Kaufen Sie ein altes Haus, so kann unter Umständen eine Dämmpflicht drohen. Hat das Gebäude beispielsweise einen begehbaren Boden/Spitzboden, muss dieser nach einer Neuerung der Energiesparverordnung (EnEV 2009) gedämmt sein. Um dieser Verpflichtung nachzukommen, haben Eigentümer zwei Jahre Zeit. Die Kosten hierfür können steuerlich geltend gemacht werden. Eine Ausnahme von dieser Regelung bilden massive Decken, die in Häusern ab 1969 errichtet wurden oder Holzbalkendecken egal welchen Alters.
Ebenfalls nicht von der Regelung betroffen sind denkmalgeschützte Häuser. Doch selbst dann, wenn alle Voraussetzungen erfüllt wären, muss nicht immer gedämmt werden. Grund dafür ist z.B. der Wirtschaftlichkeitsparagraf der EnEV 2009, gemäß dem sich die Investitionen nach etwa zehn Jahren amortisiert haben müssen. Ist dies nicht der Fall, braucht nicht gedämmt zu werden.