Hast du diesen Schritt erreicht, steht der Einzug in die eigenen vier Wände kurz bevor: Die Bauabnahme ist der offizielle Vorgang, bei dem Hausbauende sämtliche ausgeführten Leistungen des beauftragten Bauunternehmens kontrollieren und anerkennen. Gesetzlich geregelt ist die Bauabnahme nach § 640 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Demnach haben Hausbauende das „vertragsmäßig hergestellte Werk abzunehmen“, wenn dieses frei von erheblichen Mängeln ist.
Willst du deinen Hausbau planen, dann stellt die Abnahme einen zentralen Meilenstein im Bauprozess dar. Denn mit diesem Schritt verlagert sich die Verantwortung für die Immobilie vom Bauunternehmen weg hin zur Bauherrin bzw. zum Bauherrn. Dabei beendet die finale Abnahme die Bauphase und leitet die Gewährleistungsfrist ein.
Förmliche vs. stillschweigende Bauabnahme: Was ist der Unterschied?
Die Standardvariante der Gebäudeabnahme ist die förmliche Bauabnahme. Für gewöhnlich treffen sich hierbei Auftragnehmende und Auftraggebende zu einem festgelegten Termin. Bei diesem werden der Zustand der Immobilie und etwaige Mängel exakt bestimmt. Die eigentliche Abnahme erfolgt dann anhand eines schriftlich angefertigten Protokolls.
Alternativ dazu ist auch eine stillschweigende Bauabnahme möglich. Hier entfällt normalerweise der Termin zur finalen Bauprüfung. Stattdessen nehmen Hausbauende die Immobilie durch schlüssiges, konkludentes Handeln ab. Die Absicht zur Abnahme wird in diesem Fall aus dem Verhalten der Hausbauenden abgeleitet. Beispiele dafür:
- die vollständige Bezahlung des Kaufpreises
- der Einzug der Bauherrin bzw. des Bauherrn in die Immobilie