Gebäudeenergiegesetz 2026 / Gebäudemodernisierungsgesetz 2026

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ersetzt seit dem 10. Juli 2026 das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es bringt einen grundlegenden Kurswechsel bei den Vorgaben für Heizung und Gebäudemodernisierung. 

Das Wichtigste in Kürze

Die Verabschiedung des GmodG durch Bundestag und Bundesrat erfolgte am 10.07.2026 und mit Verkündung im Juli bzw. August tritt es in Kraft. 

Das bisherige Heizungsgesetz wird abgeschafft, sodass die verpflichtende 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Regelung beim Heizungseinbau entfällt. 

Eigentümer und Eigentümerinnen erhalten in Zukunft mehr Wahlfreiheit, denn Gas- und Ölheizungen bleiben ohne pauschale Verbote erlaubt. 

Die staatliche Heizungsförderung (BEG) bleibt laut aktuellem Stand mindestens bis 2029 bestehen und unterstützt weiterhin klimafreundliche Heizlösungen.

In diesem Artikel:
Author Alexander Koch
Experte Kredite & Modernisierung
Aktualisiert am 20.08.2026

Was ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG)?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) war ein deutsches Bundesgesetz, das die Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden sowie die Nutzung erneuerbarer Energien beim Heizen in einheitlich geltenden Regeln zusammenfasste. Das GEG regelte konkret folgende Punkte:

  • Erfüllung von energetischen Mindeststandards bei Neubauten und Bestandsgebäuden

  • Anforderungen bei Sanierungen

  • Bedingungen für den Einsatz von Heizsystemen

Das GEG legte außerdem Pflichten für den Energieausweis, Inspektionen von Klimaanlagen und Nachweise für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben fest. Das Ziel des Gebäudeenergiegesetzes war es, den Energieverbrauch im Gebäudesektor deutlich zu senken und den CO₂-Ausstoß zu reduzieren. Der Hintergrund lag in den europäischen und nationalen Klimaschutzzielen, denn der Gebäudesektor ist für einen erheblichen Teil der Treibhausgasemissionen verantwortlich.

Das GEG sollte dazu beitragen, dass Deutschland seine Klimaziele bis 2045 erreicht, nämlich die angestrebte Klimaneutralität. Das Gebäudeenergiegesetz für Bestandsgebäude galt ebenso wie für Neubauten, wobei die Anforderungen je nach Gebäudealter und Sanierungsmaßnahme variierten. Es richtete sich an Eigentümer/-innen, Bauherren/-innen, Vermieter/-innen und alle, die Gebäude neu errichten, umbauen oder modernisieren wollten.“

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In diesem Artikel:

Von wann bis wann galt das Gebäudeenergiegesetz?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) trat am 1. November 2020 in Kraft. Es ersetzte damals drei ältere Regelwerke in einem einheitlichen Gesetz: die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Seitdem wurde das GEG mehrfach überarbeitet, um es an neue politische und technische Entwicklungen anzupassen:

  • Novelle 2022

    Eine erste Anpassung erfolgte 2022, unter anderem mit verschärften Anforderungen an den Neubaustandard. Ab dem 1. Januar 2023 galt für Neubauten der sogenannte EH-55-Standard als gesetzliche Mindestanforderung, also ein Effizienzhaus mit einem maximal 55 Prozent des Referenzgebäudes entsprechenden Primärenergiebedarf.

  • Novelle 2024 ("Heizungsgesetz")

    Die bisher größte Überarbeitung trat am 1. Januar 2024 in Kraft. Der Kern der Reform war die sogenannte 65-Prozent-Regelung: Jede neu eingebaute Heizung muss seitdem mindestens 65 Prozent ihrer Energie aus erneuerbaren Quellen beziehen. Zudem wurde die Pflicht eingeführt, den Einbau neuer Heizungen an die kommunale Wärmeplanung zu koppeln.

Die für ein bis zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz rund vier Jahre altes Gesetz recht häufigen Überarbeitungen zeigten, dass das GEG stark von politischen Prioritäten abhängig war. Daher solltest du als Eigentümer/-in die Gesetzeslage auch aktuell regelmäßig im Blick behalten, bevor du größere Investitionsentscheidungen triffst.

Heizungsgesetz 2024

  • Das Heizungsgesetz 2024 brachte die einschneidendsten Änderungen am GEG und löste heftige Diskussionen aus. Im Kern ging es darum, dass neue Heizungsanlagen schrittweise auf erneuerbare Energien umgestellt werden sollten. Folgende Neuerungen traten zum 1. Januar 2024 in Kraft:

  • 65-Prozent-Regelung für neue Heizungen: Jede neu eingebaute Heizung musste mindestens 65 Prozent ihrer Wärme aus erneuerbaren Energien beziehen. Diese Vorgabe galt grundsätzlich für neu einzubauende Heizungen im Neubau. Im Gebäudeenergiegesetz für Bestandsgebäude galten Übergangsfristen und Ausnahmen, die an die kommunale Wärmeplanung geknüpft waren.

  • Kopplung an kommunale Wärmeplanung: In Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern musste bis Mitte 2026 eine kommunale Wärmeplanung vorliegen, kleinere Gemeinden hatten bis 2028 Zeit. Der Zeitpunkt des Pflichtaustauschs einer defekten Heizung wurde in Bestandsgebäuden an diese Wärmeplanung geknüpft, was für viele Eigentümer/-innen Planungssicherheit schaffen sollte.

  • Beratungspflicht beim Einbau fossiler Heizungen: Wer trotz der neuen Vorgaben eine Gas- oder Ölheizung einbauen wollte, musste sich zuvor von einem Energieberater bzw. einer Energieberaterin beraten lassen. Diese Beratungspflicht sollte sicherstellen, dass Eigentümer/-innen über Alternativen und langfristige Kosten informiert sind.

  • Ausnahmen und Härtefallregelungen: Das Heizungsgesetz 2024 sah verschiedene Ausnahmen vor, etwa für Eigentümer/-innen, die das 80. Lebensjahr vollendet hatten oder bei nachgewiesener wirtschaftlicher Unzumutbarkeit. Auch für defekte Heizungen galten temporäre Reparatur- und Weiterbetriebsregelungen, um kurzfristige Versorgungsunterbrechungen zu verhindern.

  • Stärkung der Heizungsförderung: Parallel zum Heizungsgesetz 2024 wurden die staatlichen Förderungen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) angepasst. Die Heizungsförderung für klimafreundliche Systeme wie Wärmepumpen und Solarthermie wurde ausgebaut, um Eigentümer/-innen beim Umstieg finanziell zu unterstützen

Juli 2026: Das Gebäudemodernisierungsgesetz tritt in Kraft

Mit dem Inkrafttreten des Gebäudemodernisierungsgesetzes im Juli 2026 gelten neue Regeln für die energetische Modernisierung von Gebäuden. Das bisherige Gebäudeenergiegesetz wurde abgelöst, während Eigentümer/-innen beim Heizungstausch wieder mehr Technologieoffenheit erhalten. Gleichzeitig bleiben langfristige Klimaziele und der schrittweise Einsatz klimaneutraler Energieträger bestehen.

Gilt das Gebäudeenergiegesetz noch?

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz ist am 10. Juli 2026 offiziell verabschiedet worden und tritt mit seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Damit löst es das vorherige Gebäudeenergiegesetz ab. 

Was ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)?

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist das geplante Nachfolgegesetz des bisherigen GEG. Es soll das bisherige Gebäudeenergiegesetz in seiner 2024 novellierten Form ablösen und einen neuen, technologieoffeneren Rahmen für die energetische Modernisierung von Gebäuden in Deutschland schaffen. Der Gesetzentwurf wurde am 13. Mai 2026 vom Bundeskabinett beschlossen und das Gesetzgebungsverfahren ist nun abgeschlossen. Bundestag und Bundesrat haben das GModG am 10. Juli 2026 verabschiedet und das Inkrafttreten der Regelungen erfolgt unmittelbar nach der Verkündung. 

  • Abschaffung der 65-Prozent-Regelung

    Die pauschale Pflicht, neue Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie zu betreiben, ist entfallen. Stattdessen sind wieder Gas- und Ölheizungen ohne diese Einschränkung erlaubt. Allerdings gibt es stufenweise steigende Anforderungen an den Anteil klimafreundlicher Brennstoffe ab 2029, die sogenannte "Bio-Treppe".

  • Technologieoffenheit beim Heizungstausch

    Eigentümer/-innen sollen künftig selbst entscheiden dürfen, welche Heizungstechnologie sie einbauen möchten, sei es Wärmepumpe, Fernwärme, Hybridheizung, Biomasse, Gas oder Öl. Die Kopplung an die kommunale Wärmeplanung soll gelockert werden.

  • Einführung des Renovierungspasses

    Für Bestandsgebäude ist die Einführung eines Renovierungspasses geplant, der sich am individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) orientiert. Dieser soll Eigentümer/-innen einen langfristigen Modernisierungsplan für ihr Gebäude an die Hand geben.

  • Vereinfachung der kommunalen Wärmeplanung

    Für kleinere Gemeinden unter 15.000 Einwohnern soll die Wärmeplanung deutlich vereinfacht werden. Zudem soll die Wärmeplanung vom Heizungsgesetz entkoppelt werden, sodass der Einbau einer neuen Heizung nicht mehr direkt von der lokalen Wärmeplanung abhängt.

  • Förderung bleibt erhalten

    Die staatliche Heizungsförderung (BEG) ist nach aktuellem Stand mindestens bis 2029 gesichert. Wenn du auf eine klimafreundliche Heizung umsteigst, kannst du weiterhin von attraktiven Förderungen profitieren. Auch ein Modernisierungskredit für energetische Sanierungsmaßnahmen soll weiterhin zugänglich sein.

  • Ausbau von Fernwärme und Nahwärme

    Das GModG soll ein umfangreiches Wärmepaket für den Ausbau, die Regulierung und mehr Preistransparenz bei Fern- und Nahwärme beinhalten. Ziel ist es, den Fernwärmeausbau in Deutschland zu beschleunigen. 

  • Anpassung des Schutzes bei Miete

    Im Rahmen des GModG wurde eine Regelung zum Mieterschutz beschlossen, wonach Kostenrisiken für Netzentgelte, CO2-Preis und Bio-Anteile bei neuen fossilen Heizungen je zur Hälfte zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden. 

  • Klimacheck 2030

    Werden die Klimaziele im Gebäudesektor bis 2030 nicht erreicht, ist im GModG eine gesetzliche Nachsteuerung vorgesehen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Klimaschutzziele des Klimaschutzgesetzes trotz der gelockerten Heizungsvorgaben eingehalten werden. 

In der Übersicht sind folgende und bisher gültige Vorgaben aus dem Gebäudeenergiegesetz mit dem GModG entfallen:

  • 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Pflicht beim Einbau neuer Heizungen
  • Betriebsverbote für bestimmte ältere Öl- und Gasheizungen (Hinweis: Die "Bio-Treppe" mit 100 % klimaneutralen Brennstoffen ab 2045 ist jetzt gesetzlich verankert.
  • Beratungspflicht beim Einbau fossiler Heizungsanlagen
  • Direkte Kopplung des Heizungstauschs an die kommunale Wärmeplanung
  • Nullemissionsgebäude: Das GModG führt schrittweise Anforderungen an sogenannte Nullemissionsgebäude ein. Öffentliche Neubauten sollen ab 2028, alle Neubauten ab 2030 als Nullemissionsgebäude errichtet werden.

Das Gebäudemodernisierungsgesetz setzt außerdem wesentliche Vorgaben der novellierten EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) um. Dazu gehören unter anderem neue Anforderungen an Nullemissionsgebäude, schrittweise strengere Effizienzstandards für bestimmte Nichtwohngebäude und Änderungen beim Energieausweis. 

Ebenfalls auf die EPBD zurück geht die parallel verschärfte Ladeinfrastruktur-Pflicht: Ab 2027 gelten für Neubauten und Bestandsimmobilien strengere Vorgaben zur Vorverkabelung und Ausstattung mit Ladepunkten. Was das konkret für dein Bau- oder Sanierungsprojekt bedeutet, erfährst du in unserem Blogartikel "GEIG-Novelle 2027: neue Pflichten für Ladeinfrastruktur".

 

Heizungstausch: Was muss ich wissen?

Da das GModG mit seiner Verkündung im Juli 2026 in Kraft treten ist, entfällt die 65%-Pflicht. Eine kurzfristige Verschiebung der Frist für Großstädte auf den 01. November 2026 diente lediglich der Überbrückung bis zur GModG-Verkündung.

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Häufig gestellte Fragen: Gebäudeenergiegesetz

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