Baumängel beim Hausbau

Baumängel am Haus können langfristig hohe Kosten und viel Ärger verursachen. Wenn du sie frühzeitig erkennst, dokumentierst und richtig reagierst, schützt du dein Eigentum und deine Finanzen.

Das Wichtigste in Kürze

Ein Baumangel entsteht, wenn die Bauleistung nicht der vereinbarten Qualität entspricht.

Typische Baumängel können im Rohbau, Innen- oder Außenbereich auftreten.

Je früher du Baumängel meldest, desto größer ist die Chance auf kostenfreie Beseitigung.

Baumängel Fristen sind entscheidend, um Ansprüche rechtzeitig geltend zu machen.

In diesem Artikel:
Author Florian Sachse
Experte Hausbau & Finanzierung
Aktualisiert am 05.02.2026

Was sind Baumängel?

Ein Baumangel liegt vor, wenn eine Bauleistung von der vereinbarten und geplanten Beschaffenheit abweicht, auf der zum Beispiel die Baugenehmigung basiert. Das kann aufgrund von unsachgemäßer Ausführung oder fehlerhafter Materialien der Fall sein.

Dabei unterscheidet man zwischen:

  • offenkundigen Baumängeln, die sofort sichtbar sind (z. B. Risse im Putz)

  • und versteckten Baumängeln, die sich oft erst Jahre später zeigen (z. B. mangelhafte Abdichtung).

Die Bauabnahme ist ein wichtiger Meilenstein, da hier die Eigentümer/-innen die Leistung offiziell akzeptieren. Alle erkannten Mängel sollten dabei im Protokoll festgehalten werden. Bei Unsicherheit lohnt es sich, eine/-n Gutachter/-in oder Sachverständige hinzuzuziehen, um vorhandene Beispiele für Baumängel fachgerecht einzuschätzen.

Auffälligkeiten dokumentieren

Baumängel können auch erst Jahre nach dem Einzug sichtbar werden. Zu den Tipps beim Hausbau gehört daher, dass du jede verdächtige Auffälligkeit sofort mit Fotos und Berichten dokumentierst.

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Was sind die häufigsten Baumängel?

Baumängel am Neubau treten in verschiedenen Bauphasen auf. Eventuell müssen die Kosten sogar - zumindest zeitweise - durch eine zusätzliche Baufinanzierung aufgefangen werden. Typische Baumängel lassen sich in 3 Bereiche einteilen:

  1. am Rohbau

  2. im Innenbereich

  3. im Außenbereich

Mögliche Baumängel am Rohbau sind:

  • Risse im Mauerwerk: Sie entstehen durch falsche Materialwahl oder Setzungen. Bleiben sie unbehandelt, schwächen sie die Bausubstanz.

  • Mangelhafte Abdichtung im Keller: Feuchtigkeitsschäden durch schlechte Abdichtung sind ein häufiger und teurer Baumangel.

Mögliche Baumängel im Innenbereich sind:

  • Undichte Fenster und Türen: Sie führen zu Zugluft und Energieverlust, oft durch falschen Einbau verursacht.

  • Fehlerhafte Elektroinstallation: Von unzureichender Absicherung bis zu falsch verlegten Leitungen: es drohen Sicherheitsrisiken.

  • Unsauberer Innenputz: Sichtbare Unebenheiten und Risse beeinträchtigen nicht nur die Optik, sondern auch die Funktionalität.

Mögliche Baumängel im Außenbereich sind:

  • Mangelhafte Wärmedämmung: Hohe Heizkosten und Schimmelbildung können die Folge sein.

  • Fehlerhafte Dachkonstruktion: Undichtigkeiten oder falsch verlegte Dachziegel verursachen Wasserschäden.

  • Schäden an der Fassade: Abplatzungen oder schlechte Verarbeitung mindern den Schutz und die Lebensdauer.

Nahaufnahme Hände Taschenrechner Kosten Beseitigung Baumängel

Was kostet die Beseitigung von Baumängeln?

Der Ablauf beim Hausbau kann durch Mängel erheblich beeinträchtigt werden. Die Kosten, um Baumängel beseitigen zu lassen, hängen vor allem vom Ausmaß der Schäden ab. Doch wer trägt die Kosten? Grundsätzlich haftet die Bauunternehmer/-in, wenn die Mängel innerhalb der gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Baumängel Verjährung geltend gemacht werden. Manche Schäden können über die Bauherrenhaftpflicht oder Gewährleistungsversicherung abgedeckt sein, aber nicht jeder Fall fällt darunter. Hier lohnt ein Blick auf die konkrete Baumängel Haftung. Fallbeispiele sind:

  1. Ein kleiner Mangel wie ein unsauberer Innenputz lässt sich oft für wenige hundert Euro beheben. Manchmal kannst du die Beseitigung sogar als Eigenleistung beim Hausbau vornehmen.
  2. Ein großer Mangel wie eine undichte Kellerabdichtung kann Kosten im fünfstelligen Bereich verursachen.

Wenn du Baumängel meldest und frühzeitig beseitigen lässt, kannst du oft hohe Folgekosten vermeiden und deine Ansprüche effektiv durchsetzen.

Gewährleistung und Fristen bei Baumängeln

Die Gewährleistung für Baumängel ist ein wichtiger Bestandteil jedes Bauvertrages. Sie legt fest, wie lange du Ansprüche auf die Beseitigung von Baumängeln oder auf Schadensersatz geltend machen kannst.

  • Verjährungsfristen laut BGB (§ 634a): Nach BGB beträgt die Frist in der Regel fünf Jahre. Sie beginnt mit der Bauabnahme. Ab diesem Zeitpunkt haftet der/die Unternehmer/-in für auftretende Mängel.

  • Unterschiede je nach Werkvertrag / VOB-Vertrag: Während beim BGB fünf Jahre gelten, beträgt die Frist bei VOB/B nur vier Jahre. Das gilt jedoch nur, wenn die VOB ausdrücklich vereinbart wurde.

Wann beginnt die Frist bei Baumängeln?

Meistens startet die Frist mit der Bauabnahme, in bestimmten Fällen kann sie aber auch bereits mit der Nutzung beginnen. Ein Sonderfall sind arglistig verschwiegene Mängel. Ein versteckter Mangel, der arglistig verschwiegen wurde, unterliegt einer besonders langen Baumängel Verjährung über 30 Jahre.

Stellst du einen Baumangel fest, musst du ihn schriftlich anzeigen und eine Frist zur Nachbesserung setzen. Erfolgt keine Reaktion, hast du Anspruch auf Selbstvornahme oder Schadensersatz. Besonders beim schlüsselfertigen Bauen solltest du prüfen, ob die vertraglichen Regelungen von der gesetzlichen Gewährleistung abweichen. Manchmal werden wesentliche und unwesentliche Mängel unterschiedlich behandelt.

Verjährungsfristen bei Bauleistungen

Bei Bauleistungen gilt nach BGB in der Regel eine fünfjährige Verjährung, bei VOB/B eine vierjährige. Der Beginn der Frist hängt in den meisten Fällen vom Zeitpunkt der Abnahme des Baus ab. Wurde ein Mangel jedoch absichtlich verschwiegen, kann die Frist deutlich länger laufen. Daher solltest du bei Baumängeln immer sorgfältig dokumentieren, um dich auch Jahre später noch gegen Baupfusch wehren zu können.

Die wichtigsten Verjährungsfristen im Überblick

Vertragstyp
Frist
Regelung
BGB-Vertrag
5 Jahre
ab Abnahme
VOB/B
4 Jahre
nur bei VOB-Vereinbarung
BGB-Vertrag
30 Jahre
nur bei arglistigem Verschweigen

Hemmung der Verjährungsfristen

Die Verjährung kann gehemmt werden, zum Beispiel durch Verhandlungen oder ein laufendes Gerichtsverfahren. In dieser Zeit läuft die Frist nicht weiter. Beim Hausbau planen oder wenn du ein altes Haus kaufen und sanieren möchtest, hilft dir das Wissen zur Hemmung der Fristen ebenfalls, um Ansprüche rechtzeitig zu sichern.

Wer haftet für Baumängel?

Die Haftung bei Baumängeln hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere:

  • Vertrag

  • Beteiligte Parteien

  • Konkrete Umstände des Bauvorhabens

Im Folgenden geben wir dir einen Überblick über die wichtigsten Punkte.

  • Haftung von Bauunternehmen

    Das Bauunternehmen ist in den meisten Fällen dein(e) Hauptansprechpartner/-in. Es haftet dafür, dass die vereinbarten Bauleistungen fachgerecht und mangelfrei ausgeführt werden. Bei Fehlern muss das Unternehmen nachbessern oder Schadensersatz leisten.

  • Haftung von Handwerksbetrieben

    Auch einzelne Handwerksbetriebe, die direkt von dir beauftragt werden, sind verantwortlich für ihre Arbeiten. Ein Beispiel: Wenn der/die Dachdecker/-in die Ziegel unsachgemäß verlegt, muss er/sie dafür geradestehen. Wichtig ist, dass du immer überprüfst, mit wem du den Vertrag geschlossen hast. Das bestimmt, wen du im Mängelfall direkt in Anspruch nehmen kannst.

  • Haftung von Architekt oder Architektin

    Architekt/-innen tragen eine besondere Verantwortung. Sie haften nicht nur für Planungsfehler, sondern auch für Überwachungsfehler während der Bauausführung. Wenn also ein Mangel entsteht, weil die Bauleitung mangelhaft war, kann auch der bzw. die Architekt/-in haftbar gemacht werden.

  • Bedeutung von Bauverträgen und Gewährleistung

    Der Bauvertrag legt die Rechte und Pflichten aller Beteiligten fest. Darin sind auch die Gewährleistungsfristen geregelt, die in der Regel fünf Jahre betragen. Achte deshalb darauf, dass dein Vertrag eindeutig formuliert ist und keine unklaren Regelungen enthält.

  • Regressmöglichkeiten bei Subunternehmern

    Bauunternehmen setzen häufig Subunternehmer/-innen ein. Für dich als Eigentümer/in ist das Bauunternehmen Vertragspartner. Es muss also für Mängel haften, auch wenn diese durch Subunternehmer/-innen entstanden sind. Das Bauunternehmen kann anschließend im Wege des Regresses den Schaden bei den Subunternehmer/-innen einfordern.

Tipps

So vermeidest du Mängel beim Hausbau

Ein Neubau ist komplex und Fehler lassen sich nie vollständig ausschließen. Mit einer guten Vorbereitung und konsequenten Kontrolle kannst du das Risiko jedoch erheblich reduzieren. Achte dabei unter anderem auch die folgenden Aspekte:

  • 1.

    Baubegleitung durch Sachverständige

    Unabhängige Sachverständige erkennen Mängel, die dir als Laie vielleicht entgehen. Durch regelmäßige Begehungen während der Bauphase wird die Qualität gesichert und Probleme können frühzeitig angesprochen werden.

  • 2.

    Vertragsprüfung vor Baubeginn

    Lass den Bauvertrag von einem Fachanwalt oder einer Fachanwältin für Baurecht prüfen. So stellst du sicher, dass deine Interessen gewahrt sind und wichtige Regelungen wie Fristen, Abnahme und Gewährleistung klar definiert sind.

  • 3.

    Regelmäßige Baukontrollen

    Vertraue nicht blind auf die Baufirma. Regelmäßige Kontrollen durch dich oder beauftragte Experten und Expertinnen sind entscheidend, um die Bauqualität sicherzustellen. Oft lassen sich Mängel so noch während der Bauphase beheben.

  • 4.

    Bauabnahme und Mängelüberprüfung

    Die Bauabnahme ist ein Schlüsselmoment, denn ab diesem Zeitpunkt beginnt die Gewährleistungsfrist. Führe die Abnahme niemals allein durch, sondern immer mit Unterstützung von Fachleuten, die mögliche Mängel dokumentieren.

  • 5.

    Dokumentation aller Arbeiten

    Halte alle Baufortschritte schriftlich und fotografisch fest. Diese Dokumentation ist im Streitfall ein wichtiges Beweismittel und erleichtert die Nachverfolgung von Mängeln.

  • 6.

    Klare Kommunikation mit allen Beteiligten

    Führe regelmäßige Gespräche mit Bauleiter/-in, Handwerker/-in und Architekt/-in. Missverständnisse sind eine der häufigsten Ursachen für Baumängel, sodass klare Absprachen helfen, diese zu vermeiden.

  • 7.

    Auswahl seriöser Unternehmen

    Vergleiche Angebote und prüfe Referenzen. Wähle nur Bauunternehmen und Handwerksfirmen, die nachweislich zuverlässig arbeiten, denn das verringert das Risiko von Problemen erheblich.

Baumängel: Das sind die Unterschiede

Baumangel ist nicht gleich Baumangel. Es gibt verschiedene Arten, die auch unterschiedlich behandelt werden:

  • Baumängel allgemein: Darunter versteht man alle Abweichungen vom vertraglich geschuldeten Sollzustand, zum Beispiel Risse im Mauerwerk oder undichte Fenster.

  • Versteckte Mängel: Diese treten oft erst Jahre nach der Bauabnahme auf, zum Beispiel wenn eine fehlerhafte Abdichtung langsam zu Feuchtigkeitsschäden führt.

  • Arglistig verschwiegene Mängel: In diesem Fall wusste das Bauunternehmen von dem Mangel, hat ihn aber absichtlich verschwiegen. Unter der Voraussetzung verlängern sich die Gewährleistungsfristen erheblich.

  • Offene Mängel: Das sind Fehler, die bereits bei der Bauabnahme sichtbar sind und direkt dokumentiert werden müssen.

  • Funktionale Mängel: Dabei erfüllt ein Bauteil seine Aufgabe nicht wie vorgesehen, zum Beispiel eine Heizungsanlage, die nicht ausreichend Wärme liefert.

CHECKLISTE

Baumängel anzeigen: So gehst du vor

Wenn du einen Mangel entdeckst, ist ein strukturiertes Vorgehen wichtig. Nur so sicherst du deine Rechte. Wie du vorgehen kannst, zeigt unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung.

  • 1.

    Mangel feststellen und dokumentieren

    Mache Fotos, Videos und notiere dir das Datum. Je genauer die Dokumentation, desto besser kannst du deine Ansprüche später durchsetzen.

  • 2.

    Unabhängige Sachverständige einschalten

    Ein Gutachter oder eine Gutachterin bestätigen den Mangel objektiv. Das Gutachten kann im Streitfall vor Gericht entscheidend sein.

  • 3.

    Schriftliche Mängelanzeige erstellen

    Melde den Mangel schriftlich beim Vertragspartner, also in der Regel beim Bauunternehmen. Wichtig ist, dass diese Anzeige klar und präzise formuliert sein muss.

  • 4.

    Frist zur Beseitigung setzen

    Gib dem Unternehmen eine angemessene Frist zur Mangelbeseitigung, in der Regel zwei bis vier Wochen. Ohne Fristsetzung verlierst du möglicherweise Ansprüche.

  • 5.

    Nachfrist und rechtliche Schritte

    Wird die erste Frist nicht eingehalten, setze eine Nachfrist. Erfolgt weiterhin keine Reaktion, kannst du Ersatzvornahmen beauftragen oder rechtliche Schritte einleiten.

  • 6.

    Mangelbeseitigung überwachen

    Prüfe nach der Nachbesserung genau, ob der Mangel tatsächlich behoben wurde. Ziehe ggf. erneut Sachverständige hinzu.

Wie lange kann ich Baumängel reklamieren?

In der Regel beträgt die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen fünf Jahre ab Abnahme des Bauwerks. Bei arglistig verschwiegenen Mängeln verlängert sich die Frist auf bis zu zehn Jahre. Die Frist beginnt generell erst mit der offiziellen Bauabnahme, nicht mit der Nutzung des Gebäudes.

Diese Punkte sollte eine Mängelanzeige enthalten

Wenn du eine Mängelanzeige anfertigst, sollte diese eine Reihe von Daten und Fakten beinhalten. Dazu gehören vor allen Dingen:

  • Deine Kontaktdaten: Damit klar ist, wer Anspruchsteller/-in ist.

  • Daten der Vertragspartner/-innen: Name und Anschrift des Bauunternehmens oder der Handwerker/-innen.

  • Beschreibung des Mangels: Möglichst präzise und nachvollziehbar formulieren.

  • Dokumentation: Fotos, Videos oder Gutachten beifügen.

  • Fristsetzung: Angabe einer konkreten Frist zur Mangelbeseitigung.

  • Rechtsfolgen bei Nichterfüllung: Hinweis, dass du sonst weitere Schritte einleitest.

  • Datum und Unterschrift: Damit die Anzeige rechtsgültig ist.

An wen wird die Mängelanzeige gerichtet?

Die Mängelanzeige richtest du immer an deine direkten Vertragspartner/-innen. Das ist in den meisten Fällen das Bauunternehmen, bei Einzelaufträgen der jeweilige Handwerksbetrieb. An Subunternehmer/-innen darfst du dich nicht direkt wenden, da kein Vertragsverhältnis besteht.

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Häufig gestellte Fragen: Baumängel

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