Laut Definition ist ein Bauträger ein Verkäufer von schlüsselfertigen Neubauobjekten. Dazu erwirbt er geeignete Grundstücke, errichtet darauf als Bauherr Immobilien und veräußert diese anschließend. Das unterscheidet den Bauträger von einem Bauunternehmen. Letzteres agiert im Auftrag einer Bauherrin bzw. eines Bauherren. Hierbei führt das Bauunternehmen lediglich die vereinbarten Arbeiten aus, ohne selbst Eigentümer zu sein.
Ein Bauträger ist immer ein Unternehmen
Bei einem Bauträger handelt es sich stets um ein Unternehmen - bspw. eine Kommanditgesellschaft (KG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Aktiengesellschaft (AG) oder ein Einzelunternehmen. Wer Bauträger ist, für den gilt die Gewerbeordnung (GewO).