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Baufinanzierung trotz Elternzeit & Schwangerschaft

Hilfreiche Hinweise & Tipps zur Baufinanzierung trotz Elternzeit.

Das Wichtigste in Kürze

Als befristete staatliche Leistung akzeptieren die meisten Banken und Bausparkassen das Elterngeld nicht als Teil des Haushaltseinkommens.

Wer während der Elternzeit eine Immobilie finanziert, zieht idealerweise weitere Einkommensquellen für die Baufinanzierung heran.

Eine Bestätigung des Arbeitgebers über die Weiterbeschäftigen nach der Elternzeit kann für die Verhandlung mit dem Kreditgeber hilfreich sein.

In diesem Artikel:

Die Baufinanzierung während der Elternzeit

Es gibt viele Motive, eine Immobilie zu kaufen. Gründen Menschen eine Familie oder vergrößert sich die Zahl der Kinder, benötigen sie mehr Platz. Um einen Immobilienkredit zu bekommen, müssen Häuslebauer ihre finanzielle Situation offenlegen. Ist zu dem Zeitpunkt die Mutter oder der Vater in Elternzeit, wirkt sich dies auf das verfügbare Einkommen aus. Wie die Baufinanzierung während Schwangerschaft und Elternzeit funktioniert und wie das Budget korrekt ermittelt wird, schauen wir uns in diesem Artikel genauer an.

Der erste Schritt zur Baufinanzierung ist eine gründliche Haushaltsrechnung und Bestandsaufnahme des Eigenkapitals sowie der monatlichen Einnahmen und Ausgaben. Das gilt auch, wenn sich zum Zeitpunkt der Antragstellung beide oder ein Elternteil in Elternzeit befindet. Auch wenn für Sie das Elterngeld logischerweise zum verfügbaren Einkommen zählt, schätzen dies Banken oft anders ein.

Das Elterngeld zahlt der Staat für maximal 14 Monate aus. Das setzt voraus, dass sich beide Eltern die Zeit aufteilen. Der Mindestbezug eines Elternteils beträgt zwei Monate. Beantragt nur ein Elternteil das Elterngeld, wird der Auszahlungszeitraum auf 12 Monate beschränkt. Eine alleinerziehende Mutter oder Vater kann die vollen 14 Monate beanspruchen.

Die Höhe des Elterngelds beträgt 65 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens der 12 Monate vor der Geburt des Kindes. Wer vor der Elternzeit besonders gut verdient hat, erhält maximal 1.800 Euro.

Wie hoch fällt das Elterngeld aus, wenn das durchschnittliche Nettoeinkommen vor der Elternzeit die folgende Höhe betrug?

  • 1.500 Euro (Elterngeld: 975 Euro)
  • 2.000 Euro (Elterngeld: 1.300 Euro)
  • 2.500 Euro (Elterngeld: 1.625 Euro)
  • 3.000 Euro (Elterngeld: 1.800 Euro)

Die 65 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens von 3.000 Euro ergäben rechnerisch ein Elterngeld von 1.950 Euro. Da die Kappungsgrenze bei 1.800 Euro liegt, bekommt die Antragstellerin oder der Antragsteller lediglich 1.800 Euro ausgezahlt.

Mit dem ElterngeldPlus in Teilzeit arbeiten

Das ElterngeldPlus wird doppelt so lange, also bis zu 28 Monate gezahlt. Darauf gibt es einen Aufschlag von weiteren vier Monaten, wenn sich die Eltern für ein partnerschaftliches Zeitarrangement entscheiden. Damit ist gemeint, dass beide in der Elternzeit gleichzeitig zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche arbeiten. Sind die Eltern getrennt, können sie ebenfalls die zusätzlichen Monate beanspruchen, sofern sie gemeinsam in Teilzeit gehen. Wer alleinerziehend ist, bekommt den gesamten Partnerschaftsbonus.

Das ElterngeldPlus ist dabei nur halb so hoch wie das normale Elterngeld. Entsprechend liegt die Kappungsgrenze für überdurchschnittlich hohe frühere Nettoeinkommen bei 900 Euro.

Diese Variante ist attraktiv, wenn beide Eltern nach der Geburt wieder arbeiten. Häufig arbeitet ein Elternteil oder auch beide in der Elternzeit mit reduzierten Stunden. Das ElterngeldPlus fängt einen Teil des Verlusts aus dem niedrigeren Einkommen auf.

So gehst du vor:
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In diesem Artikel:

Welche Probleme kann eine Baufinanzierung während der Elternzeit verursachen?

Banken und Bausparkassen sichern sich gut ab, wenn sie einen Immobilienkredit vergeben. Sie prüfen gründlich, ob die Kreditnehmer die Darlehnsraten langfristig stemmen können. Wer unbefristet beschäftigt ist, kann sein monatliches Nettoeinkommen unkompliziert dokumentieren. Schwieriger wird es bei befristeten Einkommensquellen. Dazu zählen staatliche Leistungen wie das Elterngeld oder auch Arbeitslosen- und Krankengeld. Selbst Einkommen aus befristeter Tätigkeit wird von Banken und Bausparkassen oft nicht anerkannt.

Wer alleinerziehend ist und in der Elternzeit eine Immobilie finanzieren möchte, bekommt daher Schwierigkeiten, wenn er oder sie kein zusätzliches festes Einkommen hat. Kann hingegen ein Elternteil Einkommen aus einem unbefristeten Angestelltenverhältnis vorweisen, sieht es für die Baufinanzierung besser aus. Reicht das feste Einkommen im Angestelltenverhältnis aus, um den Immobilienkredit zu bedienen, steht der Baufinanzierung wenig im Wege.

Ist das Einkommen nicht hoch genug und Sie brauchen das Elterngeld für die Baufinanzierung, können Sie Ihren Arbeitgeber um eine Bescheinigung bitten. Diese sollte dokumentieren, dass Sie sich in einem ungekündigten Angestelltenverhältnis befinden und im Anschluss an die Elternzeit an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren.

Warum ist das wichtig? Während der Elternzeit darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht kündigen. Endet die Elternzeit, gilt dieser besondere Kündigungsschutz nicht mehr. Im Extremfall könnte der Arbeitgeber schon an Tag 1 nach Ende der Elternzeit die Kündigung aussprechen. Die Länge der Kündigungsfrist richtet sich nach der Absprache im Arbeitsvertrag.

Das Budget ermitteln für die Baufinanzierung in der Elternzeit

Wie viel Haus kann ich mir leisten? Mit dem Baufi24 Budgetrechner können Sie das Budget für die Baufinanzierung ermitteln und alle Ihre Einkommensquellen überprüfen. Gleichzeitig müssen die monatlichen Ausgaben betrachtet werden. Achtung: Vergessen Sie zu diesem Punkt nicht, dass manche Kosten unregelmäßig anfallen. Dazu zählt der Jahresurlaub oder eine Versicherung, deren Prämie nur einmal pro Jahr fällig wird.

Trauen Sie sich zu, Eigenleistungen einzubringen? Wer Zeit und Geschick mitbringt, kann beim Innenausbau einige Euro sparen. Unser Tipp: Planen Sie eine solche Eigenleistung nur ein, wenn Sie diese auch sicher stemmen können. Ansonsten besteht die Gefahr, dass der Zeitplan des Hausbaus planen und dieser aus dem Ruder läuft – und höhere Kosten auf Sie zukommen.

Befindet sich ein Elternteil in der Elternzeit, stellt das Elterngeld Einkommen dar. Allerdings akzeptieren es Banken häufig nicht als Teil des Haushaltseinkommens. Hintergrund: Das Elterngeld wird nur für eine befristete Zeit gezahlt und steht nicht als langfristige Einkommensquelle zur Verfügung. Doch selbst wenn Ihre Bank das Elterngeld als Bestandteil Ihres verfügbaren Einkommens akzeptiert, sollten Sie vorsichtig rechnen.

Gut zu wissen: Mit einer Baufinanzierung legen Sie sich über einen längeren Zeitraum fest. Überlegen Sie gründlich, ob Sie für die gesamte Kreditdauer die Darlehensrate bezahlen können. Sollten Ihnen Zweifel kommen, rechnen Sie noch einmal nach.

Letztlich ist es eine persönliche Entscheidung, wie lange Eltern nach der Geburt ihres Kindes nicht arbeiten. Manche Mutter und mancher Vater hat sich die Betreuung der Kinder einfacher vorgestellt. Möglicherweise ändern sich auch Rahmenbedingungen und Eltern oder Schwiegereltern können nicht mehr einspringen. Gerade in Ballungsräumen ist es zudem oft schwierig, einen Kitaplatz zu bekommen oder eine Tagesmutter zu finden.

Das Elterngeld bei der Berechnung des Haushaltseinkommens berücksichtigen

Wer das künftige Elterngeld exakt in die Berechnung des Haushaltseinkommens einbeziehen möchte, kann online auf Elterngeldrechner zugreifen. Beziehen Sie bereits Elterngeld, kennen Sie den genauen Betrag und können ihn der Bank nennen. Allerdings akzeptieren die wenigsten Kreditgeber das Elterngeld als Teil des Haushaltseinkommens.

Wer eine Immobilie kauft, muss neben der Darlehensrate auch weiterhin seine Lebenshaltungskosten beschreiten und einen Notgroschen vorhalten, um unvorhergesehene Ausgaben zu decken. Daher sollte die Belastung durch die monatliche Darlehensrate im Idealfall 40 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens nicht überschreiten. Scheint dieser Wert während des Bezugs von Elterngeld schwierig zu erreichen, sollte der Zeitpunkt der Baufinanzierung überdacht werden.

Die Baufinanzierung während der Schwangerschaft

Erwartet eine Familie Nachwuchs, muss sie nach der Geburt meist mit einem reduzierten Haushaltseinkommen rechnen. Für die Baufinanzierung bedeutet dies, dass ein Einkommen in Teilzeit einkalkuliert werden sollte oder vorübergehend das Elterngeld. Ob sich die Schwangerschaft negativ auf die Konditionen der Baufinanzierung auswirkt, hängt von verschiedenen Rahmenbedingungen ab.

Dazu zählen:

  • der Schufa-Eintrag
  • die Höhe des vorhandenen Eigenkapitals
  • das feste Nettoeinkommen des (Ehe-) Partners
  • weitere Einkommensquellen (vermietete Immobilien, Rentenzahlungen etc.)

Ein Thema, an das wir nicht gerne denken, ist der Tod durch Krankheit oder Unfall. Sichern Sie Ihre Familie durch eine Risikolebensversicherung ab, speziell wenn Sie ein oder mehrere Kinder haben. Sollte dem Hauptverdiener etwas passieren, reduziert sich die Gefahr, dass die Familie die Darlehensraten nicht mehr begleichen kann.

Mit Fördergeldern und Erbpacht die Kosten der Baufinanzierung drücken

Wenn Sie während der Schwangerschaft oder der Elternzeit bauen oder kaufen, ist das Geld oft knapp. Informieren Sie sich daher frühzeitig über staatliche Fördergelder, denn bei den Anträgen dürfen häufig Fristen nicht verpasst werden.

Beispiele für Fördergelder:

  • KfW-Förderung mit günstigen Zinsen der bundesweit tätigen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für das energieeffiziente Bauen
  • regionale Förderprogramme der einzelnen Bundesländer oder Kommunen
  • Bistümer der katholischen Kirche bieten gelegentlich Familien kleine Darlehen ohne Zinsen an.

Falls für Sie das Konzept der Erbpacht infrage kommt, können Sie bei Ihrer Stadt oder Kommune anfragen. Häufig werden Grundstücke mit Erbbaurecht bevorzugt an Familien mit Kindern vergeben. Auch die katholische und evangelische Kirche bieten Erbpachtgrundstücke zu attraktiven Konditionen an.

Die Anschlussfinanzierung während der Elternzeit

Läuft Ihre Baufinanzierung aus, sollten Sie sich frühzeitig um eine Anschlussfinanzierung kümmern. Steht die Anschlussfinanzierung während der Elternzeit an, tragen Sie Informationen zu folgenden Punkten zusammen:

  • das Einkommen aus unbefristeter Beschäftigung eines Elternteils
  • Eine Bescheinigung des derzeitigen oder künftigen Arbeitgebers, dass er Sie nach der Elternzeit (weiter) beschäftigt.
  • Angaben zu weiterem Einkommen aus einer angestellten Tätigkeit
  • Informationen zu dem Gewinn vor Steuern aus einer selbstständigen Tätigkeit
  • dauerhaftes Einkommen aus einer Zahlung einer Rente
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen sowie aus Vermietung und Verpachtung einer Immobilie

Sind noch Fragen rund um Ihre Baufinanzierung und das Elterngeld für Sie offen? Gerne beraten unsere Experten mit langjähriger Erfahrung bei Baufi24 Sie ausführlich. Vereinbaren Sie jetzt einen kostenfreien und unverbindlichen Termin!

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