Du befindest dich noch in der Ansparphase und möchtest den Bausparvertrag kündigen? Dann gelten in der Regel bestimmte Kündigungsfristen. Die Kündigungsfrist beim Bausparvertrag beträgt meist drei bis sechs Monate, abhängig vom jeweiligen Anbieter. Die genauen Regelungen findest du in deinem Vertrag. Der Kündigungsprozess stellt sich meistens wie folgt dar:
- Reiche deine schriftliche Kündigung ein.
- Achte auf den Zugangsnachweis, zum Beispiel per Einschreiben.
- Warte die vertraglich festgelegte Frist ab.
Nach Ablauf erfolgt die Auszahlung deines Guthabens inklusive angefallener Zinsen, sofern es vertraglich keine abweichende Regelung gibt. Dieses Geld kannst du fortan als Eigenkapital frei verwenden. Oft entstehen durch die Kündigung keine direkten Gebühren, jedoch solltest du Folgendes bedenken: Wenn du den Bausparvertrag kündigen willst, gibt es häufig Kosten in Form verlorener Prämien oder Bonuszinsen. Zudem kann das vorzeitige Ablösen des Bausparvertrags dazu führen, dass du keine staatlichen Förderungen erhältst oder bereits erhaltene Fördermittel zurückzahlen musst.
Bausparvertrag in der Zuteilungsphase kündigen
Wenn du deinen Bausparvertrag in der Zuteilungsphase kündigen möchtest, solltest du dich im Vorfeld genau über die Rahmenbedingungen informieren. Die Zuteilungsphase bedeutet, dass dein Vertrag bereit zur Auszahlung des Darlehens ist. Du hast also genug angespart und die vertraglich vereinbarten Bedingungen sind erfüllt.
Die Kündigungsfrist beim Bausparvertrag beträgt innerhalb der Zuteilungsphase in der Regel drei bis sechs Monate. Diese Frist ist bindend, da der Bausparvertrag auf langfristige Planung ausgelegt ist. Wenn du die Frist nicht einhältst, kann die Auszahlung deines Guthabens verzögert erfolgen.
Die Kündigung des Bausparvertrages nimmst du schriftlich vor. Du solltest ein formloses Kündigungsschreiben aufsetzen, in dem du deinen Wunsch zur Auflösung des Bausparvertrages mitteilst. Achte darauf, deine Vertragsnummer anzugeben und eine Bestätigung der Kündigung anzufordern. Viele Bausparkassen bieten auch Online-Formulare an, mit denen du die Kündigung digital einleiten kannst.
In der Zuteilungsphase ist die Kündigung des Bausparvertrages in der Regel günstiger als in der Darlehensphase. Dennoch können Gebühren entstehen. Manche Anbieter/-innen berechnen eine pauschale Bearbeitungsgebühr oder es wird ein Teil der Abschlussgebühr einbehalten, falls der Vertrag noch nicht lange genug gelaufen ist. Außerdem kann die Rückzahlung der staatlichen Förderung drohen. Du verlierst durch die Kündigung auch das Recht auf das zinsgünstige Darlehen, das dir mit der Zuteilung eigentlich zusteht.
Bausparvertrag in der Darlehensphase kündigen
Wenn du deinen Bausparvertrag kündigen möchtest, obwohl du dich bereits in der Darlehensphase befindest, ist das eine gänzlich andere Situation als in der Anspar- und Zuteilungsphase. In diesem Fall hast du bereits ein Bauspardarlehen in Anspruch genommen, das du monatlich tilgst.
Eine ordentliche Kündigung ist in dieser Phase meist nicht möglich. Stattdessen musst du das Darlehen komplett zurückzahlen, wenn du den Bausparvertrag vorzeitig kündigen möchtest. Ein Kündigungsschreiben allein reicht hier also nicht aus. Du musst dich stattdessen mit der Bausparkasse in Verbindung setzen und klären, welche Rückzahlungsmodalitäten gelten. Die Frist zur Rückzahlung wird individuell festgelegt.
Die Kosten infolge der Kündigung können in der Darlehensphase erheblich sein. Neben der kompletten Rückzahlung des offenen Darlehensbetrags können auch Vorfälligkeitsentschädigungen anfallen. Diese werden fällig, wenn du das Darlehen vor Ablauf der vertraglichen Laufzeit zurückzahlst, da der Anbieter dadurch Zinsverluste hat. Der finanzielle Vorteil eines Bausparvertrages geht unter Umständen verloren, da du für das zinsgünstige Darlehen bereits Gebühren und Beiträge geleistet hast, die nun „verloren“ sind.