Die Löschungsbewilligung ist ein offizielles Dokument, das die Zustimmung des Gläubigers bzw. der Gläubigerin zur Löschung einer im Grundbuch eingetragenen Grundschuld enthält. Meist ist das die Bank, bei der du den Immobilienkredit aufgenommen hast.
In der Regel stellt die finanzierende Bank die Löschungsbewilligung aus. Voraussetzung ist, dass die Forderung, für die die Grundschuld im Grundbuch eingetragen wurde, vollständig beglichen ist. Das gilt übrigens auch nach einer Zwangsversteigerung, wenn die Kreditgebenden keine offenen Forderungen mehr haben. Die Bank prüft das und übergibt dir anschließend die Löschungsbewilligung, oft in schriftlicher Form oder über ein Notariat. Du kannst also aktiv die Löschungsbewilligung beantragen, wenn du das Darlehen vollständig zurückgezahlt hast.
Eine Löschungsbewilligung ist notwendig, wenn du die Grundschuld löschen lassen möchtest. Typische Situationen sind:
- Du möchtest dein Haus verkaufen und der/die Käufer/-in verlangt ein lastenfreies Grundbuch.
- Du planst eine neue Finanzierung und möchtest keine alten Einträge im Grundbuch haben.
- Du möchtest deine Immobilie vollständig schuldenfrei dokumentieren.
Ohne diese Bewilligung ist eine Löschung der Grundschuld durch das Grundbuchamt nicht möglich.