In vielen Fällen ist es möglich, Geschwister bei einem Immobilienerbe auszuzahlen, wenn du dich mit ihnen auf einen Ausgleichsbetrag und die Übertragung der Anteile einigst. Es besteht jedoch keine automatische Pflicht, dass ein Miterbe oder eine Miterbin die Immobilie übernehmen muss oder überhaupt auszahlen kann. Die Übernahme setzt vielmehr voraus, dass alle Beteiligten der Erbengemeinschaft zustimmen und ein realisierbares Konzept für die Finanzierung gefunden wird.
Erst wenn der Wert der Immobilie, die Ausgleichszahlung und die Übertragung geklärt sind, kann eine Person aus der Erbengemeinschaft ein Haus auszahlen und als Alleineigentümer/-in fortführen. Wenn du also eine Immobilie geerbt hast und deine Geschwister auszahlen möchtest, lohnt sich zuerst ein Gespräch innerhalb der Familie.
Was bedeutet eine Erbengemeinschaft bei einem Haus?
Eine Erbengemeinschaft bei einem Haus bedeutet, dass mehrere Erbinnen und Erben gemeinsam Eigentümer/-innen der Immobilie werden, ohne dass einzelne Räume oder Grundstücksteile jemandem persönlich zugeordnet sind. Eine solche Gemeinschaft entsteht, wenn mehr als eine Person eine Erbschaft antritt, etwa weil mehrere Kinder, Geschwister oder andere Angehörige gleichzeitig erben.
Wie hoch der jeweilige Anteil ausfällt, ergibt sich aus:
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dem Testament
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einem Erbvertrag
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aus den gesetzlichen Erbregeln (falls keine dieser Regelungen vorliegt)
Liegen weder Testament noch Erbvertrag vor, greift stattdessen die gesetzliche Erbfolge und bestimmt die jeweiligen Anteile. Kein Mitglied der Erbengemeinschaft besitzt automatisch ein bestimmtes Zimmer oder eine feste Fläche des Grundstücks für sich allein, sondern alle halten ideelle Anteile am gesamten Nachlass.
Für den Umgang mit einer geerbten Immobilie bestehen vor allem drei Grundoptionen:
- Gemeinsame Verwaltung oder Vermietung der Immobilie durch alle Miterb/-innen.
- Gemeinsamer Verkauf der Immobilie und Aufteilung des Erlöses entsprechend der Erbquoten.
- Übernahme der Immobilie durch eine Person mit finanziellem Ausgleich der übrigen Miterben.
Miterbin oder Miterbe auszahlen oder Pflichtteil begleichen: Was ist der Unterschied?
Eine Auszahlung der Miterben oder Miterbinnen und die Erfüllung eines Pflichtteilsanspruchs sind rechtlich unterschiedliche Vorgänge mit abweichenden Voraussetzungen:
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Bei der Auszahlung übernimmt eine Person die Immobilie und zahlt den übrigen Mitgliedern der Erbengemeinschaft im Rahmen der Erbauseinandersetzung einen vereinbarten Betrag, der sich an deren Erbanteil orientiert.
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Der Pflichtteil dagegen ist ein gesetzlicher Geldanspruch, der entstehen kann, wenn eine pflichtteilsberechtigte Person durch Testament oder Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen wurde. Dieser Anspruch richtet sich gegen den Nachlass, nicht gegen eine einzelne Immobilie.
Wenn du Miterbe oder Miterbin bist, gehörst du zur Erbengemeinschaft und erhältst deinen Anteil im Rahmen der Erbauseinandersetzung, während der Pflichtteil nur bei einer Enterbung oder vergleichbaren Situationen relevant wird. Zudem sind Geschwister nicht allein aufgrund ihrer Stellung automatisch pflichtteilsberechtigt, denn das hängt von der jeweiligen Erbfolge und der Existenz vorrangig berechtigter Personen ab. Bei Fragen zu Enterbung, Pflichtteilsergänzung oder abweichenden Testamenten empfiehlt sich eine rechtliche Prüfung durch eine Fachperson, bevor du nach dem Erben einer Immobilie deine Geschwister auszahlen möchtest.