaften auf der Agenda. Hierzu steht auch das Neubaugebiet Jenfelder Au zur Verfügung. Die Baugemeinschaften sind dem normal geförderten Bauvorhaben nun gleichgestellt, bis auf bestimmte Sonderfälle. Die spezielle Zwischenfinanzierung für Baugemeinschaften ist nun entfallen. Außerdem können Hauseigentümer auch noch eine Modernisierungsförderung erhalten.
Das Angebot für Bauherren oder Modernisierer wird zudem noch durch spezielle, kostenlose Vorträge zu den Themen Bauen – Umwelt – Energiesparen erweitert. Diese finden in Zusammenarbeit mit dem EnergieBauzentrum auf dem Elbcampus statt.