Es gibt viele Motive, eine Immobilie zu kaufen. Gründen Menschen eine Familie oder vergrößert sich die Zahl der Kinder, benötigen sie mehr Platz. Um einen Immobilienkredit zu bekommen, müssen Häuslebauer ihre finanzielle Situation offenlegen. Ist zu dem Zeitpunkt die Mutter oder der Vater in Elternzeit, wirkt sich dies auf das verfügbare Einkommen aus. Wie die Baufinanzierung während Schwangerschaft und Elternzeit funktioniert und wie das Budget korrekt ermittelt wird, schauen wir uns in diesem Artikel genauer an.
Der erste Schritt zur Baufinanzierung ist eine gründliche Haushaltsrechnung und Bestandsaufnahme des Eigenkapitals sowie der monatlichen Einnahmen und Ausgaben. Das gilt auch, wenn sich zum Zeitpunkt der Antragstellung beide oder ein Elternteil in Elternzeit befindet. Auch wenn für Sie das Elterngeld logischerweise zum verfügbaren Einkommen zählt, schätzen dies Banken oft anders ein.
Das Elterngeld zahlt der Staat für maximal 14 Monate aus. Das setzt voraus, dass sich beide Eltern die Zeit aufteilen. Der Mindestbezug eines Elternteils beträgt zwei Monate. Beantragt nur ein Elternteil das Elterngeld, wird der Auszahlungszeitraum auf 12 Monate beschränkt. Eine alleinerziehende Mutter oder Vater kann die vollen 14 Monate beanspruchen.
Die Höhe des Elterngelds beträgt 65 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens der 12 Monate vor der Geburt des Kindes. Wer vor der Elternzeit besonders gut verdient hat, erhält maximal 1.800 Euro.
Wie hoch fällt das Elterngeld aus, wenn das durchschnittliche Nettoeinkommen vor der Elternzeit die folgende Höhe betrug?
- 1.500 Euro (Elterngeld: 975 Euro)
- 2.000 Euro (Elterngeld: 1.300 Euro)
- 2.500 Euro (Elterngeld: 1.625 Euro)
- 3.000 Euro (Elterngeld: 1.800 Euro)
Die 65 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens von 3.000 Euro ergäben rechnerisch ein Elterngeld von 1.950 Euro. Da die Kappungsgrenze bei 1.800 Euro liegt, bekommt die Antragstellerin oder der Antragsteller lediglich 1.800 Euro ausgezahlt.
Mit dem ElterngeldPlus in Teilzeit arbeiten
Das ElterngeldPlus wird doppelt so lange, also bis zu 28 Monate gezahlt. Darauf gibt es einen Aufschlag von weiteren vier Monaten, wenn sich die Eltern für ein partnerschaftliches Zeitarrangement entscheiden. Damit ist gemeint, dass beide in der Elternzeit gleichzeitig zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche arbeiten. Sind die Eltern getrennt, können sie ebenfalls die zusätzlichen Monate beanspruchen, sofern sie gemeinsam in Teilzeit gehen. Wer alleinerziehend ist, bekommt den gesamten Partnerschaftsbonus.
Das ElterngeldPlus ist dabei nur halb so hoch wie das normale Elterngeld. Entsprechend liegt die Kappungsgrenze für überdurchschnittlich hohe frühere Nettoeinkommen bei 900 Euro.
Diese Variante ist attraktiv, wenn beide Eltern nach der Geburt wieder arbeiten. Häufig arbeitet ein Elternteil oder auch beide in der Elternzeit mit reduzierten Stunden. Das ElterngeldPlus fängt einen Teil des Verlusts aus dem niedrigeren Einkommen auf.