Da bei der kirchlichen Förderung auch immer soziale Aspekte eine Rolle spielen, gibt es einige Kriterien bei der Vergabe. Diese sind:
- Anzahl und Alter der Kinder
- das Alter des Bauehepaares
- Haushaltsnettoeinkommen
- im Einzelfall auch der Gesundheitsstatus
Für die Gewichtung legt jede Kirche ihre eigenen Maßstäbe an. So kann es durchaus möglich sein, dass auch ein Ehepaar ohne Kinder die Förderung erhält. Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften werden es jedoch schwer haben, eine Förderung zu erhalten. Grundsätzlich ausgeschlossen ist eine Förderung von Wohnungen oder Häusern zur Miete. Und: Sind die Erbbaugrundstücke vergeben, so kann es auch passieren, dass ein Bistum oder eine Landeskirche die Hilfe für die Baufinanzierung auf Eis legt.