Bezahlbarer Wohnraum ist insbesondere für Mietende heutzutage schwer zu finden. Eine denkbare Lösung: Als Mitglied einer Wohnungsbaugenossenschaft (WBG) in eine günstige Wohnung ziehen. Problem: Um Mitglied zu werden, musst du mindestens einen Genossenschaftsanteil kaufen.
Zu dessen Finanzierung eignet sich der KfW 134 Kredit. Er ermöglicht es Privatpersonen, Genossenschaftsanteile für eine selbst genutzte Wohnung zu erwerben – und das zu Zinsen unterhalb des allgemeinen Marktniveaus.
Wer ist die KfW?
Die Abkürzung KfW steht für Kreditanstalt für Wiederaufbau. Sie ist die wichtigste Förderbank Deutschlands. Als solche unterstützt sie zusammen mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen auch den Kauf von Genossenschaftsanteilen.
Zielsetzung dabei: Die Darlehen der KfW für Genossenschaftsanteile sollen preiswerten Wohnraum in Deutschland fördern. Neben dem KfW 134 Genossenschaft unterstützt die Förderbank über Kredite und Zuschüsse auch zahlreiche weitere Vorhaben in den Bereichen Bauen, Wohnen und Energieeinsparung.
Wer kann den KfW-Kredit für Genossenschaftsanteile beantragen?
Der KfW 134 ist für:
- Privatpersonen, die Genossenschaftsanteile für eine selbst genutzte Wohnung in Deutschland kaufen wollen.
Gründe für den Kauf von Genossenschaftsanteilen
Folgende Punkte sprechen für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen:
- Durch einen Kauf der Anteile wirst du nicht nur Mitglied, sondern auch Miteigentümerin oder Miteigentümer der WBG.
- Alle Mitglieder haben ein Mitspracherecht bei Entscheidungen der WBG.
- Verglichen mit dem freien Wohnungsmarkt sind die Mieten bzw. Nutzungsgebühren bei Baugenossenschaften in der Regel geringer.
- Wer Genossenschaftsanteile erwirbt, erhält normalerweise ein lebenslanges Wohnrecht.
- Die Genossenschaftsanteile werden für gewöhnlich verzinst.
Andererseits hat der Kauf von Genossenschaftsanteilen den Nachteil, dass das investierte Kapital gebunden ist, du also über das Geld nicht mehr frei verfügen kannst. Zudem muss das Neumitglied den benötigten Betrag erst mal aufbringen bzw. beschaffen. Hierbei hilft aber das KfW-Programm 134. Es kommt zwar selten vor, aber die Genossenschaft kann auch zahlungsunfähig werden. In einer solchen Situation würdest du das für die Genossenschaftsanteile aufgewendete Kapital wahrscheinlich verlieren.