Nach einem Wohnungskauf kommen regelmäßige Aufwendungen auf dich zu: Das Hausgeld ist ein von Wohnungsbesitzenden für gewöhnlich monatlich zu zahlender Vorschuss, der die anfallenden Kosten für den Gebrauch des Gemeinschaftseigentums decken soll. Als Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) bist du zum Zahlen des vereinbarten Hausgelds verpflichtet. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet das Wohnungseigentumsgesetz - WEG und dabei besonders die § 16 Abs. 2 und § 28 Abs. 1. Wer das Hausgeld zahlt, ist ferner berechtigt, das Gemeinschaftseigentum zu nutzen.
Zum Hausgeld zählen Nebenkosten und Rücklagen
Was ist das Hausgeld genau? Für die Eigentümergemeinschaft stellt das Hausgeld eine Art von Nebenkosten dar. So umfasst dieses unter anderem die Heiz- und Stromkosten für das Gemeinschaftseigentum. Daneben besteht das Hausgeld ebenso aus einer Instandhaltungsrücklage. Im Hausgeld für Eigentumswohnungen sind also sowohl Nebenkosten als auch Rücklagen enthalten.