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Zinsloses Darlehen

Was sind zinslose Darlehen beider der Baufinanzierung und was sind die Probleme, die entstehen können? Hintergründe und Lösungen

Hintergründe zum zinslosen Darlehen

Grundsätzlich unterscheidet das deutsche Recht nicht nach dem Verwandtschaftsverhältnis, sondern nach dem Sachverhalt. Zwar gibt es rechtliche Ausnahmen bei der Schenkungs- oder Erbschaftssteuer – hier kommt es auf das verwandtschaftliche Verhältnis an, wie hoch der Freibetrag ist – dies entfällt jedoch bei der Vergabe eines Kredites. Das heißt, wird ein Darlehen gar nicht oder nur sehr gering verzinst, entsteht hieraus ein geldwerter Vorteil für den Kreditnehmer. Dies ist dann einer Schenkung gleichzusetzen und je nach Verwandtschaftsverhältnis sowie Höhe der Zinsersparnis kann hier sogar eine steuerpflichtige Schenkung entstehen.

Gerade eine Schenkung unter Freunden oder Lebenspartnern kann dann zum Bumerang werden. Wird beispielsweise Kapital zum Erwerb eines Hauses ohne Zins an einen Lebenspartner gegeben, so ist es möglich, dass das Finanzamt einen Steuerbescheid erlässt, selbst wenn beide Partner dort gewohnt haben. Doch inzwischen neigen auch Gerichte nicht immer dazu, gleich eine Bereicherungsabsicht beim Beschenkten zu unterstellen. Natürlich kann man grundsätzlich der Auffassung sein, dass eine Schenkung nur unter den handelnden Personen bekannt ist. In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass dies auch Sprengstoff birgt, denn gehen die beiden Partner getrennte Wege und ein Konflikt flammt auf, droht eine Benachrichtigung des Finanzamtes.

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Die Lösung

Im ersten Schritt sollte Klarheit gefunden werden, ob das geliehene Geld nicht gleich verschenkt werden kann. Gerade wenn das Geld von Eltern oder Großeltern auf Kinder übergeht, ist das eine normale Sache. Falls es sich um größere sechsstellige Summen handelt oder der Betrag doch später noch benötigt wird, ist es unter Umständen sinnvoll, eine andere Lösung zu finden, um die Zahlung einer Schenkungssteuer zu vermeiden.

Eine andere Möglichkeit ist folgende Vorgehensweise: Eltern schenken getrennt voneinander als Einzelperson Kapital, so verdoppeln sich dadurch auch die Freibeträge. Dies macht besonders dann Sinn, wenn der Freibetrag von 400.000 Euro überschritten wird. Nicht erlaubt sind hingegen sogenannte Kettenschenkungen, bei denen zwischen Verwandten und Freunden so lange das Geld hin und her geschenkt wird, bis keine Schenkungssteuer mehr anfällt. Im Zweifel sollte deshalb auch ein Notar oder Rechtsanwalt eingeschaltet werden, der die Sachlage prüft.

Eine weitere Möglichkeit: Eltern oder Großeltern verschenken eine Immobilie. Das Haus oder die Wohnung kann dabei komplett neu erstellt oder gekauft werden. Bewohnt der Beschenkte mindestens 10 Jahre das Gebäude selbst, so fällt keine Schenkungssteuer mehr an. Auch eine Finanzierungsgesellschaft beispielsweise zwischen Eltern und Kindern ist denkbar. Dabei stellen die Eltern einen Teil des Kapitals zur Verfügung oder übernehmen die laufenden Zahlungen für das Darlehen. In der Regel verfügen dann die Eltern über eine lastenfreie Immobilie, auf die ein Realkredit aufgenommen wird, um das neue Zuhause der Kinder zu finanzieren. Der Vorteil liegt dann darin, dass ein Realkredit besonders günstig ist und nicht so hohe Hürden an die Finanzkraft der beteiligten Personen stellt wie ein herkömmliches Annuitätendarlehen, da die Sicherheiten für die Bank über die lastenfreie Immobilie der Eltern gedeckt sind.

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