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Hausanbau: Kosten & Baugenehmigung

Anbau, Umbau, Ausbau: Nicht alles was gefällt ist auch erlaubt. Wann ist eine Baugenehmigung notwendig?

Informationen rund um die Baugenehmigung

  • Vorausgesetzt es handelt sich um ein frei stehendes Haus, muss der Abstand laut Bauordnungen der Länder mit Anbauten drei Meter zum nächsten Gebäude betragen. Alles, was diesen Wert unterschreitet, bedarf einer Baugenehmigung. Einer der wichtigsten Gründe dabei ist der Brandschutz. Das heißt, besteht bereits durch den Nachbarn eine Brandschutzmauer an der Grenze, so entfällt auch die Regelung für den Mindestabstand. In diesen Fällen kann der Eigentümer sein Gebäude auch bis zur Brandschutzmauer hin erweitern. Ähnlich wie für Reihenhäuser gilt dann für den Anbau: Er muss in Gestaltung zum bestehenden Anbau des Nachbargebäudes passen. Es besteht in diesen Fällen eine Anbauverpflichtung zur sogenannten Profilgleichheit.
  • Eine weitere Ausnahme gilt in vielen Bundesländern für sogenannte Grenzgaragen. Laut Baurecht sind auch ohne Mindestabstand zum nächsten Gebäude erlaubt. Allerdings gibt es auch hier Größenbeschränkungen zu beachten. Die Garage oder der Stellplatz darf maximal 40 Quadratmeter groß sein. Für einen Stellplatz ist dann nichts weiter zu beachten. Bei einer Grenzgarage sieht dies hingegen anders aus. Die genehmigungsfreie Wandhöhe beträgt drei Meter. Diese Einschränkung gilt dann auch, falls Stellplätze später überdacht werden sollen.
  • Ebenfalls ausgenommen sind Gartenhäuschen oder Schuppen. Hierbei gilt allerdings die Voraussetzung, dass das Gebäude nicht für einen längeren Innenaufenthalt gedacht ist, also über keinen Aufenthaltsraum verfügt, sondern beispielsweise als Lagerraum für Gartengeräte oder Kinderspielzeug dient.
  • Eine Baugenehmigung ist dagegen beispielsweise für einen Hobbyraum erforderlich, in dem auch gebastelt oder gefeiert wird.
  • Weiterhin gilt auch eine Einschränkung für das zu errichtende Gebäude an sich. So darf laut Baurecht die Wandhöhe nicht mehr als drei Meter betragen.
  • Außerdem gilt eine Höchstgrenze von neun Metern für die Bebauung an einer Grundstücksseite und maximal 15 Meter insgesamt. Für alle anderen massiven Bauwerke gilt jedoch der Mindestabstand von 3 Metern zum nächsten Haus.

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Wann wird eine Baugenehmigung benötigt?

Eine Baugenehmigung ist in jedem Fall erforderlich, wenn Mindestabstände und sonstige Mindestgrößen unter- oder überschritten werden. In diesen Fällen kommt auch noch der örtliche Bebauungsplan ins Spiel. So muss das neue Gebäude oder der Anbau den Vorgaben des Bebauungsplans entsprechen. Für Gebäude, die ursprünglich nach 1965 errichtet wurden, gelten zum Teil noch spezielle Bedingungen. Um hier Fehler zu vermeiden, kann sich der Bauherr von der Baubehörde beraten lassen. Auch eine Bauvoranfrage kann gestellt werden. Dies ist gerade bei komplexen Vorhaben oder schwierigen Fällen sinnvoll. Auf diesem Weg kann schon vorab geklärt werden, ob das Bauamt das Vorhaben überhaupt genehmigt und ob bzw. welche Auflagen eingehalten werden müssen.

Auf gute Nachbarschaft

Ein weiterer wichtiger Aspekt: Die Nachbarn nicht vergessen! Falls Grenzen der Zulässigkeit überschritten werden, kommt es in vielen Fällen auch auf die Zustimmung durch den Nachbarn an. Eine Ausnahme bildet die Außenbebauung beispielsweise zur öffentlichen Straße ohne Beteiligung von Nachbargrundstücken. In diesem Fall ist der „Nachbar“ die Kommune bzw. die Stadt und somit nur das Bauamt zuständig. Ansonsten gilt: Der Nachbar hat ein Mitspracherecht bei der Bauausführung und er muss – neben dem Bauamt – auch den Anbau oder das neue Gebäude genehmigen. Da viele Nachbarstreitigkeiten ihren Ursprung beim Errichten von Anbauten und anderen Grundstücksbebauungen genommen haben, ist es wichtig, den Nachbarn frühzeitig in die Planung einzubeziehen, selbst wenn es die Rechtslage nicht immer erfordert.

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