Es gibt eine Reihe unterschiedlicher Einträge, die im Grundbuch erfasst werden. Aus dem Grund sind die Grundbücher in mehrere Rubriken unterteilt, vor allem in die Abteilungen I bis III. Das Grundbuch ist neben dem Deckblatt in die drei Abteilungen gegliedert, die wir im Folgenden etwas näher beschreiben.
Abteilung I – Eigentumsverhältnisse
In Abteilung I werden die Eigentumsverhältnisse an einem Grundstück festgehalten. Hier wird eingetragen, wer aktuelle Eigentümer/-innen des Grundstücks sind. Dabei werden auch die Art des Eigentums (zum Beispiel Alleineigentum, Miteigentum oder Gemeinschaftseigentum) sowie der Erwerbsgrund dokumentiert. Außerdem kann bei mehreren Eigentümer/-innen die jeweilige Eigentumsquote vermerkt sein. Diese Angaben sind wichtig, um die rechtliche Zuordnung eines Grundstücks zu einer bestimmten Person oder Personengruppe eindeutig festzustellen.
Abteilung II – Lasten und Beschränkungen
Die Abteilung II des Grundbuchs enthält sogenannte Lasten und Beschränkungen, die auf einem Grundstück liegen, aber keine finanziellen Belastungen im engeren Sinne darstellen. Dazu gehören zum Beispiel Wohnrechte, Nießbrauchrechte, Wegerechte, Erbbaurechte, Vorkaufsrechte oder auch Vermerke über Insolvenzverfahren. Ebenfalls eingetragen werden Beschränkungen in der Verfügungsbefugnis der Eigentümer/-innen, wie zum Beispiel Testamentsvollstreckungen oder die Anordnung einer Nachlasspflegschaft. Die Angaben in Abteilung II sind wichtig, da sie die Nutzung und Veräußerung des Grundstücks erheblich beeinflussen können.
Abteilung III – Grundpfandrechte
In Abteilung III werden die Grundpfandrechte eingetragen. Dabei handelt es sich um finanzielle Belastungen, die mit dem Grundstück verbunden sind. In diese Rubrik fallen vor allem Grundschulden, Hypotheken und Rentenschulden. Die Eintragungen geben Auskunft darüber, ob und in welcher Höhe das Grundstück als Sicherheit für ein Darlehen dient. Bei einem Immobilienverkauf oder einer Zwangsversteigerung sind die eingetragenen Rechte von großer Bedeutung, da sie über die Verteilung des Verkaufserlöses mitentscheiden.