Grundschuldbestellung

Die Grundschuldbestellung ist ein zentrales Element im Immobilienkaufprozess und dient als Sicherheit für Kreditgebende. Unser Ratgeber erklärt dir umfassend, was hinter diesem Begriff steckt, wie der Ablauf funktioniert, welche Kosten anfallen und was du beachten solltest.

Das Wichtigste in Kürze

Die Grundschuldbestellung ist eine notwendige Voraussetzung, damit Banken eine Immobilienfinanzierung durchführen.

Die Eintragung der Grundschuld erfolgt durch das Grundbuchamt, und zwar auf Antrag des Notariats.

Der Ablauf beinhaltet mehrere Parteien und Schritte, beginnend vom Kreditvertrag über die notarielle Beurkundung bis hin zur Eintragung.

Die Kosten der Grundschuldbestellung setzen sich aus Notarkosten, Gerichtskosten und eventuellen Bankgebühren zusammen.

In diesem Artikel:
Author Alexander Hennecke
Experte Baufinanzierung
Aktualisiert am 14.05.2025

Was ist eine Grundschuldbestellung?

Die Grundschuldbestellung ist ein rechtlicher Vorgang, bei dem zugunsten der Gläubiger/-innen wie einer Bank eine Grundschuld ins Grundbuch eingetragen wird. Diese Finanzierungsgrundschuld sichert das Darlehen ab, das Kaufenden für den Immobilienerwerb gewährt wird.

Die Grundschuld ist keine dingliche Belastung für einen konkreten Kredit, sondern eine abstrakte Sicherheit, die auch für künftige Kredite wiederverwendet werden kann. Mit der Grundschuld erhält die Bank das Recht, im Fall eines Zahlungsausfalls die Zwangsversteigerung der Immobilie zu betreiben. Die Bank benötigt vor Auszahlung des Kredits eine Sicherheit für die Rückzahlung des Darlehens. Diese Sicherheit wird durch den Grundbucheintrag geschaffen. Ohne diese Absicherung würde keine Kreditauszahlung erfolgen. Erst wenn die Grundschuldbestellung Bank-seitig bestätigt ist, wird der Kaufpreis an die Verkaufenden ausgezahlt. Die Grundschuldbestellung und Kreditzusage werden also erst nach Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen durchgeführt.

Die gesetzliche Grundlage für die Grundschuldbestellung findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch, insbesondere in den §§ 1113 ff. BGB. Dort wird die rechtliche Natur der Grundschuld definiert. Darüber hinaus spielen das Beurkundungsgesetz (BeurkG) sowie die Grundbuchordnung (GBO) eine Rolle, da die Eintragung in das Grundbuch durch ein formales Verfahren geregelt ist.

Bedeutung der Grundschuldbestellung

Erst nach Eintragung der Grundschuld wird der Darlehensbetrag von der Bank ausgezahlt. Deshalb ist die Grundschuldbestellung von großer Bedeutung, denn ohne sie erfolgt keine Immobilienfinanzierung.

Falls du weitere Fragen zum Ablauf einer Baufinanzierung oder eines Immobilienkaufs inklusive der Grundschuldbestellung hast, nutze gern die kostenlose und unverbindliche Beratung bei Baufi24.

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In diesem Artikel:

Wie ist der Ablauf einer Grundschuldbestellung?

Der Ablauf der Grundschuldbestellung gliedert sich in wenige Schritte, die stets dem gleichen Muster folgen. Die reichen von der Kreditzusage der Bank bis zur Eintragung der Grundschuld. Die beteiligten Parteien im Zusammenhang mit der Grundschuldbestellung sind:

  • Kaufende bzw. Darlehensnehmer/-innen
  • Notariat
  • Finanzierende Bank
  • Grundbuchamt

Im Rahmen der Grundschuldbestellung ist der Ablauf in folgende Schritte gegliedert:

  1. Kreditzusage der Bank
  2. Entwurf der Grundschuldbestellungsurkunde durch das Notariat
  3. Abstimmung zwischen Notariat und Bank, um Formulierungen wie persönliche Haftung oder Sicherungszweckerklärung festzulegen
  4. Beurkundung (Grundschuldbestellung Notariat) und Kaufende unterschreiben die Grundschuldbestellungsurkunde
  5. Einreichung beim Grundbuchamt, mittels derer das Notariat die Unterlagen zur Eintragung der Grundschuld übermittelt
  6. Vormerkung und finale Eintragung durch das Grundbuchamt
  7. Rangbescheinigung oder Eintragungsmitteilung an die Bank
  8. Auszahlung des Darlehens

Dauer einer Grundschuldbestellung

Die Dauer der Grundschuldbestellung hängt von der Auslastung des Grundbuchamts ab, beträgt jedoch im Regelfall zwei bis sechs Wochen. In dieser Zeit erfolgen die Bearbeitung und die tatsächliche Eintragung der Grundschuld.

Grundschuld eintragen: Welche Voraussetzungen gelten?

Damit man eine Grundschuld eintragen lassen kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein, wie zum Beispiel die Auflassungsvormerkung.

Das sind die Voraussetzungen für eine Grundschuldeintragung:

  • Kredit existiert, denn eine gültige Finanzierung mit einem bestätigten Darlehensbetrag ist erforderlich und Grundvoraussetzung
  • Die Immobilie ist im Grundbuch bereits eingetragen oder es besteht eine Auflassungsvormerkung
  • Eine schriftliche Zustimmung aller Miteigentümer/-innen (bei mehreren Eigentümer/-innen) liegt vor
  • Die Grundschuldbestellungsurkunde ist beurkundet
  • Alle notwendigen Grundschuldbestellung Unterlagen sind dem Notariat bzw. Grundbuchamt vorgelegt worden
Illustration Frau HAus Laptop Unterlagen  Grundschuldbestellung

Welche Unterlagen werden für die Grundschuldbestellung benötigt?

Damit die Grundschuldbestellung erfolgen kann, sind vorher einige Unterlagen wie eine Finanzierungsbestätigung einzureichen, um bestimmte Nachweise zu führen und Daten darzulegen.

Zu den für eine Grundschuldbestellung erforderlichen Unterlagen gehören:

  • Ausgefüllter und unterschriebener Darlehensvertrag mit der Bank
  • Personalausweis oder Reisepass der Kaufenden
  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Flurkarte oder Liegenschaftskarte
  • Finanzierungsbestätigung der Bank
  • Entwurf der Grundschuldbestellungsurkunde
  • Eventuelle Vollmachten bei Abwesenheit

Diese Unterlagen reichen dem Notariat zur Vorbereitung der Beurkundung und dem Grundbuchamt zur Bearbeitung der Grundschuldeintragung.

Was steht in der Grundschuldbestellungsurkunde?

Damit die Grundschuld eingetragen werden kann, ist eine sogenannte Grundschuldbestellungsurkunde notwendig, die verschiedene Angaben enthält.

Die Grundschuldbestellungsurkunde enthält folgende zentrale Daten und Fakten:

  • Name und Anschrift der Eigentümer/-innen
  • Höhe der Grundschuld
  • Bezeichnung des Grundstücks (laut Grundbuch)
  • Rangstelle im Grundbuch
  • Gläubiger/-in der Grundschuld (meist die Bank)
  • Vereinbarungen zur persönlichen Haftung
  • Zustimmungen zur sofortigen Zwangsvollstreckung
  • Sicherungszweckerklärung (häufig separat)

Die Urkunde wird bei der Grundschuldbestellung vom Notar bzw. der Notarin unterzeichnet und ist die Grundlage für die Eintragung ins Grundbuch.

Wie hoch sind die Kosten einer Grundschuldbestellung?

Die Kosten der Grundschuldbestellung setzen sich aus mehreren Bestandteilen zusammen. Sie hängen maßgeblich von der Höhe des Darlehens ab, das durch die Grundschuld abgesichert wird.

Die einzelne Kostenpunkte entnimmst du der folgenden Tabelle.

Kostenart
Höhe der Kosten
Notarkosten für Grundschuldbestellung
ca. 0,5 % der Grundschuld
Kosten Eintragung der Grundschuld (Grundbuchamt)
ca. 0,5 % der Grundschuld
Gebühren für Auszüge und Bescheinigungen
variabel
Bankgebühren für die Rangbescheinigung (optional)
variabel

In der Regel liegen die Kosten für das Grundschuld eintragen als Nebenkosten beim Hauskauf bei etwa 1 bis 1,2 Prozent der Grundschuldhöhe. Die Kosten einer Grundschuldbestellung trägt in der Regel der Käufer bzw. die Käuferin einer Immobilie. Allerdings ist dieser Aspekt vertraglich verhandelbar, sodass es im Kaufvertrag auch andere Regelungen geben kann.

Beispiel: Grundbuchbestellung Kosten

Welche Kosten für die Grundschuldbestellung anfallen, lässt sich gut an Beispielen aus der Praxis verdeutlichen, da die Aufwendungen in Euro meistens „greifbarer“ als Prozentsätze sind.

Nehmen wir an, dass sich die Höhe einer Grundschuld auf 300.000 Euro beläuft. In dem Fall kannst du von folgenden, ungefähren Kosten ausgehen:

  • Notarkosten: 1.500 Euro
  • Grundbuchamt Gebühren: 1.500 Euro
  • Gebühren für Auszüge und Bescheinigungen: 300 Euro
  • Gesamtkosten Grundschuldbestellung: 3.300 Euro

Finanzierung einfach berechnen

Wenn du vor der Grundschuldbestellung deine Finanzierung im Detail berechnen möchtest, bietet sich unser Finanzierungsrechner an. Dort kannst du zum Beispiel die für dich passende monatliche Rate sowie Kaufnebenkosten ermitteln.

Wie lösche ich eine Grundschuld?

Eine Grundschuld löschen zu lassen, ist ein separater Vorgang, der ebenfalls notariell begleitet wird, zum Beispiel die Löschungsbewilligung. Folgende Schritte sind notwendig:

  1. Bank stellt Löschungsbewilligung aus (nach vollständiger Rückzahlung des Darlehens)
  2. Notartermin zur Löschung der Grundschuld
  3. Einreichung der Unterlagen beim Grundbuchamt
  4. Löschung erfolgt durch das Amtsgericht

Auch für die Löschung entstehen Kosten, jedoch in geringerem Umfang als bei der Eintragung der Grundschuld.

Was passiert nach der Grundschuldbestellung?

Nach erfolgreicher Grundschuldbestellung erhält die Bank vom Notariat entweder eine Rangbestätigung oder eine Kopie des Grundbuchauszugs mit dem erfolgten Grundschuldeintrag. Sobald diese Sicherheit vorliegt, kann die Bank den Immobilienkredit an die Verkaufenden auszahlen. Das Notariat überwacht in der Regel die Auszahlung des Kaufpreises im Rahmen des Kaufvertrags. Der weitere Ablauf sieht wie folgt aus:

  1. Eigentumsumschreibung im Grundbuch auf die Kaufenden
  2. Übergabe der Immobilie an den Käufer bzw. Käuferin
  3. Zahlung der Grunderwerbsteuer

Das Zahlen der Grunderwerbssteuer ist übrigens Voraussetzung für den Grundbucheintrag, wobei auch eine vorherige Unbedenklichkeitsbescheinigung von Bedeutung ist.

Die Baufi24 Experten und Expertinnen beraten dich unabhängig und professionell unter Berücksichtigung individueller Bedürfnisse auch zur Grundschuld. Zudem nehmen wir einen Vergleich der Angebote von über 500 Banken zur Erstellung individueller Finanzierungskonzepte vor.

Häufig gestellte Fragen: Grundschuldbestellung

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