Gebäudeenergiegesetz 2026

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt, wie energieeffizient Gebäude in Deutschland sein müssen. Es betrifft Millionen Eigentümer und Eigentümerinnen und steht 2026 in Form des Gebäudemodernisierungsgesetzes vor einer grundlegenden Reform.

Das Wichtigste in Kürze

Aus dem GEG wird das Gebäudemodernisierungsgesetz, das im Juli 2026 in Kraft treten soll. 

Das bisherige Heizungsgesetz wird abgeschafft, sodass die verpflichtende 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Regelung beim Heizungseinbau entfällt. 

Eigentümer und Eigentümerinnen erhalten in Zukunft mehr Wahlfreiheit, denn Gas- und Ölheizungen bleiben ohne pauschale Verbote erlaubt. 

Die staatliche Heizungsförderung (BEG) bleibt laut aktuellem Stand mindestens bis 2028 bestehen und unterstützt weiterhin klimafreundliche Heizlösungen. 

In diesem Artikel:
Author Alexander Koch
Experte Kredite & Modernisierung
Aktualisiert am 22.05.2026

Was ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG)?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein deutsches Bundesgesetz, das die Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden sowie die Nutzung erneuerbarer Energien beim Heizen in einheitlich geltenden Regeln zusammenfasst. Das GEG regelt konkret folgende Punkte:

  • Welche energetischen Mindeststandards Neubauten und Bestandsgebäude erfüllen müssen
  • Welche Anforderungen bei Sanierungen gelten
  • Welche Heizsysteme unter welchen Bedingungen eingesetzt werden dürfen

Das GEG legt außerdem Pflichten für den Energieausweis, Inspektionen von Klimaanlagen und Nachweise für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben fest. Das Ziel des Gebäudeenergiegesetzes ist es, den Energieverbrauch im Gebäudesektor deutlich zu senken und den CO₂-Ausstoß zu reduzieren. Der Hintergrund liegt in den europäischen und nationalen Klimaschutzzielen, denn der Gebäudesektor ist für einen erheblichen Teil der Treibhausgasemissionen verantwortlich.

Das GEG soll dazu beitragen, dass Deutschland seine Klimaziele bis 2045 erreicht, nämlich die angestrebte Klimaneutralität. Das Gebäudeenergiegesetz für Bestandsgebäude gilt ebenso wie für Neubauten, wobei die Anforderungen je nach Gebäudealter und Sanierungsmaßnahme variieren. Es richtet sich an Eigentümer/-innen, Bauherren/-innen, Vermieter/-innen und alle, die Gebäude neu errichten, umbauen oder modernisieren.

Kostenlose Beratung Baufinanziung

Du möchtest eine Immobilie kaufen oder ein Haus bauen und dabei von aktuellen Förderungen profitieren und auch die neueste Gesetzeslage berücksichtigen? Die erfahrenen Experten und Expertinnen von Baufi24 beraten dich vollumfänglich und finden für dich eine maßgeschneiderte Baufinanzierung.
Beratung & Angebot Baufinanzierung
So gehst du vor
  • Informiere dich

    Bei uns findest du Antworten auf alle deine Fragen und beste Konditionen für deine individuelle Immobilienfinanzierung!

  • Berechne deine Baufinanzierung

    Spiele alle Varianten durch und finde deine perfekte Finanzierung.

  • Fordere dein persönliches Angebot an

    Wir vergleichen die Zinsen von über 600 Banken und beraten dich zu allen Fragen rund um deine Finanzierung.

In diesem Artikel:

Seit wann gilt das Gebäudeenergiegesetz?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist am 1. November 2020 in Kraft getreten. Es ersetzte damals drei ältere Regelwerke in einem einheitlichen Gesetz: die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Seitdem wurde das GEG bereits mehrfach überarbeitet, um es an neue politische und technische Entwicklungen anzupassen:

  • Novelle 2022

    Eine erste Anpassung erfolgte 2022, unter anderem mit verschärften Anforderungen an den Neubaustandard. Ab dem 1. Januar 2023 galt für Neubauten der sogenannte EH-55-Standard als gesetzliche Mindestanforderung, also ein Effizienzhaus mit einem maximal 55 Prozent des Referenzgebäudes entsprechenden Primärenergiebedarf.

  • Novelle 2024 ("Heizungsgesetz")

    Die bisher größte Überarbeitung trat am 1. Januar 2024 in Kraft. Der Kern der Reform war die sogenannte 65-Prozent-Regelung: Jede neu eingebaute Heizung muss seitdem mindestens 65 Prozent ihrer Energie aus erneuerbaren Quellen beziehen. Zudem wurde die Pflicht eingeführt, den Einbau neuer Heizungen an die kommunale Wärmeplanung zu koppeln.

Die für ein erst rund vier Jahre altes Gesetz recht häufigen Überarbeitungen zeigen, dass das GEG stark von politischen Prioritäten abhängt. Daher solltest du als Eigentümer/-in die Gesetzeslage regelmäßig im Blick behalten, bevor du größere Investitionsentscheidungen triffst.

Heizungsgesetz 2024: Was ist neu?

Das Heizungsgesetz 2024 brachte die bisher einschneidendsten Änderungen am GEG und löste heftige Diskussionen aus. Im Kern geht es darum, dass neue Heizungsanlagen schrittweise auf erneuerbare Energien umgestellt werden sollen. Folgende Neuerungen traten zum 1. Januar 2024 in Kraft:

  • 65-Prozent-Regelung für neue Heizungen: Jede neu eingebaute Heizung muss mindestens 65 Prozent ihrer Wärme aus erneuerbaren Energien beziehen. Diese Vorgabe gilt grundsätzlich für neu einzubauende Heizungen im Neubau. Im Gebäudeenergiegesetz für Bestandsgebäude gelten Übergangsfristen und Ausnahmen, die an die kommunale Wärmeplanung geknüpft sind.

  • Kopplung an kommunale Wärmeplanung: In Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern muss bis Mitte 2026 eine kommunale Wärmeplanung vorliegen, kleinere Gemeinden hatten bis 2028 Zeit. Der Zeitpunkt des Pflichtaustauschs einer defekten Heizung wurde in Bestandsgebäuden an diese Wärmeplanung geknüpft, was für viele Eigentümer/-innen Planungssicherheit schaffen sollte.

  • Beratungspflicht beim Einbau fossiler Heizungen: Wer trotz der neuen Vorgaben eine Gas- oder Ölheizung einbauen wollte, musste sich zuvor von einem Energieberater bzw. einer Energieberaterin beraten lassen. Diese Beratungspflicht sollte sicherstellen, dass Eigentümer/-innen über Alternativen und langfristige Kosten informiert sind.

  • Ausnahmen und Härtefallregelungen: Das Heizungsgesetz 2024 sieht verschiedene Ausnahmen vor, etwa für Eigentümer/-innen, die das 80. Lebensjahr vollendet hatten oder bei nachgewiesener wirtschaftlicher Unzumutbarkeit. Auch für defekte Heizungen gelten temporäre Reparatur- und Weiterbetriebsregelungen, um kurzfristige Versorgungsunterbrechungen zu verhindern.

  • Stärkung der Heizungsförderung: Parallel zum Heizungsgesetz 2024 wurden die staatlichen Förderungen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) angepasst. Die Heizungsförderung für klimafreundliche Systeme wie Wärmepumpen und Solarthermie wurde ausgebaut, um Eigentümer/-innen beim Umstieg finanziell zu unterstützen.

Gilt das Gebäudeenergiegesetz noch?

Das Gebäudeenergiegesetz gilt zunächst noch unverändert weiter. Bis das neue Gebäudemodernisierungsgesetz offiziell verabschiedet ist und in Kraft tritt, bleibt das Gebäudeenergiegesetz 2026 in seiner aktuellen Fassung vollständig in Kraft. Es gibt keine rechtliche Lücke zwischen dem alten und dem neuen Gesetz. Du bist also als Eigentümer/-in nach wie vor an die bestehenden Vorgaben gebunden, solange der Gesetzgeber das neue Recht nicht formal beschlossen hat.

Was ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG)?

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) ist das geplante Nachfolgegesetz des bisherigen GEG. Es soll das bisherige Gebäudeenergiegesetz in seiner 2024 novellierten Form ablösen und einen neuen, technologieoffeneren Rahmen für die energetische Modernisierung von Gebäuden in Deutschland schaffen. Nach aktuellem Stand soll der Gesetzentwurf nach Ostern vorgelegt werden. Das Gebäudemodernisierungsgesetz soll folgende zentrale Bereiche regeln:

  • Abschaffung der 65-Prozent-Regelung

    Die pauschale Pflicht, neue Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie zu betreiben, soll entfallen. Stattdessen sind wieder Gas- und Ölheizungen ohne diese Einschränkung erlaubt. Allerdings gibt es stufenweise steigende Anforderungen an den Anteil klimafreundlicher Brennstoffe ab 2029, die sogenannte "Bio-Treppe".

  • Technologieoffenheit beim Heizungstausch

    Eigentümer/-innen sollen künftig selbst entscheiden dürfen, welche Heizungstechnologie sie einbauen möchten, sei es Wärmepumpe, Fernwärme, Hybridheizung, Biomasse, Gas oder Öl. Die Kopplung an die kommunale Wärmeplanung soll gelockert werden.

  • Einführung des Renovierungspasses

    Für Bestandsgebäude ist die Einführung eines Renovierungspasses geplant, der sich am individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) orientiert. Dieser soll Eigentümer/-innen einen langfristigen Modernisierungsplan für ihr Gebäude an die Hand geben.

  • Vereinfachung der kommunalen Wärmeplanung

    Für kleinere Gemeinden unter 15.000 Einwohnern soll die Wärmeplanung deutlich vereinfacht werden. Zudem soll die Wärmeplanung vom Heizungsgesetz entkoppelt werden, sodass der Einbau einer neuen Heizung nicht mehr direkt von der lokalen Wärmeplanung abhängt.

  • Förderung bleibt erhalten

     Die staatliche Heizungsförderung soll nach aktuellem Stand mindestens bis 2028 gesichert bleiben. Wenn du auf eine klimafreundliche Heizung umsteigst, kannst du weiterhin von attraktiven Förderungen profitieren. Auch ein Modernisierungskredit für energetische Sanierungsmaßnahmen soll weiterhin zugänglich sein.

  • Ausbau von Fernwärme und Nahwärme

    Das GMG soll ein umfangreiches Wärmepaket für den Ausbau, die Regulierung und mehr Preistransparenz bei Fern- und Nahwärme beinhalten. Ziel ist es, den Fernwärmeausbau in Deutschland zu beschleunigen.

  • Anpassung des Schutzes bei Miete

    Das Kostenneutralitätsgebot bei Wärmelieferungen soll moderat angepasst werden, um Mieter/-innen besser vor überhöhten Nebenkosten durch den Einbau unwirtschaftlicher Heizungssysteme zu schützen.

  • Klimacheck 2030

    Werden die Klimaziele im Gebäudesektor bis 2030 nicht erreicht, ist im GMG eine gesetzliche Nachsteuerung vorgesehen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Klimaschutzziele des Klimaschutzgesetzes trotz der gelockerten Heizungsvorgaben eingehalten werden.

In der Übersicht sollen folgende und bisher gültige Vorgaben aus dem Gebäudeenergiegesetz mit dem geplanten GMG entfallen:

  • 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Pflicht beim Einbau neuer Heizungen
  • Betriebsverbote für bestimmte ältere Öl- und Gasheizungen
  • Beratungspflicht beim Einbau fossiler Heizungsanlagen
  • Direkte Kopplung des Heizungstauschs an die kommunale Wärmeplanung

Stand Mitte April 2026 ist das Gebäudemodernisierungsgesetz noch kein beschlossenes Gesetz, sondern befindet sich im Gesetzgebungsverfahren. Die Bundesregierung hat am 24. Februar 2026 ein Eckpunktepapier vorgestellt. Ein formeller Gesetzentwurf sollte ursprünglich bis Ostern 2026 im Kabinett beschlossen werden, hat sich jedoch auf Mitte bis Ende April 2026 verschoben. Anschließend muss das Gesetz den Bundestag durchlaufen und das Inkrafttreten ist weiterhin für den 1. Juli 2026 angestrebt.

Heizungstausch: Was muss ich wissen?

Wenn du in 2026 eine Heizung tauschen möchtest, musst du aktuell noch die 65-Prozent-Regel des GEG beachten, solange das GMG nicht in Kraft ist. Prüfe daher vor dem Kauf die aktuelle Rechtslage, verfügbare Heizungsförderung und einen möglichen Modernisierungskredit und lass dich von einem/einer zertifizierten Energieberater/-in individuell beraten.

Wenn du dich über staatliche Zuschüsse und Förderprogramme für Renovierungen informieren möchtest oder eine Finanzierung für Modernisierungsmaßnahmen suchst, bist du bei Baufi24 gut aufgehoben. Dort erhältst du eine persönliche sowie fachkundige Beratung und kannst eine passgenaue, kostengünstige Lösung für deinen Immobilienkauf finden.

Häufig gestellte Fragen: Gebäudeenergiegesetz

Artikel teilen:

Top Bewertungen im Überblick
Top bewertet und vielfach ausgezeichnet

Siegel Euro August Top Vermittler Baufinanzierung TÜV Siegel Preis-Leistung 2024 SC46085 Welt Siegel Preis-Champions Branchengewinner GOLD 2025