Bauvertrag

Ein Bauvertrag ist die Grundlage für Bauprojekte aller Art. Er schafft Klarheit über Leistungen, Kosten und Pflichten. Durch verbindliche Regeln schützt er Auftraggebende sowie Auftragnehmer und Auftragnehmerinnen und stellt sicher, dass Bauvorhaben zuverlässig umgesetzt werden.

Das Wichtigste in Kürze

Ein Bauvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien.

Der Vertrag hat eine besondere Bedeutung beim privaten Hausbau.

Je nach Maßnahme greifen unterschiedliche Vertragsarten. 

Das Bauvertragsrecht ist die rechtliche Basis für alle Vereinbarungen. 

In diesem Artikel:
Author Florian Sachse
Experte Hausbau & Finanzierung
Aktualisiert am 06.10.2025

Was ist ein Bauvertrag?

Ein Bauvertrag ist eine rechtlich bindende Vereinbarung zwischen Auftraggeber/-in und Auftragnehmer/-in über die Errichtung, den Umbau oder die Sanierung eines Bauwerks. Er bildet die Grundlage für die erfolgreiche Umsetzung eines Bauvorhabens und sichert die Interessen beider Vertragsparteien.

Der Bauvertrag enthält Vereinbarungen über:

  • die Art der Leistung
  • den Zeitrahmen
  • die Vergütung
  • die Qualität der Bauausführung
Auch Fragen der Abnahme und der Gewährleistung sind darin geregelt. Damit dient er als rechtliche Sicherheit und minimiert das Risiko von Streitigkeiten. Gerade beim privaten Hausbau ist ein präziser Bauvertrag entscheidend. Er schützt vor unklaren Absprachen, sorgt für transparente Kosten und verpflichtet das Bauunternehmen zur ordnungsgemäßen Fertigstellung des Hauses. Das Bauvertragsrecht 2025 stellt sicher, dass Verbraucher/-innen fair behandelt werden.

Ein Bauvertrag kann vielfältige Bauleistungen umfassen, angefangen vom Neubau über Umbauten und Modernisierungen bis hin zu Abbruch- oder Instandsetzungsarbeiten. Auch ein spezieller Bauwerkvertrag oder ein Bauvertrag BGB kommt je nach Vorhaben in Betracht. Die Vertragspartner/-innen eines Bauvertrags sind in der Regel Auftraggeber/-in (Privatperson oder Unternehmen) und Auftragnehmer/-in (z. B. Baufirma oder Handwerksbetrieb). Beide Parteien müssen sich an die getroffenen Vereinbarungen halten.

Im Unterschied zum Kaufvertrag, bei dem der Erwerb einer fertigen Sache im Vordergrund steht, verpflichtet der Bauvertrag zur Herstellung eines Erfolges, also der tatsächlichen Errichtung oder Veränderung eines Bauwerks. Damit unterscheidet sich der BGB Bauvertrag grundlegend vom klassischen Kaufgeschäft.

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Bauverträge: Verschiedene Vertragsarten einfach erklärt

Es gibt verschiedene Arten von Bauverträgen, die je nach Umfang, Art der Leistung und rechtlicher Grundlage Anwendung finden. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Vertragsformen.

Bauvertrag

Der Bauvertrag nach §§ 650a ff. BGB verpflichtet ein Unternehmen dazu, ein Bauwerk oder Teile davon zu errichten, umzubauen, abzureißen oder wiederherzustellen. Solche Vereinbarungen betreffen wesentliche Maßnahmen, die für Bestand, Nutzung oder Sicherheit des Bauwerks relevant sind.

Verbraucherbauvertrag

Wenn Privatpersonen ein Unternehmen mit dem Neubau eines Hauses oder mit erheblichen Umbaumaßnahmen beauftragen, entsteht ein Verbraucherbauvertrag (§§ 650i ff. BGB). Diese Vertragsform wird häufig beim Fertighausbau oder bei Generalunternehmer-Verträgen genutzt. Sie soll Verbraucher/-innen vor hohen finanziellen Risiken schützen und schafft eindeutige Vorgaben im Bauvertragsrecht.

Werkvertrag

Werden lediglich einzelne Gewerke oder Teilleistungen am Gebäude beauftragt, liegt ein Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB) vor. Hier schulden Auftragnehmer/-innen nicht nur eine Tätigkeit, sondern den konkreten Erfolg. Beauftragst du einzelne Handwerksbetriebe für den Hausbau, handelt es sich rechtlich nicht um einen Verbraucherbauvertrag.

Bauträgervertrag

Ein Bauträgervertrag ist eine Kombination aus Kaufvertrag und Bauvertrag. Du kaufst dabei nicht nur ein Grundstück, sondern verpflichtest den Bauträger gleichzeitig dazu, darauf ein Gebäude zu errichten. Rechtlich geregelt ist dieser Vertrag in § 650u BGB. Besonderheiten sind vor allem:

  • Doppelfunktion: Der Bauträger verkauft dir das Grundstück und verpflichtet sich zusätzlich zum Bau des Hauses.
  • Notarielle Beurkundung: Da der Grundstückskauf Teil des Vertrags ist, muss der gesamte Bauträgervertrag notariell beurkundet werden.
  • Zahlungsplan: Zahlungen erfolgen meist in Raten nach Baufortschritt, was dir Planungssicherheit gibt.
  • Einheitliche Verantwortung: Du hast nur einen Vertragspartner/-in für Grundstück und Bau, was die Organisation vereinfacht.

Beim Bauträgervertrag gibt es zudem folgende Nachteile zu beachten:

  • Eingeschränkte Gestaltungsmöglichkeiten: Da Bauträger oft mit vorgefertigten Plänen arbeiten, hast du weniger Einfluss auf individuelle Änderungen.
  • Kostenkontrolle: Änderungswünsche können teuer werden, da sie in der Regel gesondert berechnet werden.
  • Abhängigkeit vom Bauträger: Da Grundstück und Bauleistung zusammenhängen, bist du vollständig auf die Zuverlässigkeit des Unternehmens angewiesen. Gerät der Bauträger in Schwierigkeiten, kann das Projekt stark verzögert oder gefährdet werden.
  • Mängelrisiko: Zwar haftet der Bauträger für die Bauausführung, doch Streitigkeiten über Qualität und Nachbesserungen können zeit- und kostenintensiv sein.

Bauvertrag BGB und VOB Bauvertrag im Vergleich

Der Bauvertrag BGB basiert auf den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Er ist besonders auf den Schutz von Verbraucher/-innen zugeschnitten und bietet eine klare rechtliche Grundlage. Folgende wichtige Punkte sind u. a. gesetzlich geregelt:

  • Leistungsumfang
  • Kosten
  • Fristen
  • Gewährleistung

Der VOB Bauvertrag hingegen orientiert sich an der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB). Diese enthält praxisnahe Regeln, die seit vielen Jahren in der Baubranche angewendet werden. Ein Bauvertrag VOB ist oft detaillierter und flexibler, setzt aber voraus, dass du dich gut auskennst oder juristische Unterstützung einholst.

Bauvertrag BGB oder VOB?

Die Wahl hängt davon ab, wie erfahren du bist. Für Verbraucher/-innen ist meistens der BGB-Vertrag sinnvoll. Ein VOB Bauvertrag eignet sich, wenn du auf branchenspezifische Standards setzen willst.

Was gehört in einen Bauvertrag?

Meistens sprechen wir vom Verbraucherbauvertrag, also einem Bauvertrag zwischen einem/-r privaten Auftraggeber/-in und einem Bauunternehmen. Damit es später nicht zu Streitigkeiten kommt, solltest du den Bauvertrag genau durchlesen und bei Bedarf den Bauvertrag prüfen lassen.

Was sind die Inhalte des Bauvertrags?

Ein Bauvertrag regelt nicht nur den Ablauf des Projekts, sondern auch verbindliche Fristen für bestimmte Bauabschnitte. Außerdem legt er fest, welche Materialien verwendet werden, wie mit Mängeln umzugehen ist und in welchen Schritten die Zahlungen erfolgen. Besonders wichtig sind Unterlagen wie Baupläne sowie die Bau- und Leistungsbeschreibungen. Zu den Tipps beim Hausbau gehört: Je eindeutiger im Bauvertrag Inhalte festgelegt sind, desto reibungsloser läuft die Bauphase.

Checkliste Bauvertrag: Was muss rein?

Wenn du deinen Bauvertrag prüfen oder erstellen lässt, achte auf die folgenden Punkte:

  • Vertragspartner/-innen: Nenne alle Beteiligten mit vollständigen Kontaktdaten
  • Leistungsbeschreibung: Beschreibe exakt, welche Leistungen erbracht werden sollen
  • Baupläne und Zeichnungen: Diese dienen als Grundlage für die Ausführung und müssen Teil des Vertrags sein
  • Fristen und Bauzeitenplan: Halte verbindliche Termine für einzelne Bauabschnitte und die Fertigstellung fest
  • Bauvertrag Kosten: Lege den Preis sowie mögliche Nachtragsregelungen eindeutig fest
  • Zahlungsplan: Beschreibe, wann und in welchen Schritten Zahlungen erfolgen
  • Baustoffe und Materialien: Definiere Qualität, Marke und Eigenschaften
  • Mängelregelung: Bestimme, wie Baumängel zu beheben sind und welche Fristen gelten
  • Abnahmeverfahren: Lege fest, wie und wann die Bauabnahme erfolgt
  • Bauvertrag Kündigung: Erkläre, unter welchen Umständen du oder das Bauunternehmen den Bauvertrag kündigen könnt

Diese Bauvertrag Checkliste hilft dir, den Überblick zu behalten und Risiken zu vermeiden.

Infobox: Leistungsbeschreibung prüfen

Eine unklare Leistungsbeschreibung im Bauvertrag kann teuer werden. Prüfe daher jede Formulierung genau und lass dich bei Unsicherheiten von einer Fachberatung unterstützen. Nur so stellst du sicher, dass alle Leistungen eindeutig definiert sind, mögliche Zusatzkosten vermieden werden und du beim Haus selber bauen nicht später nachbessern musst.

Kann ich den Bauvertrag nachträglich ändern?

Grundsätzlich sind Änderungen am Bauvertrag möglich, allerdings nur mit Zustimmung beider Vertragsparteien. Kleinere Anpassungen wie Materialänderungen oder Terminverschiebungen lassen sich oft unkompliziert schriftlich ergänzen. Jede Änderung sollte dokumentiert werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden und die Grundlage für die Baufinanzierung nicht zu gefährden.

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Bauvertrag prüfen: Worauf musst du achten?

Die juristische Prüfung durch eine/-n Fachanwält/-in oder Bauexpert/-in ist sinnvoll, da du so mögliche Fallstricke frühzeitig erkennst. Eine Checkliste kann helfen, den Überblick zu behalten: 

  • Fälligkeit der Zahlungen klar geregelt? Schutz vor Vorkasse und finanziellem Risiko
  • Leistungsbeschreibung vollständig? Vermeidung von Missverständnissen und Zusatzkosten
  • Gewährleistung enthalten? Rechtlicher Anspruch bei Mängeln gesichert
  • Termine und Bauzeiten festgelegt? Vermeidung von Verzögerungen beim Ablauf beim Hausbau
  • Versicherungen beim Hausbau berücksichtigt? Schutz vor Haftungs- und Schadensrisiken
  • Eigenleistungen beim Hausbau klar definiert? Vermeidung von Streits über Zuständigkeiten und Kosten beim Hausbau

Fehlerhafter Bauvertrag: Das können die Folgen sein

Ein fehlerhafter Bauvertrag kann erhebliche Konsequenzen haben. Unklare Regelungen zu Leistungen oder Kosten führen oft zu Streitigkeiten, Verzögerungen und unerwarteten Ausgaben. Ohne detaillierte Vereinbarungen riskierst du, dass Nachträge oder Zusatzarbeiten teuer werden. Fehlende Kündigungsregelungen können zudem im Konfliktfall rechtliche Probleme verursachen.

Darüber hinaus können unklare Fristen oder Zahlungsmodalitäten deine Baufinanzierung erschweren und Verzugszinsen nach sich ziehen. Bei Mängeln ist es ohne Gewährleistungsanspruch schwieriger, rechtliche Ansprüche durchzusetzen. Auch die Koordination von Eigenleistungen beim Hausbau oder schlüsselfertiges Bauen kann durch ungenaue Verträge kompliziert werden. Ein sorgfältig geprüfter Vertrag schützt dich daher vor zusätzlichen Baunebenkosten, zeitlichen Verzögerungen und rechtlichen Auseinandersetzungen.

So werden Kosten im Bauvertrag geregelt

Kosten im Bauvertrag sollten klar strukturiert sein. Üblicherweise werden Festpreise für einzelne Bauabschnitte oder das Gesamtprojekt vereinbart. Es ist sinnvoll, Zahlungspläne mit eindeutigen Fälligkeiten zu vereinbaren, um die Baufinanzierung optimal zu steuern. Zusätzliche Kosten wie Baunebenkosten oder Materialpreisänderungen sollten explizit geregelt sein. Auch Eigenleistungen beim Hausbau müssen berücksichtigt werden, damit keine Missverständnisse entstehen. Schlüsselfertiges Bauen bietet oft eine pauschale Kostenübersicht, während individuelle Projekte mit detaillierten Vereinbarungen transparenter bleiben.

Vertragsstrafen im Bauvertrag

Vertragsstrafen dienen als Druckmittel, um vereinbarte Fristen einzuhalten. Sie werden fällig, wenn ein Bauunternehmen Termine nicht einhält oder Leistungen mangelhaft ausführt. Die Höhe der Strafen sollte im Vertrag definiert sein, damit du im Fall von Verzögerungen oder Problemen finanziell abgesichert bist.

Was kostet ein Bauvertrag?

Ein Bauvertrag selbst verursacht keine direkten Kosten. Allerdings entstehen Ausgaben für die Prüfung durch einen Anwalt bzw. eine Anwältin oder Bauexperten und -expertinnen. Zudem können indirekte Kosten entstehen, wenn der Vertrag unklare Regelungen enthält, wie zum Beispiel Bauverzug oder fehlende Absprachen zu Eigenleistungen beim Hausbau. Auch Gutachten oder eine zusätzliche Beratung für Versicherungen beim Hausbau zählen dazu.

Kostenfalle durch unklaren Bauvertrag

Zwei Monate Bauverzug können zum Beispiel zusätzliche Kosten verursachen, etwa durch eine Zwischenmiete von 1.000 Euro pro Monat, Zinsen für Baugeld und entgangene Eigenleistungen beim Hausbau. So können sich Kosten aufgrund unklarer Vertragsregelungen schnell auf mehrere Tausend Euro summieren.

Nahaufnahme Hände Prüfung Dokumente Kündigung Bauvertrag

Kann man einen Bauvertrag kündigen?

Ein Bauvertrag kann sowohl vom/von der Auftraggeber/-in als auch vom Bauunternehmen gekündigt werden. Gesetzliche Regelungen unterscheiden zwischen freier und außerordentlicher Kündigung. Bei einer Kündigung müssen erbrachte Leistungen abgerechnet und eventuell Schadensersatz geleistet werden. Eine sorgfältige Dokumentation der bisherigen Bauleistungen ist entscheidend, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Bauvertrag rechtlich absichern: Das sind deine Optionen

Eine notarielle Beglaubigung ist bei einem Bauvertrag in der Regel nicht erforderlich. Dennoch empfiehlt es sich, eine rechtlich fundierte Beratung in Anspruch zu nehmen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Du kannst dich bei Organisationen wie der Verbraucherzentrale oder dem Bauherren-Schutzbund über Bauvertragsdetails informieren. Architekt/-in oder Bauleiter/-in übernehmen eine wichtige Rolle bei der Umsetzung des Projekts und sorgen dafür, dass Leistungen korrekt ausgeführt und Fristen eingehalten werden.

Änderungen im Bauvertragsrecht

Ursprünglich 1926 eingeführt, füllte die VOB lange eine Lücke im Bürgerlichen Gesetzbuch, das keine detaillierten bauspezifischen Regelungen enthielt. Mit der Reform des Werk- und Bauvertragsrechts im Januar 2018 wurden diese Vorschriften modernisiert und im BGB verankert. Wichtige Neuerungen für Neubau und Umbau sind:

  •  355 BGB: Ein 14-tägiges Rücktrittsrecht ab Vertragsunterzeichnung gilt für Verbraucher/-innen.
  •  632a BGB: Abschlagszahlungen bemessen sich jetzt am Wert der erbrachten Leistung zum Zahltermin, nicht mehr am Zeitpunkt der Vereinbarung.
  •  650b BGB: Nachträgliche Zusatzleistungen können gegen Aufpreis vereinbart werden.
  •  632a BGB: Bauende können einen Teil der Abschlagszahlung zurückhalten, falls das Gewerk Mängel aufweist oder nicht vertragsgemäß ausgeführt wurde.
  •  648a BGB: Bei wichtigen Gründen können Auftraggeber/-in oder Auftragnehmer/-in den Vertrag oder Teile davon auch nach Ablauf der 14 Tage kündigen.

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Häufig gestellte Fragen: Bauvertrag

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