Baufinanzierung: KfW-Programm Energieeffizient Sanieren
Dieses Förderprogramm stellt zinsgünstige Kredite für die Errichtung, Herstellung oder den Ersterwerb von KfW-Effizienzhäusern und Passivhäusern zur Verfügung.
Wie attraktiv die jeweilige Förderung für ein Vorhaben ausfällt, hängt von der Energieeffizienz des Gebäudes ab. Maßgebend ist das sogenannte KfW-Effizienzhaus. Dieses weist anhand der Kennziffer, zum Beispiel „70“, aus, dass das Gebäude höchstens 70 Prozent des Primärenergiebedarfs eines entsprechenden Referenzgebäudes haben darf. Je kleiner die Zahl, desto niedriger und besser ist das Energieniveau und desto attraktiver ist die Förderung in Form von günstigen Zinsen oder Zuschüssen. Wichtig für die Förderung ist hierbei die gültige Version der Energieeinsparverordnung (ENEV). Die energetischen Anforderungen an die Gebäude werden dabei laufend aktualisiert, sodass eine neue ENEV herausgebracht wird, im Jahre 2013 ist es wieder so weit. Damit ändert sich auch wieder die Förderbasis. Im Vorgriff darauf verschärfte die KfW schon 2012 die Kriterien. Nur noch drei Varianten, KfW-Effizienzhaus 70, 55 und 40 sowie Passivhäuser werden gefördert.
Die KfW finanziert 100 Prozent der Bauwerkskosten (Baukosten ohne Grundstück), und zwar maximal 50.000 EUR pro Wohneinheit. Je nach Kreditlaufzeit gewährt die KfW bis zu fünf tilgungsfreie Jahre, die maximale Laufzeit beträgt 30 Jahre. Es gilt eine Zinsfestschreibung für 10 Jahre. Während der Tilgungsfreijahre sind lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge zu leisten, anschließend muss der Kreditnehmer vierteljährliche Annuitäten zahlen. Als Alternative dazu kann auch ein achtjähriges, endfälliges Darlehen abgeschlossen werden.
Ausgezahlt werden 100 Prozent des Zusagebetrags. Antragsteller können Kredite in einer Summe oder in Teilbeträgen abrufen. Eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten Darlehens oder in Teilbeträgen ist während der ersten Zinsbindungsfrist jederzeit ohne Kosten für den Endkreditnehmer möglich, hierbei gilt eine Mindestsumme von 1.000 Euro.
Dem Antragsformular ist die ausgefüllte und vom Antragsteller und einem Sachverständigen unterschriebene „Bestätigung zum Kreditantrag Energieeffizient Bauen“ beizulegen.
Sonderfall Baudenkmal
Auch Baudenkmale können über diesen Weg gefördert werden. Möchte ein Bauherr ein zuvor nicht für Wohnzwecke genutztes historisches Gebäude in ein energieeffizientes Wohngebäude umwandeln lassen, kann er Fördermittel aus diesem Programm erhalten. Während ein geförderter Neubau mindestens dem Standard eines KfW-Effizienzhauses 70 entsprechen muss, gilt jedoch bei Baudenkmalen eine Ausnahme. Der Bauherr kann auch dann einen Antrag stellen, wenn das Gebäude die Anforderungen zum KfW-Effizienzhaus 70 nicht erreicht, sich aber gutachterlich nachweisen lässt, dass alle baulichen Maßnahmen zur Erreichung dieses Standards unternommen wurden. Diese Regelung trägt der Tatsache Rechnung, dass Baumaßnahmen an Denkmalen oder besonders erhaltenswerter Bausubstanz aufgrund der gesetzlichen oder kommunalen Auflagen manchmal nur eingeschränkt möglich sind. So soll verhindert werden, dass schöne alte Bausubstanz durch energetische Eingriffe ihren Reiz und den historischen Wert verliert.
Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung
Die KfW hat auch einige Sonderprogramme aufgelegt. So können Immobilieneigentümer, die Mittel im Rahmen des Programms „Energieeffizientes Sanieren“ beanspruchen, zusätzlich einen Zuschuss für einen Sachverständigen erhalten, der die am Haus vorgenommenen Maßnahmen begleitet. Die Finanzspritze beträgt 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 2.000 EUR pro Antragsteller und Sanierungsvorhaben.