Die Erbschaftssteuer fällt an, wenn Vermögen durch den Tod einer Person auf Erben oder andere Begünstigte übergeht. Sie ist im Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG) geregelt und zählt zu den Landessteuern, die Einnahmen fließen also an die Bundesländer. Wie hoch ist die Erbschaftssteuer in Deutschland? Das hängt von zwei zentralen Faktoren ab:
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vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser/-in und Erbe/-in
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von der Höhe des Erbes.
Je enger die verwandtschaftliche Beziehung, desto höher ist der Freibetrag und umso niedriger der Steuersatz. Das deutsche Erbschaftssteuerrecht unterscheidet zu diesem Zweck drei Steuerklassen:
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Steuerklasse I: Ehepartner/-innen, eingetragene Lebenspartner/-innen, Kinder, Stiefkinder, Enkel/-innen sowie Eltern und Großeltern. In der Steuerklasse I zahlst du zwischen 7 und 30 Prozent auf den steuerpflichtigen Betrag.
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Steuerklasse II: Entferntere Verwandte wie Geschwister, Nichten und Neffen, Stiefeltern, Schwiegereltern, Schwiegerkinder sowie geschiedene Ehepartner/-innen. In der Steuerklasse II liegen die Sätze zwischen 15 und 43 Prozent.
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Steuerklasse III: Alle Personen ohne verwandtschaftliche Beziehung zur verstorbenen Person, etwa Freunde/-innen, Lebenspartner/-innen ohne Trauschein oder Bekannte. In der Steuerklasse III liegen die Steuersätze bei 30 und 50 Prozent.