Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) war ein deutsches Bundesgesetz, das die Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden sowie die Nutzung erneuerbarer Energien beim Heizen in einheitlich geltenden Regeln zusammenfasste. Das GEG regelte konkret folgende Punkte:
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Erfüllung von energetischen Mindeststandards bei Neubauten und Bestandsgebäuden
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Anforderungen bei Sanierungen
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Bedingungen für den Einsatz von Heizsystemen
Das GEG legte außerdem Pflichten für den Energieausweis, Inspektionen von Klimaanlagen und Nachweise für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben fest. Das Ziel des Gebäudeenergiegesetzes war es, den Energieverbrauch im Gebäudesektor deutlich zu senken und den CO₂-Ausstoß zu reduzieren. Der Hintergrund lag in den europäischen und nationalen Klimaschutzzielen, denn der Gebäudesektor ist für einen erheblichen Teil der Treibhausgasemissionen verantwortlich.
Das GEG sollte dazu beitragen, dass Deutschland seine Klimaziele bis 2045 erreicht, nämlich die angestrebte Klimaneutralität. Das Gebäudeenergiegesetz für Bestandsgebäude galt ebenso wie für Neubauten, wobei die Anforderungen je nach Gebäudealter und Sanierungsmaßnahme variierten. Es richtete sich an Eigentümer/-innen, Bauherren/-innen, Vermieter/-innen und alle, die Gebäude neu errichten, umbauen oder modernisieren wollten.“