Jung kauft Alt ab August 2026: Was sich für Familien konkret ändert

Author Baufi24
Experten & Expertinnen für Baufinanzierungen
Aktualisiert am: 07. August 2026

Die KfW hat das Programm „Jung kauft Alt“ (KfW 308) zum 3. August 2026 in drei wesentlichen Punkten verbessert.

  • Bis zu 180.000 € Förderkredit (40.000 € mehr als bisher)
  • Einzelmaßnahmen statt verpflichtendem EH85-Standard möglich
  • Kein Energieberater mehr nötig. Eine Fachunternehmererklärung kann reichen.

Zum 3. August 2026 hat die KfW die Konditionen ihres Förderprogramms „Jung kauft Alt“ spürbar verbessert. Für Familien, die eine sanierungsbedürftige Bestandsimmobilie kaufen möchten, bedeutet das: mehr Förderkredit, weniger Sanierungspflichten und deutlich weniger Bürokratie. Dieser Blogartikel fasst zusammen, was sich konkret geändert hat und was das für deine Finanzierungsplanung bedeutet. Alle grundlegenden Informationen zum Programm (Voraussetzungen, Konditionen und Antragsprozess) findest du in unserem ausführlichen Ratgeber zu KfW 308 Jung kauft Alt.

Was sich konkret ändert:

 

  Bis 2. August 2026 Seit 3. August 2026
Kredit bei 1 Kind 100.000 € 140.000 €
Kredit bei 2 Kindern 125.000 € 160.000 €
Kredit ab 3 Kindern 150.000 € 180.000 €
Sanierungsnachweis Effizienzhaus-85-Standard verpflichtend Kombinierte Einzelmaßnahmen möglich
Energieberater Für den Nachweis zwingend erforderlich Bei Einzelmaßnahmen genügt eine Fachunternehmererklärung

Was bedeutet „Einzelmaßnahmen statt EH85“ konkret?

Bisher musste deine Immobilie nach der Sanierung den Standard „Effizienzhaus 85 EE“ der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erreichen. In der Praxis heißt das häufig, dass die Gebäudehüllensanierung vollständig saniert werden muss – mit entsprechenden Kosten für dich.

Seit dem 3. August 2026 reicht es, wenn du folgende Einzelmaßnahmen umsetzt:

  • Einbau einer neuen Heizung, die mindestens zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben wird

  • Austausch der Fenster

  • Dämmung der Fassade

  • Dämmung von Dach oder Dachboden

Für die Umsetzung dieser Maßnahmen hast du 54 Monate Zeit. Hier hat sich nichts geändert.

Was bedeuten die Änderungen für deine Familie?

  • Mehr Förderkredit: Die wohl wichtigste Änderung betrifft die Höhe des Förderkredits. Die maximale Kreditsumme beträgt nun 140.000 Euro bei einem Kind, 160.000 Euro bei zwei Kindern und 180.000 Euro ab drei Kindern. Damit stehen je nach Kinderzahl bis zu 40.000 Euro mehr zu den günstigen Förderkonditionen zur Verfügung als bisher. Der Förderkredit wird aktuell bei einer Laufzeit von 26 bis 35 Jahren mit einem effektiven Jahreszins von 0,53 Prozent angeboten. Damit ist er deutlich günstiger als marktübliche Baufinanzierungen. Jetzt kannst du also einen größeren Teil deiner Immobilie über einen längeren Zeitraum zu besonders günstigen Konditionen finanzieren. Das spart dir mehrere tausend Euro an Zinskosten.

  • Mehr Flexibilität, weniger Bürokratie: Bisher galt: Wer die „Jung kauft Alt“-Förderung nutzen wollte, musste die Wunschimmobilie auf den Standard „Effizienzhaus 85 EE“ sanieren. Diesen Weg musste in der Regel ein Energieeffizienz-Experte begleiten. Seit dem 3. August ist das deutlich einfacher. Den Effizienzhaus-Standard musst du nicht mehr zwingend erreichen. Stattdessen reicht auch eine Kombination aus Heizungstausch (mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien), Fenstertausch, Fassadendämmung sowie einer Dach- oder Dachbodendämmung. Für die Umsetzung und den Nachweis der Maßnahmen hast du 54 Monate Zeit. Künftig brauchst du bei Einzelmaßnahmen auch keinen Energieberater mehr – eine Fachunternehmererklärung des ausführenden Betriebs genügt. Das macht die Förderung deutlich leichter zugänglich.

Hat sich an den Fördervoraussetzungen etwas geändert?

Nein. Die Zugangsvoraussetzungen für das Programm „Jung kauft Alt“ bleiben unverändert: Anspruch haben Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt, die die Immobilie selbst bewohnen und noch kein Wohneigentum in Deutschland besitzen. Auch die Einkommensgrenzen (90.000 / 100.000 / 110.000 Euro je nach Kinderzahl) gelten weiterhin. Geändert haben sich ausschließlich die Förderhöhe und die Sanierungsanforderungen. Beides findest du im Detail weiter oben.

So könnte deine Förderung aussehen

Nehmen wir einmal an, du hast zwei Kinder und suchst im Umland deiner Stadt nach einem Haus für deine Familie. Du findest ein 1975 gebautes Einfamilienhaus mit Energieeffizienzklasse G, das euch gefällt und das ihr euch leisten könnt – der Kaufpreis stimmt, aber der Heizkessel ist halt, die Fenster sind nur einfach verglast und das Dach ist nicht gedämmt. Ihr müsst also ordentlich sanieren.

Vor dem 3. August hättest du über „Jung kauft Alt“ maximal 125.000 € finanzieren können und du wärst verpflichtet gewesen, das Haus komplett auf Effizienzhaus-85-Niveau zu bringen. Mit den neuen Regeln kannst du:

  • bis zu 160.000 € zinsgünstig finanzieren,
  • die Sanierung in Einzelschritten angehen: zuerst Heizung und Fenster, dann Dach und Fassade,
  • den Nachweis über eine Fachunternehmererklärung führen, statt jeden Schritt von einem Energieberater abnehmen zu lassen.

Das verändert nicht nur deine Finanzierung, sondern auch, wie realistisch planbar die Sanierung neben Job und Familienalltag wird. Apropos Finanzierung: Auf dem ausführlichen Ratgeber zu KfW 308 Jung kauft Alt findest du weitere Informationen zur „Jung kauft Alt“-Förderung und kannst auch direkt eine kostenlose, individuelle Beratung vereinbaren.

Wie Baufi24 dich unterstützt

Die neuen Konditionen klingen attraktiv – ob sich das Programm „Jung kauft Alt“ für dich tatsächlich lohnt, hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel vom Kaufpreis, deinem Einkommen und deiner individuellen Immobilienfinanzierung ab. Baufi24 unterstützt dich dabei,

  • zu prüfen, ob du die Voraussetzungen für die KfW-Förderung erfüllst und welche Kreditsumme für deine Familie realistisch ist,
  • die Förderung sinnvoll mit einer passenden Baufinanzierung zu kombinieren,
  • mithilfe eines Baufinanzierungsrechners verschiedene Finanzierungsszenarien durchzurechnen und
  • den Förderantrag rechtzeitig über deine Hausbank zu stellen, damit du von den neuen Höchstbeträgen profitieren kannst.

Wenn du den Kauf einer Bestandsimmobilie mit anschließender Sanierung planst, hilft dir ein unverbindliches Beratungsgespräch dabei, schnell herauszufinden, ob das Programm „Jung kauft Alt“ zu deiner Finanzierung passt: kostenlose Beratung & Angebot Finanzierung

Häufig gestellte Fragen: Änderungen August 2026 Jung kauft Alt

Gilt der höhere Kreditbetrag auch für laufende Anträge?

Nein. Die neuen Kreditobergrenzen gelten nur für Anträge, die am oder nach dem 3. August 2026 gestellt werden.

Kann ich trotzdem den EH85-Standard anstreben?

Ja. Der Weg über den Effizienzhaus-Standard bleibt offen und kann in bestimmten Konstellationen sinnvoll sein, etwa wenn du auch noch die BEG-Förderung nutzen möchtest.

Muss ich alle vier Einzelmaßnahmen umsetzen?

Ja. Wenn du dich für den Weg über die Einzelmaßnahmen entscheidest, müssen alle vier vorgegebenen Maßnahmen umgesetzt werden. Die KfW bezeichnet sie als verpflichtendes Maßnahmenpaket.