Nur für Mitglieder: Baukredite von der Kirche

Kaum jemand weiß, dass auch die evangelische und die katholische Kirche ihren Beitrag zur Baufinanzierung leisten können. Je nach Landeskirche oder Bistum gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. So bieten heute praktisch alle 19 Bistümer und 15 Landeskirchen finanzielle Unterstützung an. Ob auch weitere Förderungen über jüdische, moslemische oder andere religiöse Institutionen denkbar sind, ist hingegen nicht bekannt.
Die Besonderheiten der kirchlichen Förderung
Die Baugeldförderung der Kirchen zielt grundsätzlich auf den Erwerb besonders von Eigenheimen ab. Voraussetzung ist in jedem Fall die Mitgliedschaft. Sowohl die katholische als auch die evangelische Kirche bieten je nach Bistum oder Landeskirche unterschiedliche Maßnahmen an. Da inzwischen jedoch auch die Kirchen knapp bei Kasse sind, gilt hierbei: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Das heißt, der Antrag sollte so früh wie möglich im Jahr gestellt werden, da sonst die bereitgestellten Mittel bereits erschöpft sind. Da bei der kirchlichen Förderung auch immer soziale Aspekte eine Rolle spielen, gibt es einige Kriterien bei der Vergabe, diese sind:
- Anzahl und Alter der Kinder,
- das Alter des Bauehepaares
- Haushaltsnettoeinkommen
- im Einzelfall auch der Gesundheitsstatus.
Für die Gewichtung legt jede Kirche ihre eigenen Maßstäbe an, so kann es auch durchaus möglich sein, dass auch ein Ehepaar ohne Kinder die Förderung erhält. Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften werden es jedoch schwer haben, eine Förderung zu erhalten. Grundsätzlich ausgeschlossen ist eine Förderung von Wohnungen oder Häusern zur Miete. Und: Sind die Erbbaugrundstücke vergeben, so kann es auch passieren, dass ein Bistum oder Landeskirche die Hilfe für die Baufinanzierung auf Eis legt.
Die Förderung im Einzelnen
Bauwillige erhalten entweder zinslose oder zinsverbilligte Baudarlehen oder eine Verbilligung beim Erbbauzins und der Vergabe von Erbbaurechten. Die Erbbaurechte erfolgen dabei auf Grundstücken der Kirche, die nicht anderweitig genutzt werden sollen oder können und die zur Wohnbebauung freigegeben sind. Die häufigsten Förderungen sind dabei Erbbaugrundstücke oder ein verbilligter Erbbauzins. Preiswert ist die Erbbaupacht über Kirchen im Vergleich zum herkömmlichen Bauland oder Erbpacht schon. Deshalb lohnt sich hier die Nachfrage.
Die genauen Konditionen des Baudarlehens werden vielfach nur auf Anfrage mitgeteilt, aus diesem Grund kann auch nicht beurteilt werden, ob beispielsweise die Bauzinsen bei einem Baudarlehen wirklich günstig sind. Die veröffentlichen Zinssätze lassen jedenfalls nicht darauf schließen, nicht selten liegen die Bauzinsen über dem derzeitigen Kapitalmarktniveau. Dafür findet eine Eintragung des Darlehens ins Grundbuch meist nicht statt. Die Bedingungen hängen oft auch von den sozialen Voraussetzungen ab. Eine Familie mit fünf Kindern wird sicherlich bessergestellt als ein Ehepaar ohne Kinder, auch gibt es Ermäßigungen, wenn ein Familienmitglied behindert ist.
Interessierte müssen sich bei der katholischen Kirche an das Ordinariat des Bischofs oder bei der evangelischen Kirche an das Landeskirchenamt wenden. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Und: Den Kirchen ist auch wichtig, dass das Vorhaben auch tatsächlich finanzierbar ist. Daher sollte schon ohne Zuschlag auf ein Baudarlehen die Finanzierung stehen. Außerdem reichen die
Darlehenssummen in jedem Fall nur für einen kleinen Teil der Finanzierung. Die Höhe richtet sich dann immer nach den persönlichen Voraussetzungen der Baufamilie. Maximal kann mit etwa 20.000 Euro bei einzelnen Bistümern gerechnet werden. Die evangelischen Landeskirchen bieten zurzeit keine Baudarlehen an.
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