Sind alle Planungen und vorbereitenden Arbeiten abgeschlossen, beginnt der eigentliche Hausbau mit dem Erstellen des Rohbaus. Die jeweiligen Gewerke werden dabei nach und nach aktiv. Bezüglich des Ablaufs beim Hausbau ergibt sich für den Rohbau eines Massivhauses in der Regel diese zeitliche Abfolge:
- Rohrleitungsbauer/-innen verlegen Rohre für den Abwasseranschluss
- Bauarbeiter/-innen richten die Baustelle ein
- Betonbauer/-innen setzen das Fundament bzw. die Bodenplatte
- Gerüstbauer/-innen stellen die Baugerüste auf
- Maurer/-innen errichten die tragenden Außen- und Innenwände bzw. die Fassade
- Betonbauer/-innen bzw. Zimmereien erstellen die Geschossdecken und Treppen
- Schornsteinbauer/-innen mauern den Schornstein
- Zimmereien errichten den Dachstuhl
- Dachdecker- und Klempnerbetriebe decken das Dach ein bzw. installieren die Dachrinnen
Zweite Bauphase: der Innenausbau
Innerhalb des Ablaufplans zum Hausbau nimmt der Innenausbau für gewöhnlich die meiste Zeit in Anspruch. Typischerweise werden folgende Baugewerke in dieser Reihenfolge in den Hausbau eingebunden:
- Fensterbaubetriebe montieren die Fenster und Türen
- Anlagenmechaniker/-innen für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik (SHK) bauen u. a. die Heizung, Rohre und Leitungen ein (Rohinstallation)
- Trockenbauer/-innen installieren Trockenbauwände und abgehängte Decken
- Elektroniker/-innen für Energie- und Gebäudetechnik richten die Elektroinstallationen ein und verlegen die elektrischen Leitungen
- Stuckateure/Stuckateurinnen verputzen die Wände
- Estrichleger/-innen bringen den Estrich auf
- Malerbetriebe übernehmen die Spachtel- und Malerarbeiten
- Boden- und Fliesenleger/innen kümmern sich um die Verlegearbeiten
- Anlagenmechaniker/-innen für SHK nehmen die Feininstallation vor
- Schreinereien bauen die Innentüren ein
- Reinigungskräfte/Bauarbeiter/-innen führen eine Endreinigung durch
Hierbei zu beachten: Viele Arbeiten erledigen die unterschiedlichen Gewerke parallel. Deswegen ist eine enge Abstimmung zwischen den beteiligten Fachbetrieben von entscheidender Bedeutung.
Nach dem Bau kommt die Bauabnahme und Bauübergabe
Ist nach den beiden Bauphasen der Hausbau erfolgreich beendet, fordern die Auftragnehmenden die Auftraggebenden auf, das Bauwerk abzunehmen. Für die/den Auftraggebende/-n gilt hierbei in der Regel eine Frist von 12 Werktagen. In dieser Zeit treffen sich normalerweise die Auftraggebenden (Bauherren) und Auftragnehmenden (Bauunternehmen/Bauträger) zu einem gemeinsamen Abnahmetermin. Bei diesem ebenfalls oft zugegen:
- Bauleitung oder Architekt/-in für technische Details
- Bausachverständige, die für die/den Auftragnehmende/-n etwaige Mängel identifizieren und schriftlich erfassen (Baumängeldokumentation)
An dieser Stelle des Ablaufs beim Hausbau besonders wichtig: Alle vorhandenen Mängel sind im Abnahmeprotokoll schriftlich festzuhalten. Außerdem muss dort stehen, wer den Mangel bis wann beseitigt. Ist die Immobilie frei von wesentlichen Mängeln, so hat die oder der Auftraggebende das Bauwerk nach der Begehung anzunehmen. Dazu wird das Abnahmeprotokoll unterschrieben.
Danach muss auftraggebende Person die vereinbarte Schlusszahlung leisten und die Verantwortung für die Immobilie geht auf den bzw. die Hauseigentümer/-in über. Weitere Details zum Thema liest du im Artikel „Bauabnahme“.