Ein Baumangel liegt vor, wenn eine Bauleistung von der vereinbarten und geplanten Beschaffenheit abweicht, auf der zum Beispiel die Baugenehmigung basiert. Das kann aufgrund von unsachgemäßer Ausführung oder fehlerhafter Materialien der Fall sein.
Dabei unterscheidet man zwischen:
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offenkundigen Baumängeln, die sofort sichtbar sind (z. B. Risse im Putz)
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und versteckten Baumängeln, die sich oft erst Jahre später zeigen (z. B. mangelhafte Abdichtung).
Die Bauabnahme ist ein wichtiger Meilenstein, da hier die Eigentümer/-innen die Leistung offiziell akzeptieren. Alle erkannten Mängel sollten dabei im Protokoll festgehalten werden. Bei Unsicherheit lohnt es sich, eine/-n Gutachter/-in oder Sachverständige hinzuzuziehen, um vorhandene Beispiele für Baumängel fachgerecht einzuschätzen.