In der Regel vereinbaren Arbeitgeber mit Bewerbern und Bewerberinnen, die eine neue Stelle im Unternehmen antreten, eine Probezeit. Damit haben beide Seiten die Möglichkeit, sich kennenzulernen und Irrtümer schnell zu korrigieren. Das Arbeitsverhältnis kann von beiden Seiten während der Probezeit ohne weiteres aufgelöst werden. Generell ausgeschlossen ist eine Baufinanzierung während der Anstellung auf Probe nicht. Dennoch bleibt sie eher die Ausnahme und hängt von vielen Bedingungen sowie von den Richtlinien der Kreditinstitute ab. Die Mehrzahl der Banken genehmigen einen Immobilienkredit erst nach Beendigung der Probezeit.
Welche Voraussetzungen müssen für eine Immobilienfinanzierung erfüllt sein?
Banken vergeben Baudarlehen nur an zahlungsfähige Personen. Die Raten für die Hausfinanzierung müssen für Darlehensnehmende langfristig tragbar und auch für Geldinstitute planbar sein. Ein gesichertes Einkommen ist ein bedeutsames Argument in der Kreditentscheidungsfindung. Banken prüfen die Antragsunterlagen genau, um sich ein möglichst vollständiges Bild von der Kreditwürdigkeit der Antragstellenden zu verschaffen.
Im Kreditgenehmigungsverfahren wird zuweilen eine differenzierte Sicht angewendet. So sind die Gründe, warum und wie oft sich ein/-e Arbeitnehmer/-in in der Probeanstellung befindet, ausschlaggebend. Es macht einen Unterschied aus, ob Beschäftigte nahtlos auf eine neue Stelle wechseln oder ob sie regelmäßig innerhalb kurzer Zeit den Job wechseln. Wird durch die Probezeit eine lange Phase der Arbeitslosigkeit beendet, warten Geldinstitute erfahrungsgemäß lieber ab, ob Antragstellende die Probezeit bestehen.
Unter welchen Bedingungen sind Banken zu einer Baufinanzierung in der Probezeit bereit?
Grundsätzlich müssen folgende Voraussetzungen für eine Immobilienfinanzierung während einer probeweisen Beschäftigung gegeben sein:
- positive Bonitätsprüfung: hohes Einkommen, maximale Kreditbelastung zwischen 30 und 40 Prozent der monatlichen Nettoeinkünfte
- einwandfreie Zahlungsdisziplin
- keine negativen Schufa-Vermerke wie Insolvenz oder Eidesstattliche Versicherung,
- ausreichend hoher Einsatz von Eigenkapital
- Investition in ein werthaltiges Objekt in guter Lage
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