Baufinanzierung: KfW-Wohneigentumsprogramm - interessant für Selbstnutzer
Das Darlehen aus dem KfW-Wohneigentumsprogramm (Programmteil 124) ist eine ideale Ergänzung zu Finanzierungen von privatwirtschaftlichen Banken oder Versicherungen. Allerdings ist der Finanzierungsrahmen mit bis zu 100.000 Euro relativ klein, sodass über diesen Weg nur ein Teil der Finanzierung möglich ist. Dafür darf der Kredit auch nachrangig vergeben werden, dadurch bleibt der erste Rang für den Hauptkreditgeber frei. Und die Konditionen sind günstig, für effektiv 1,97 Prozent ist im Moment der staatliche Kredit zu bekommen. Auch zur Übernahme von Genossenschaftsanteilen werden Kredite gewährt.
Erwerb eines neuen Wohneigentums
Privatpersonen, die selbst genutztes Wohneigentum erwerben oder bauen möchten, werden von der KfW mit einem zinsgünstigen Kredit aus dem KfW-Wohneigentumsprogramm unterstützt. Finanziert ab dem Jahr 2012 werden bis zu 100 Prozent der Gesamtkosten, jedoch nur bis zu einer Obergrenze von 100.000 Euro. Eigenleistungen - beispielsweise bei der Modernisierung - können in die Kalkulation miteinbezogen werden.
Erwerb einer gebrauchten Immobilie
Bei einer Gebrauchtimmobilie fördert die KfW den Kaufpreis inklusive der Nebenkosten und außerdem Modernisierungs-, Instandsetzungs- und Umbauarbeiten, unabhängig davon, ob das Objekt von Privatpersonen, über Immobilienmakler oder eine Auktion/Zwangsversteigerung erworben wurde.
Beim Kauf beziehungsweise Bau eines Eigenheims werden in diesem Programm grundsätzlich nur die Kosten für die selbst genutzte Wohnung mitfinanziert. Weitere Wohnungen im selben Objekt können nur einbezogen werden, wenn diese Angehörigen unentgeltlich überlassen werden.
Berücksichtigt werden sowohl die Kosten für das Baugrundstück als auch für die Erstellung des Gebäudes sowie die Bau- beziehungsweise Baunebenkosten und die Außenanlagen. Über das Wohneigentumsprogramm 2 (Programmteil 134) kann der Kreditnehmer auch Genossenschaftsanteile finanzieren, wenn er in eine bestehende oder erst noch zu gründende Wohnungsbaugenossenschaft eintritt. Genossenschaftsanteile können bis zu 100 Prozent finanziert werden, mit einer Obergrenze von 50.000 Euro. Die Finanzierungsdauer beträgt maximal 20 Jahre. Dieser Programmteil soll besonders entstehenden Genossenschaften auf die Beine helfen, wenn die Mitglieder über kein Eigenkapital verfügen.
Finanzierung über «Best-Zins-Prinzip»
Die Finanzierung über das Wohneigentumsprogramm läuft nach dem Best-Zins-Prinzip ab. Das bedeutet, dass entweder der Zins bei Antragstellung oder bei der Kreditzusage festgeschrieben wird, je nachdem, wann das günstigste Zinsniveau herrscht. Die Laufzeit des KfW-Kredits aus dem KfW-Wohneigentumsprogramm beträgt maximal 35 Jahre, wovon höchstens die ersten 5 Jahre tilgungsfrei sind. Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre müssen sowohl Zinsen wie Tilgung in gleich hohen monatlichen Raten zurückgezahlt werden. Es kann auch ein endfälliges Darlehen mit einer Laufzeit von 8 Jahren vereinbart werden. Die Tilgung erfolgt dann auf einen Schlag zum Ende der Laufzeit. Außerplanmäßige Tilgungen während der Laufzeit sind nicht möglich.
Da es sich bei den Krediten des KfW-Wohneigentumsprogramms immer um nachrangige Kredite handelt, eignen sich diese dazu, die Finanzierungslücke, die sich zwischen den Gesamtkosten und dem Eigenkapital sowie dem erstrangigen Hypothekendarlehen ergibt, zu schließen, zumal für den nachrangigen KfW-Kredit kein Zinszuschlag berechnet wird. Es kann eine Zinsfestschreibung von 5-10 Jahren vereinbart werden. Eine Eintragung ins Grundbuch ist erforderlich. Die Antragstellung erfolgt grundsätzlich über den Hauptfinanzierungspartner, also Bank oder Versicherung.