Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein deutsches Bundesgesetz, das die Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden sowie die Nutzung erneuerbarer Energien beim Heizen in einheitlich geltenden Regeln zusammenfasst. Das GEG regelt konkret folgende Punkte:
- Welche energetischen Mindeststandards Neubauten und Bestandsgebäude erfüllen müssen
- Welche Anforderungen bei Sanierungen gelten
- Welche Heizsysteme unter welchen Bedingungen eingesetzt werden dürfen
Das GEG legt außerdem Pflichten für den Energieausweis, Inspektionen von Klimaanlagen und Nachweise für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben fest. Das Ziel des Gebäudeenergiegesetzes ist es, den Energieverbrauch im Gebäudesektor deutlich zu senken und den CO₂-Ausstoß zu reduzieren. Der Hintergrund liegt in den europäischen und nationalen Klimaschutzzielen, denn der Gebäudesektor ist für einen erheblichen Teil der Treibhausgasemissionen verantwortlich.
Das GEG soll dazu beitragen, dass Deutschland seine Klimaziele bis 2045 erreicht, nämlich die angestrebte Klimaneutralität. Das Gebäudeenergiegesetz für Bestandsgebäude gilt ebenso wie für Neubauten, wobei die Anforderungen je nach Gebäudealter und Sanierungsmaßnahme variieren. Es richtet sich an Eigentümer/-innen, Bauherren/-innen, Vermieter/-innen und alle, die Gebäude neu errichten, umbauen oder modernisieren.