Was ist Grunderwerbsteuer?

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer?

3 Min. Lesezeit

Kurz erklärt

Wer ein Haus, ein Grundstück oder eine Eigentumswohnung kauft, muss einmalig auf den Kaufpreis die Grunderwerbsteuer entrichten. Die Höhe dieser Steuer variiert von Bundesland zu Bundesland und liegt in 2019 zwischen 3,5 und 6,5 Prozent.

In diesem FAQ:

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Wie berechnet man die Grunderwerbsteuer?

Kaufen Sie ein Grundstück, ein Haus oder eine Eigentumswohnung fallen neben dem Kaufpreis einige Nebenkosten an. Dazu gehört die Grunderwerbsteuer, die das jeweilige Bundesland vom Käufer einfordert. Sobald Sie beim Notar den Kaufvertrag für die Immobilie unterzeichnet haben, wird die Steuer fällig. Eine Ratenzahlung oder Stundung ist nicht möglich.

Errechnen Sie sich den Betrag rechtzeitig und halten ihn zur Zahlung bereit. Sobald die geforderte Steuer beim Finanzamt eingeht, schickt die Behörde an das lokale Grundbuchamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung. Dank dieser werden Sie im Grundbuch als rechtmäßiger Eigentümer eingetragen.

Die Bundesländer legen die Höhe der Grunderwerbsteuer fest

Wie hoch die Steuerlast im Einzelfall ist, hängt davon ab, in welchem Bundesland Sie kaufen. Besonders günstig kommen Sie in Bayern und Sachsen weg, dort beträgt der Steuersatz lediglich 3,5 Prozent. Am kostspieligsten wird die Grunderwerbsteuer in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen. In diesen Ländern fällt ein Prozentsatz von 6,5 auf den Kaufpreis an. In den nicht genannten Bundesländern liegt der Steuersatz zwischen 3,5 und 6,5 Prozent.

Behalten Sie die Entwicklung der Grunderwerbsteuer im Auge, falls Sie derzeit nach einem passenden Objekt schauen. Kündigt Ihr Bundesland zum nächsten Jahr eine Erhöhung an, könnten Sie versuchen, den Kauf zu beschleunigen und zum alten Steuersatz zu kaufen. Das setzt voraus, dass Sie ausreichend Zeit haben, um Ihre Baufinanzierung zu planen und eine fundierte Entscheidung zu treffen.

Wie lässt sich die Grunderwerbsteuer legal senken?

Es gibt eine legale Möglichkeit, die Belastung durch die Grunderwerbsteuer zu reduzieren. Kaufen Sie aus zweiter Hand, hat das Haus vielleicht eine Markise und die Eigentumswohnung eine Küche. Sowohl die Markise als auch die Einbauküche sind nicht untrennbar mit dem Gebäude verbunden – im Gegensatz zu einem Fenster beispielsweise. Daher dürfen Sie den Kaufpreis für diese „mobilen“ Gegenstände vom Kaufpreis der Immobilie abziehen, sofern sie im Kaufvertrag genannt werden. Auf Basis der Differenz aus dem Kaufpreis der Immobilie und dem Kaufpreis der mobilen Gegenstände wird die Grunderwerbsteuer berechnet. Besprechen Sie mit Ihrer Bank, wie sich diese Rechnung auf Ihr Baudarlehen auswirkt. Falls Sie Sie eine Beleihungsgrenze unterschreiten, wird Ihr Darlehen teuer.

Wir raten davon ab, einer zehn Jahre alten Küche einen hohen Preis beizumessen, um Steuern zu sparen. Der Finanzbeamte prüft die Angaben und stellt bei einem auffallend hohen Wert für das mobile Zubehör kritische Rückfragen. Bleiben Sie ehrlich und schreiben einen fairen Preis für die Sauna, den Whirlpool oder das Gartenhaus in den Kaufvertrag.

Kaufen Sie eine Eigentumswohnung aus zweiter Hand, könnten Sie die Instandhaltungsrücklage vom Kaufpreis abziehen, sofern sie diese an den Käufer ablösen. Sprechen Sie darüber mit Ihrem Darlehensgeber, um Probleme mit der Beleihungsgrenze zu vermeiden.

Planen Sie die Immobilie zu vermieten oder geschäftlich zu nutzen, können Sie die Grunderwerbsteuer als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen. Ziehen Sie selbst in das Haus, ist dies nicht möglich.

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