Mietkauf ist eine spezielle Form des Immobilienkaufs: Anstatt diesen über ein Darlehen zu finanzieren, mietest du zuerst ein Haus bzw. eine Wohnung und kannst (Optionskauf) oder musst (Mietkauf) diese nach einer festen Laufzeit zu einem bereits vereinbarten Preis kaufen. Ein Teil der gezahlten Miete wird dabei auf den Kaufpreis angerechnet, sodass du Schritt für Schritt in dein Eigenheim investierst, ohne sofort den gesamten Kaufpreis zahlen zu müssen.
Verglichen mit einer klassischen Baufinanzierung geht die Immobile beim Mietkauf erst dann ins Eigentum über, wenn der Immobilienpreis vollständig beglichen ist. Des Weiteren schließen Vermietende und Mietende den Mietkauf direkt miteinander ab. Eine Bank oder Vermittler/-innen sind deshalb nicht nötig.
Möchtest du von diesem alternativen Finanzierungstyp Gebrauch machen, musst du bereits zum Zeitpunkt des Einzugs den Miet- und Kaufvertrag notariell beurkunden lassen. Damit die Immobilie in deinen Besitz übergeht, gibt es beim Mietkauf diese Möglichkeiten:
- vollständiges Abbezahlen der Immobilie allein über die Miete
- zusätzlich Einmalzahlung zum Einzug
- zusätzlich Schlusszahlung zum Ende der Mietzeit
Wer aktuell nicht über Eigenkapital verfügt, kann einen Mietkauf in Erwägung ziehen. Denn bei einem solchen ist es grundsätzlich denkbar, das Haus ausschließlich über die monatliche Miete abzuzahlen. Bedenke dabei jedoch, dass die Miete in diesem Fall deutlich höher ausfallen würde. Beim Mietkauf üblich ist zudem eine einmalige Zahlung zu Beginn der Mietzeit oder an deren Ende.
Entscheidest du dich für einen „klassischen“ Mietkauf, unterzeichnest du schon zum Einzug ins Eigenheim den Miet- und Kaufvertrag. Letzterer verpflichtet dazu, die Immobilie zu einem festgelegten Zeitpunkt zu erwerben. Alternativ dazu bieten insbesondere Genossenschaften sowie Bauträger eine Miete mit Kaufoption an, den sogenannten Optionskauf. Dieser wird über das Notariat ebenfalls ins Grundbuch eingetragen. Ob du die gemietete Immobilie später kaufst oder nicht, steht dir dann frei. Eine Abnahmeverpflichtung besteht in diesem Fall nicht.