Bei einer Einliegerwohnung handelt es sich um eine separate, unabhängige Wohneinheit in einem Einfamilienhaus. Die Bezeichnung selbst stammt aus dem landwirtschaftlichen Bereich. Früher stellten nämlich Landwirte ihren Arbeitern (den Einliegern) Wohnraum innerhalb des Bauernhofs zur Verfügung. Nach Ende des 2. Weltkriegs war die Einrichtung von Einliegerwohnungen in Einfamilienhäusern sogar verpflichtend. Auf diese Weise wollte der Staat der damals vorherrschenden Wohnungsknappheit entgegenwirken.
Damit Wohnräume heute als Einliegerwohnung anerkannt werden, haben diese einige rechtliche Voraussetzungen zu erfüllen. So muss beispielsweise die zusätzliche Wohneinheit deutlich kleiner sein als die Hauptwohnung. Nicht vorgeschrieben ist hingegen ein eigener Hauseingang für die Einliegerwohnung. Ein solcher bietet aber Vorteile – für den Eigentümer wie für den Mieter. Denn einerseits erleichtert ein Extrazugang die Vermietbarkeit und andererseits lässt sich mit ihm die Privatsphäre der Hausbewohner besser wahren.
Möchten Sie einen Teil Ihres Hauses als Einliegerwohnung vermieten, muss der Wohnraum zudem unabhängig von der Hauptwohnung sein. Daher sind ein eigenes Bad sowie eine eigene Küche für die separate Wohnung zwingend erforderlich. Hierdurch lässt sich die Wohneinheit als eigenständiger Haushalt führen. Eine gemeinschaftliche Nutzung des Treppenhauses oder Flurs ist jedoch zulässig.
Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, ein Haus mit Einliegerwohnung zu kaufen oder (nachträglich) zu bauen. In dieser kann dann eine fremde Person wohnen. Häufig kommt es aber vor, dass die Einliegerwohnung an Verwandte oder als Ferienwohnung vermietet wird. Abgesehen davon lässt sich eine solche Wohneinheit auch als Büro für Selbstständige oder Freiberufler nutzen. Wer eine Immobilie als Altersvorsorge aufbauen oder seine Steuerlast senken will, profitiert jedoch am meisten von einer Vermietung der Einliegerwohnung.