Ich will eine Baufinanzierung.

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Annahmen

Förderprogramme in Hamburg - Teil 1

Die Hansestadt Hamburg hat ein Programm speziell für selbst genutztes Wohneigentum auf den Weg gebracht. Mit der Hamburger Eigenheimförderung werden die Eigentümer von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen gefördert. Allerdings haben sich inzwischen die Fördervoraussetzungen verschärft, war es früher noch möglich, dass auch der Erwerb einer Gebrauchtimmobilie unterstützt wurde, so ist dies seit 2011 entfallen, auch müssen immer die neuesten Energiestandards eingehalten werden.

Prinzip des Programms Hamburger Eigenheimförderung
Es kann jeder Antragsteller gefördert werden, der einen Neubau errichtet, egal ob es sich dabei um ein Einfamilienhaus, ein Zweifamilienhaus oder eine Eigentumswohnung handelt. Stichwort hiebei ist der Erstbezug der Immobilie. Ersteigerte Objekte sind in diesem Zusammenhang nicht förderfähig. Das Baugrundstück muss sich im Eigentum des Bauherren befinden, aber auch ein Erbbaugrundstück ist im Förderkatalog enthalten. Ein weiteres Förderkriterium sind die Energiestandards, die sich an den Werten der KfW orientieren. So erhält der Bauherr nur eine Förderung, wenn er ein Energiehaus 70 errichtet. Eine weitere Fördervoraussetzung besteht darin, dass nur Einkommensschwächere einen Anspruch auf das Förderprogramm haben, wenn sie die Förderkriterien des Hamburger Wohnraumförderungsgesetz (HmbWOFG) erfüllen. Dabei gelten folgende Einkommensgrenzen, die nach Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen und bestimmten Freibeträgen, beispielsweise für Schwerbehinderte, zu ermitteln sind: 12.000 Euro für einen 1-Personenhaushalt, 18.000 Euro für einen 2-Personenhaushalt, für jede weitere Personen 4.100 Euro und jedes Kind zusätzlich 1.000 Euro. Da die Lebenshaltungskosten in Hamburg jedoch besonders hoch sind, dürfen Antragsteller die Grenzen um bis zu 70 Prozent überschreiten. Für ein Ehepaar mit zwei Kindern bedeutet dies, dass die eigentliche Förderschwelle, die bei rund 41.000 Euro liegt, was etwa einem Bruttojahreseinkommen von 69.400 Euro entspricht. Wichtig ist auch, dass das Haus oder die Wohnung auf Dauer für die Baufamilie finanzierbar ist. Zudem setzt das Programm einen Eigenmittelanteil von mindestens 15 Prozent voraus, davon 6 Prozent als Kapital oder als Grundstück.
Das Baudarlehen
Beim WK-Baudarlehen handelt es sich um ein nachrangiges Baudarlehen, das um Zuschüsse ergänzt werden kann. Die Höhe des Darlehens bemisst sich dabei nach der Wohnsituation zum Zeitpunkt der Antragsstellung. Der Basiswert ist ein 1-Personenhaushalt mit 60 qm, diese Grenze erhöht sich je Person um weitere 10 qm und liegt bei einem 5-Personenhaushalt bei 100 qm. Die jetzige Wohnsituation wird im nächsten Schritt mit dem Einkommen ins Verhältnis gesetzt. Unterschreitet der Bauherr die Einkommensgrenzen um mehr als 10 Prozent, ist der Förderhöchstbetrag von 800 Euro je qm fällig, erreicht das Einkommen einen Wert zwischen 40-70 Prozent oberhalb der Einkommensgrenzen, sinkt der Betrag auf minimal 300 Euro je qm. Ein 1-Personenhaushalt mit Förderhöchstbetrag könnte demzufolge ein Darlehen von 48.000 Euro erhalten, ein 5-Personenhaushalt mit dem niedrigsten Fördersatz 30.000 Euro als Darlehen, hinzu kommt noch ein Familienzuschlag von 32.000 Euro. Dieser errechnet sich aus der Haushaltsgröße und gilt für Ehepaare mit und ohne Kinder (10.000 Euro). Außerdem können Schwerbehinderte weitere Zuschläge erhalten.

Konditionen
Für das Baudarlehen und die Zuschläge gilt ein Finanzierungsrahmen bis zu 30 Jahren. Dabei sind die Zinsen in den ersten 5 Jahren besonders niedrig und betragen zurzeit nur 0,6 Prozent. Ab dem 6. Jahr kann sich der Zinssatz allerdings verändern und auf das normale Kapitalmarktzinsniveau angehoben werden. In den ersten 20 Jahren beträgt die anfängliche Tilgung 2 Prozent, ab dem 20. Jahr 5 Prozent zusätzlich zu den eingesparten Zinsen der fortschreitenden Finanzierung. Das heißt, die Tilgung wird in der Finanzierungsphase ab dem 20. Jahr um 3 Prozent erhöht. Eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 1 Prozent muss der Kreditnehmer ebenfalls entrichten. Je nach Vereinbarung wird diese meist von der ersten Darlehensrate abgezogen.