Baufinanzierung: KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“
Der demografische Wandel wirft seinen Schatten voraus. Das Durchschnittsalter der Bevölkerung nimmt in den nächsten Jahren deutlich zu. Daher entstehen auch zusätzliche Förderprogramme für die Zielgruppe der Älteren. Daneben gilt das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen" auch für Behinderte, die ihre Wohnverhältnisse verbessern wollen. Es ist sowohl die Modernisierung wie auch der Erwerb altersgerechten Wohneigentums möglich. Die Zuschussvariante des Programms ist seit Anfang 2012 entfallen.
Das Programm hat das Ziel, Menschen unabhängig von Alter und jeglicher Einschränkung bei Maßnahmen zu unterstützen, die eine selbst bestimmte Lebensführung ermöglichen, um damit eine verbesserte Wohnqualität für Alte, Behinderte sowie Familien mit Kindern zu fördern. Mit dem Geld können Wohnungen modernisiert, barrierefrei oder barrierereduziert gestaltet oder mit intelligenter Haustechnik ausgestattet werden. Unterstützt wird auch der Kauf von Wohnungen, die den Kriterien des Programms entsprechen. Neben den Maßnahmen in Wohnungen können auch zusätzlich barrierearme Investitionen beispielsweise beim Hauszugang oder im Treppenhaus gefördert werden.
Die Eigentümer erhalten pro Wohneinheit einen Kredit von maximal 50.000 Euro. Je nach Laufzeit des Kredits können bis zu 5 tilgungsfreie Jahre vereinbart werden, die maximale Laufzeit des Kredits beträgt 30 Jahre. Die beiden ersten Jahre sind in jedem Fall tilgungsfrei. Die Zinsbindung beträgt 5 oder 10 Jahre. Auch ein achtjähriges, endfälliges Darlehen ist statt eines Annuitätendarlehens möglich. Der Auszahlbetrag entspricht 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Es ist eine monatliche Tilgung zu leisten, Ausnahme ist das endfällige Darlehen. Der Kredit wird über die Hausbank abgewickelt. Eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten Darlehens oder in Teilbeträgen ist während der ersten Zinsbindungsfrist jederzeit für den Endkreditnehmer möglich, hierfür berechnet die KfW dann allerdings eine Vorfälligkeitsentschädigung. Private Bauherren müssen für das Darlehen bankübliche Sicherheiten stellen. Die Abwicklung der Förderung erfolgt über die Hausbank. Das Programm kann mit weiteren KfW-Programmen kombiniert werden.
Förderfähig sind alle Wohngebäude. Allerdings werden Heime, insbesondere Pflege- und Altenwohnheime, die unter den Anwendungsbereich des Heimgesetzes (§ 1 HeimG) oder unter entsprechende Vorschriften nach den Heimregelungen der Länder fallen, nicht finanziert. Voraussetzung für die Fördermittelgewährung ist die Durchführung der Maßnahmen durch Fachunternehmen. Entsprechende Belege müssen zum Abschluss der Maßnahme eingereicht werden.
Ab April 2012 wurde zudem der KfW-Standard "Altergerechtes Haus" eingeführt. Hiermit ist zwar noch kein direktes Förderkriterium festgelegt - wie etwa bei den Effizienzhaus-Standards - zukünftig könnte „Altergerechtes Haus“ aber zum Förderkriterium ausgebaut werden. Bislang ist dies nur ein Qualitätsmerkmal und schöner Titel.
Das Programm "Altersgerecht Umbauen" ist damit das einzige KfW-Förderprogramm, das Eigentümer noch bei der Verbesserung der Wohnqualität unterstützt. Das Programm „Wohnraum Modernisieren“ ist seit Anfang des Jahres ohne Ersatz entfallen. Einzige Ausnahme bildet Berlin, hier besteht ein Ersatzprogramm mit demselben Förderumfang wie das ehemalige KfW-Programm „Wohnraum Modernisieren“. Berliner sollten sich bei Interesse beraten lassen, welches der beiden Programme besser für ihre Zwecke ist.