GEIG-Novelle ab 2027: Was sich bei der Ladeinfrastruktur für Immobilien konkret ändert

Author Baufi24
Experten & Expertinnen für Baufinanzierungen
Aktualisiert am: 19. August 2026

Seit 2001 legt das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) verbindliche Vorschriften für den Ausbau von Leitungs- und Ladeinfrastruktur für Elektromobilität an Wohn- und Gewerbegebäuden fest. Um diesen Ausbau zu beschleunigen, steht nun eine umfassende Novelle des Gesetzes bevor: Zum 1. Januar 2027 treten deutlich strengere Pflichten für die Errichtung und Vorrüstung von Ladeinfrastruktur an Wohn- und Gewerbegebäuden in Kraft. Baufi24 fasst zusammen, was sich konkret geändert hat und welche Folgen die GEIG-Novelle für dich als Eigentümerin oder Eigentümer einer Immobilie hat.

Die wichtigsten Informationen zur GEIG-Novelle auf einen Blick:

  • Pflicht zu intelligentem Laden: Neue Ladepunkte müssen ab 2027 zwingend dynamisches Laden unterstützen.
  • Mehr Vorverkabelung im Neubau & bei Sanierung: Verschärfte Quoten für Mehrfamilienhäuser und Gewerbeobjekte.
  • Nachrüstpflicht: Bei bestehenden Nichtwohngebäuden mit mehr als 20 Stellplätzen muss nachgerüstet werden.
  • Bundesförderung: Staatliche Zuschüsse für Ladepunkte in Mehrparteienhäusern können bis November 2026 beantragt werden.

Die Novelle des GEIG bringt spürbare Änderungen: Als Eigentümer/-in, Unternehmer/-inin oder Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft musst du künftig mehr planen und investieren als bisher. Was sich im Einzelnen ändert, zeigt die folgende Übersicht:

Bereich Bisherige Regelung (GEIG 2021) Neue Regelung (GEIG-Novelle ab 2027)
Intelligentes Laden (§ 5) Keine ausdrückliche Vorgabe Pflicht zur Unterstützung dynamischer Steuerung für neue/ersetzte Ladepunkte
Wohngebäude (Neubau, > 3 Stellplätze) Leitungsinfrastruktur für alle Stellplätze erst ab 6 Stellplätzen Mind. 50 % Vorverkabelung, Rest Leitungsinfrastruktur + mind. 1 Ladepunkt
Gewerbe (Neubau, > 5 Stellplätze) Leitungsinfrastruktur ab 7 Stellplätzen + mind. 1 Ladepunkt Mind. 50 % Vorverkabelung, Rest Leitungsinfrastruktur + 1 Ladepunkt je 5 Stellplätze (Büros: 1 Ladepunkt je 2 Stellplätze)
Bestand Gewerbe (> 20 Stellplätze) 1 Ladepunkt seit 01.01.2025 1 Ladepunkt je 10 Stellplätze ODER mind. 50 % Leitungsinfrastruktur
Ausnahmeschwelle (§ 14) Wirtschaftliche Härte ab 7 % der Sanierungskosten Wirtschaftliche Härte ab 10 % der Sanierungskosten

Was bedeuten die neuen Anforderungen für dein Immobilienprojekt?

  1. Strengere Vorgaben für Mehrfamilienhäuser und Vermietende: Wenn du ein Mehrfamilienhaus mit mehr als drei Stellplätzen baust oder umfassend sanierst, reicht das bloße Verlegen von leeren Kabelkanälen künftig nicht mehr aus. Mindestens die Hälfte der Stellplätze muss voll vorverkabelt sein. Das bedeutet, dass am Stellplatz ein fertiger Anschluss liegen muss. Beim Neubau bist du zudem verpflichtet, mindestens einen Ladepunkt direkt zu installieren. Das gilt nun ausdrücklich auch für außenliegende Stellplätze, die direkt an deiner Immobilie liegen.

  2. Neue Pflichten für Bestands- und Gewerbeimmobilien: Besitzt du eine Gewerbeimmobilie oder ein Bürogebäude mit mehr als 20 Stellplätzen, greift ab 2027 eine Nachrüstpflicht, auch wenn du nicht ohnehin einen Umbau oder eine Sanierung planst. Du musst dann entweder pro zehn Stellplätze mindestens einen Ladepunkt installieren oder die Hälfte aller Stellplätze mit Leitungsinfrastruktur ausstatten. Baust du dagegen ein Bürogebäude mit mehr als fünf Stellplätzen neu oder renovierst du es umfassend, gilt eine strengere Regel: Dann ist bereits ein Ladepunkt je zwei Stellplätze vorgeschrieben.

  3. Höhere Erstinvestitionen, aber nachhaltiger Wertzuwachs: Die Pflicht zur Vorverkabelung und zu intelligenten Ladepunkten erhöht deine Kosten für Neubau und Sanierung. Der Vorteil für dich als Eigentümerin oder Investor: Ist das dein Gebäude auf E-Mobilität vorbereitet, kann das den Verkehrswert der Immobilie steigern und sie für Mietende attraktiver machen.

So könnte deine Finanzierung aussehen

Die Umsetzung der neuen GEIG-Vorgaben bedeutet für dein Projekt in erster Linie zusätzliche Kosten für die elektrotechnische Infrastruktur. Das kann Auswirkungen haben, wenn du ein Mehrfamilienhaus finanzieren oder ein Haus kaufen und sanieren möchtest. Zu den GEIG-spezifischen Budgetposten gehören insbesondere:

  • Infrastruktur & Vorverkabelung: Schutzrohre, Kabeltrassen und Anschlüsse bis zum Stellplatz
  • Hardware & Montage: Kauf und Installation der eigentlichen Wallboxen
  • Intelligentes Lastmanagement: Systeme zur Vermeidung von Netzüberlastungen
  • Netzanschluss: Eventuelle Leistungserhöhungen oder Umbauarbeiten am Zählerplatz

Diese reinen E-Mobilitätskosten kannst du direkt über einen Modernisierungskredit abdecken oder als Baustein in deine allgemeine Baufinanzierung aufnehmen. Dabei profitierst du von attraktiven staatlichen Zuschüssen: Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) fördert den Aufbau von Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern mit bis zu 2.000 Euro pro Stellplatz. Anträge dafür können Vermieter/-innen und Privateigentümer/-innen aber nur noch bis zum 10. November 2026 stellen.

Wie Baufi24 dich unterstützt

Baufi24 hilft dir dabei, die neuen GEIG-Anforderungen auf deine individuelle Situation hin zu kalkulieren und nahtlos in deinen Finanzierungsplan einzubinden, damit du alle rechtlichen Ausbaupflichten wirtschaftlich, planungssicher und fristgerecht umsetzen kannst.

Häufig gestellte Fragen: Änderungen GEIG-Novelle ab 2027 

Nein. Die Nachrüstpflichten für bestehende Gebäude betreffen ausschließlich Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern greift die Nachrüstpflicht im Bestand nicht. 
Für Vorhaben, bei denen der Bauantrag bis zum 31. Dezember 2026 gestellt wird, gilt noch das alte Recht (GEIG 2021). Erst ab dem 1. Januar 2027 finden die neuen Anforderungen uneingeschränkt Anwendung. 
Verstöße gegen die Vorgaben des GEIG gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit Bußgeldern (bis zu 10.000 €) geahndet werden.