Es gibt verschiedene Arten von Bauverträgen, die je nach Umfang, Art der Leistung und rechtlicher Grundlage Anwendung finden. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Vertragsformen.
Bauvertrag
Der Bauvertrag nach §§ 650a ff. BGB verpflichtet ein Unternehmen dazu, ein Bauwerk oder Teile davon zu errichten, umzubauen, abzureißen oder wiederherzustellen. Solche Vereinbarungen betreffen wesentliche Maßnahmen, die für Bestand, Nutzung oder Sicherheit des Bauwerks relevant sind.
Verbraucherbauvertrag
Wenn Privatpersonen ein Unternehmen mit dem Neubau eines Hauses oder mit erheblichen Umbaumaßnahmen beauftragen, entsteht ein Verbraucherbauvertrag (§§ 650i ff. BGB). Diese Vertragsform wird häufig beim Fertighausbau oder bei Generalunternehmer-Verträgen genutzt. Sie soll Verbraucher/-innen vor hohen finanziellen Risiken schützen und schafft eindeutige Vorgaben im Bauvertragsrecht.
Werkvertrag
Werden lediglich einzelne Gewerke oder Teilleistungen am Gebäude beauftragt, liegt ein Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB) vor. Hier schulden Auftragnehmer/-innen nicht nur eine Tätigkeit, sondern den konkreten Erfolg. Beauftragst du einzelne Handwerksbetriebe für den Hausbau, handelt es sich rechtlich nicht um einen Verbraucherbauvertrag.
Bauträgervertrag
Ein Bauträgervertrag ist eine Kombination aus Kaufvertrag und Bauvertrag. Du kaufst dabei nicht nur ein Grundstück, sondern verpflichtest den Bauträger gleichzeitig dazu, darauf ein Gebäude zu errichten. Rechtlich geregelt ist dieser Vertrag in § 650u BGB. Besonderheiten sind vor allem:
- Doppelfunktion: Der Bauträger verkauft dir das Grundstück und verpflichtet sich zusätzlich zum Bau des Hauses.
- Notarielle Beurkundung: Da der Grundstückskauf Teil des Vertrags ist, muss der gesamte Bauträgervertrag notariell beurkundet werden.
- Zahlungsplan: Zahlungen erfolgen meist in Raten nach Baufortschritt, was dir Planungssicherheit gibt.
- Einheitliche Verantwortung: Du hast nur einen Vertragspartner/-in für Grundstück und Bau, was die Organisation vereinfacht.
Beim Bauträgervertrag gibt es zudem folgende Nachteile zu beachten:
- Eingeschränkte Gestaltungsmöglichkeiten: Da Bauträger oft mit vorgefertigten Plänen arbeiten, hast du weniger Einfluss auf individuelle Änderungen.
- Kostenkontrolle: Änderungswünsche können teuer werden, da sie in der Regel gesondert berechnet werden.
- Abhängigkeit vom Bauträger: Da Grundstück und Bauleistung zusammenhängen, bist du vollständig auf die Zuverlässigkeit des Unternehmens angewiesen. Gerät der Bauträger in Schwierigkeiten, kann das Projekt stark verzögert oder gefährdet werden.
- Mängelrisiko: Zwar haftet der Bauträger für die Bauausführung, doch Streitigkeiten über Qualität und Nachbesserungen können zeit- und kostenintensiv sein.
Bauvertrag BGB und VOB Bauvertrag im Vergleich
Der Bauvertrag BGB basiert auf den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Er ist besonders auf den Schutz von Verbraucher/-innen zugeschnitten und bietet eine klare rechtliche Grundlage. Folgende wichtige Punkte sind u. a. gesetzlich geregelt:
- Leistungsumfang
- Kosten
- Fristen
- Gewährleistung
Der VOB Bauvertrag hingegen orientiert sich an der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB). Diese enthält praxisnahe Regeln, die seit vielen Jahren in der Baubranche angewendet werden. Ein Bauvertrag VOB ist oft detaillierter und flexibler, setzt aber voraus, dass du dich gut auskennst oder juristische Unterstützung einholst.