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Restschuldversicherung Baufinanzierung

Restschuldversicherung bei der Baufinanzierung und anderen Krediten: Was ist das, wann ist diese Art der Versicherung sinnvoll und was sind die Alternativen?

Das Wichtigste in Kürze

Mit einer Restschuldversicherung können Kreditnehmer ihre Baufinanzierung oder andere Kredite gegen bestimmte Lebensrisiken absichern.

Ob das Nutzen-Kosten-Verhältnis der Restschuldversicherung positiv ausfällt, wird vielerorts angezweifelt.

Wir informieren Sie in diesem Artikel über Vorteile und Nachteile von Restschuldversicherungen sowie über mögliche Alternativen.

In diesem Ratgeber:

Was ist eine Restschuldversicherung?

Die Restschuldversicherung ist eine besondere Form der Risikolebensversicherung, die insbesondere bei Baufinanzierungen und anderen Ratenkrediten (Konsumentenkrediten) als Kreditsicherheit vereinbart wird.

Alle Restschuldversicherungen zahlen grundsätzlich im Todesfall des Darlehensnehmers. Verstirbt der Darlehensnehmer, so übernimmt die Versicherung die Bedienung des Kredits. Einige Restschuldversicherungen sichern darüber hinaus weitere Risiken ab, insbesondere

  • Arbeitsunfähigkeit
  • Arbeitslosigkeit und
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In diesem Ratgeber:

Kritik an der Restschuldversicherung

Kritiker der Restschuldversicherung wie der Verbraucherzentrale Bundesverband kritisieren, dass diese Versicherungsform deutliche Nachteile für Verbraucher aufweist.

Erhöhung von Kreditbetrag und Zinskosten

Bei Abschluss einer Baufinanzierung wird die Prämie für eine zeitgleich vereinbarte Restschuldversicherung gewöhnlich auf die Kreditsumme aufgeschlagen und daher mitverzinst. Der Darlehensbetrag kann sich durch die zusätzlich zu zahlende Versicherungsprämie um etwa 10 Prozent erhöhen. Dementsprechend steigen die während der Darlehenslaufzeit anfallenden Zinskosten. Bei gleichbleibender Rate verlängert sich die Kreditlaufzeit.

Restschuldversicherungen werden häufig im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Kreditvertrag vereinbart. Bei etwa einem Drittel aller Banken, die Verbraucherdarlehen anbieten, ist nach einer Untersuchung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht der Abschluss einer Restschuldversicherung Voraussetzung für eine Kreditvergabe. Ist die Versicherung obligatorisch, dann muss das Finanzinstitut die Versicherungskosten bei der Berechnung des effektiven Jahreszinses berücksichtigen.

Mangelnde Vergleichbarkeit: keine standardisierten Versicherungsverträge

Die Restschuldversicherung ist keine standardisierte Versicherung. Musterbedingungen existieren also im Unterschied zu anderen Versicherungsformen nicht. Daher lassen sich die Restschuldversicherungen verschiedener Anbieter nur durch sorgfältige Prüfung der Versicherungsbedingungen miteinander vergleichen.

Intransparente Vertragskonstruktionen

Bei den von Kreditinstituten angebotenen Restschuldversicherungen handelt es sich gewöhnlich um sogenannte Gruppenversicherungsverträge. Die kreditgebende Bank fungiert bei Gruppenversicherungen als Versicherungsnehmer und der Kreditnehmer als versicherte Person. Dies könnte, so der Verbraucherzentrale Bundesverband, die Geltendmachung von Ansprüchen des Versicherten gegenüber der Versicherung erschweren.

Am Versicherungsmarkt werden aber auch Restschuldversicherungen angeboten, bei denen der Darlehensnehmer zugleich auch Versicherungsnehmer und nicht nur versicherte Person ist.

Zahlreiche Versicherungsausschlüsse

Welche Risiken im Einzelfall versichert sind und welche Leistungen eine Versicherung erbringt, ergibt sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Leistungen nur bei unverschuldetem Eintritt eines Versicherungsfalls

Versicherungsleistungen werden nur bei unverschuldetem Eintritt eines Versicherungsfalls erbracht.

Zeitliche Eingrenzung der Versicherungsleistung

Oft erfolgt die Leistung nur für Versicherungsfälle, die sich nach Ablauf einer bestimmten Zeitspanne nach Abschluss des Versicherungsvertrags (Wartezeit). Die Wartezeit kann je nach Versicherungsvertrag einen bis sechs Monate umfassen, entfällt aber bei unvorhersehbaren Ereignissen (Beispiel: Todesfall).

Oft werden auch Karenzzeiten vereinbart. In diesem Fällen beginnt die Versicherungsleistung erst nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums nach Eintreten des Versicherungsfalls. Zudem kann die Dauer von Versicherungsleistungen begrenzt sein.

Beispiel: Tritt der Versicherungsfall Arbeitslosigkeit ein, so zahlt die Versicherung möglicherweise nach Ablauf einer Karenzzeit von sechs Wochen bis drei Monaten, aber nur für einen vertraglich vereinbarten Zeitraum zwischen 12 und 18 Monaten - also nicht unbedingt bis zum Beginn einer neuen Berufstätigkeit.

Inhaltliche Ausschlüsse

Folgende inhaltliche Leistungsausschlüsse und Leistungseinschränkungen sind unter anderem möglich.

  • Bei Arbeitslosigkeit: Versicherungsleistung nur bei unbefristeten Arbeitsverträgen oder Ausschluss jeder Versicherungsleistung bei Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Darlehensnehmer aus persönlichen Gründen.
  • Bei Berufsunfähigkeit: Keine Versicherungsleistung bei Erkrankungen, die bereits vor Vertragsabschluss vorlagen und die sich auf das Eintreten der Berufsunfähigkeit ausgewirkt haben, selbst dann, wenn dem Versicherten die Vorerkrankung nicht bekannt war. Versicherungsleistung nicht immer bis zur Wiedergenesung, Ausschluss von Leistungen bei Berufsunfähigkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung.
  • Im Todesfall: Selbst im Todesfall zahlen Versicherungen häufig nicht, wenn sich der Versicherungsfall innerhalb von zwei Jahren vor Abschluss der Versicherung ereignet und der Todesfall durch eine Erkrankung verursacht wurde, die in den letzten zwölf Monaten vor Versicherungsabschluss ärztlich behandelt wurde.

Welche Alternativen zur Restschuldversicherung gibt es?

Wer keine Versicherung der Restschuld abschließen, aber dennoch seine Baufinanzierung absichern möchte, dem stehen verschiedene Alternativen zur Verfügung. Zunächst sollte jeder Verbraucher prüfen, ob er nicht bereits über eine Versicherung verfügt, die er seinem Kreditinstitut als Darlehenssicherheit anbieten könnte.

Um das Todesfallrisiko abzusichern, kommt eine Risikolebensversicherung als Alternative zur Restschuldversicherung in Betracht.

  • Verstirbt der Versicherte, so erhält der Begünstigte die vereinbarte Versicherungssumme.
  • Die Versicherungsprämie für eine Risikolebensversicherung liegt häufig deutlich unter den Kosten für eine Restschuldversicherung. Die individuelle Prämienhöhe hängt vom Gesundheitszustand und vom Alter des Versicherten ab.
  • Wird eine Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme vereinbart, so sollte die Versicherungssumme den jeweiligen Darlehensstand während der gesamten Kreditlaufzeit nicht unterschreiten.

Eine Risikolebensversicherung ergänzende Versicherungsbausteine können zum Beispiel das Risiko einer Berufsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit abdecken. Möglich ist auch der Abschluss einer separaten Berufsunfähigkeitsversicherung, die im Versicherungsfall eine Rente oder einen Einmalbetrag auszahlt.

Kommt eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht im Betracht (zum Beispiel aufgrund von Vorerkrankungen), so ist immer noch eine Unfallversicherung möglich. Die Unfallversicherung leistet allerdings nicht in Krankheitsfällen, sondern nur bei unfallbedingten körperlichen Schäden.

Für wen kann eine Restschuldversicherung dennoch sinnvoll sein?

Die Restschuld-Versicherung ist zwar erheblich in die Kritik geraten. Gleichwohl gibt es Situationen, in denen der Abschluss einer solchen Versicherung sinnvoll sein kann, um die fälligen Raten für eine Immobilienfinanzierung (oder für einen Ratenkredit) auch bei einem unvorhergesehenen Verdienstausfall aufbringen zu können.

  • Eine Restschuldversicherung entlastet die Angehörigen im Versicherungsfall entscheidend. Insbesondere für Familien mit einem Allein- oder Hauptverdiener kann eine Restschuldversicherung daher zweckmäßig sein.
  • Bei Restschuldversicherungen verzichten die Versicherungsunternehmen üblicherweise auf eine Gesundheitsprüfung. Daher kommt diese Versicherungsform für Versicherungsnehmer mit schwerwiegenden Vorerkrankungen in Betracht. Bei erheblichen Vorerkrankungen werden Anträge auf Abschluss einer Berufsunfähigkeits- oder einer Lebensversicherung von den Versicherern häufig abgelehnt.
  • Auch bei negativer Bonitätsprüfung  eines Kreditnehmers kann eine Restschuldversicherung dabei helfen, eine wichtige Bedingung für einen Immobilienkredit zu erfüllen.
  • Die Absicherung durch eine Restschuldversicherung sollte bei größeren Kreditbeträgen ab etwa 25.000 Euro zumindest geprüft werden.

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