Baufinanzierung: Wohnraumförderung in Deutschland
In Deutschland existieren zahlreiche Förderprogramme, um Menschen beim Erwerb, Bau oder der Sanierung von Wohneigentum zu unterstützen. Für den Bund übernimmt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) diese Aufgabe, in den Bundesländern erfolgt die Förderung durch die Länderinstitute – wobei sich die Ansätze in den einzelnen Ländern durchaus unterscheiden können.
KfW
Durch die KfW können unterschiedliche Maßnahmen gefördert werden. Zwei Grundlinien lassen sich unterscheiden. Zum einen die Förderung des Erwerbs oder des Baus von Wohneigentum, zum anderen werden Energiespar- oder Ernergieerzeugungsmaßnahmen unterstützt. Das wichtigste Instrument ist das KfW-Wohneigentumprogramm, über das der Antragsteller Gelder für eine selbst genutzte Immobilie erhalten kann. Bis zu 50000 Euro werden hier zur Verfügung gestellt. Diese sinnvolle Förderung, die bis zu fünf Jahre tilgungsfrei ist, kann zur Kapitaldeckung verwendet werden. Weitere Programme fördern energieeffiziente Bau-, Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen. In Einzelfällen können diese Programme auch bei der Baufinanzierung in Anspruch genommen werden, die Förderhöhe ist dabei abhängig vom erreichbaren KfW-Standard. Antragsteller können hierbei zwischen Kredit und Zuschuss wählen. KfW-Programme können zudem miteinander kombiniert werden.
Länderförderung
Die Länderförderung unterscheidet sich von den KfW-Programmen in ihrer Hauptaufgabe. Durch den Rückzug des Bundes aus der sozialen Wohnraumförderung – Stichwort Förderalismusreform – obliegt diese Aufgabe nun den Bundesländern. Spätestens im Jahr 2013 muss jedes Bundesland ein eigenes Wohnraumförderungsprogramm auf den Weg gebracht haben. Ziel dieser Programme ist, auch sozial Schwächeren den Erwerb von Wohneigentum zu ermöglichen. Grundlage hierfür ist das Gesetz über soziale Wohnraumförderung, meist als Wohnraumförderungsgesetz (WoFG), http://www.gesetze-im-internet.de/wofg/BJNR237610001.html, bezeichnet. Jedes Bundesland kann dabei vom Ursprungsgesetz abweichen, um auf die landeseigenen Besonderheiten einzugehen. Dies betrifft vor allem die Festlegung der Einkommensgrenzen. Dadurch kann es zwischen einzelnen Bundesländern – wie Hamburg und Thüringen – zu teils beträchtlichen Abweichungen kommen. Zusätzlich legen die Länder noch eigene Programme auf. So wird in den neuen Bundesländern ein verträglicher Rückbau von Siedlungsflächen gefördert, die Stadtstaaten setzen hingegen stärker auf die Bebauung von Brachflächen. Darüber hinaus bieten fast alle Länder auch Programme für höhere Energieeffizienz, Sanierung/Modernisierung oder altersgerechten Umbau an. Höhe und Umfang der Förderprogramme sind abhängig von den Länderfinanzen, sodass einige Länder viele Förderprogramme zur Verfügung stellen, andere hingegen sich vor allem auf die durch das Wohnraumförderungsgesetz festgelegten Aufgaben konzentrieren. KfW-Programme und Länderprogramme können oftmals miteinander kombiniert werden, zudem vergünstigen einige Bundesländer die KfW-Darlehen.
Bundesland | Förderinstitut | Web | Telefon |
Baden-Württemberg | Landeskreditbank Baden-Württemberg | 0721/150-3875 | |
Bayern | BayernLabo | 089/2171-08 | |
Berlin | Investitionsbank Berlin | 030/2125-0 | |
Brandenburg | Investitionsbank des Landes Brandenburg | 0331/660-1322 | |
Bremen | Bremer Aufbaubank (BAB) | 0421/9600-435 | |
Hamburg | Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt (WK) | 040/24846-357 | |
Hessen | Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) | 069/9132-5559 | |
Mecklenburg-Vorpommern | Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern | 0385/6363-0 | |
Niedersachsen | Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) | 0511/30031-313 | |
Nordrhein-Westfalen | Wohnungsbauförderungsanstalt Nordrhein-Westfalen | 0211/91741-7640 | |
Rheinland-Pfalz | Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) | 06131/4991-640 | |
Saarland | Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB) | 0180/5730330* | |
Sachsen | Sächsische Aufbaubank - Förderbank | 0351/4910-4920 | |
Sachsen-Anhalt | Investitionsbank Sachsen-Anhalt | 0800/5600757 | |
Schleswig-Holstein | Investitionsbank Schleswig-Holstein | 0431/9905-0 | |
Thüringen | Thüringer Aufbaubank (TAB) | 0361/7447-115 | |
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*gebührenpflichtige Rufnummer |
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