Zinsen sind nicht die einzigen Gebühren, die bei einem Darlehen anfallen. Es können noch verschiedene andere Kosten hinzukommen, wie zum Beispiel:
- Kontoführungsgebühren
- Kosten für die Immobilienbewertung und Gutachten
- Auszahlungskurs des Darlehens (Disagio oder Damnum)
- angenommene Zinsen aus Anschlussfinanzierungen
Außerdem beeinflussen die Termine, zu denen Zins und Tilgung auf dem Immobilienkredit verbucht werden, die Höhe der Kosten. Die Gesamtzahl aller anfallenden Gebühren für den Kredit inklusive dem Sollzins müssen addiert und als Effektivzins angegeben werden, so will es der §6 der Preisangabenverordnung.
Der effektive Jahreszins und die Verbuchung von Kreditraten
Bei einem Immobilienkredit, der monatlich getilgt wird, kann der genaue Termin der Buchungen von Zins und Tilgung den Effektivzins verändern. Ein vereinfachtes Beispiel zeigt, welchen Einfluss der Buchungstag auf die Zinszahlung hat.
Beispiel: Angenommen, ein Kreditnehmer bekommt einen Kredit von 500.000 Euro und zahlt 3 Prozent Sollzins und 2 Prozent Tilgung. Im ersten Monat zahlt er also 1.250 Euro Zinsen und 833,33 Euro Tilgung. Würde die Tilgung allerdings nicht zum 30. des Monats verbucht, sondern erst zum 1. des folgenden Monats, dann müsste der Kreditnehmer 1.291,67 Euro Zinsen begleichen.
Das mehr oder weniger an Zinsen, das Kreditnehmer durch Buchungstermine bezahlen, muss die Bank ebenfalls im effektiven Jahreszins berücksichtigen.
Welche Ausgaben sind nicht im effektiven Zinssatz enthalten?
Andere Nebenkosten der Baufinanzierung, die Ihnen durch den Kredit entstehen können, muss eine Bank teilweise im Kreditvertrag nennen, jedoch nicht in die Berechnung des Effektivzinses übernehmen.
- Notarkosten, Grundbuchamt und Bankgebühren für die Erstellung und Eintragung der Grundschuld
- Restschuldversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung und Risikolebensversicherung
- Bereitstellungsprovision
- Teilauszahlungszuschläge