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Immobilienkauf über Makler


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Der Immobilienkauf über einen Makler verursacht zwar Kosten, erspart dem Immobilieninteressenten jedoch auch eigenen Aufwand. Im Umgang mit dem Makler gilt es, einige Punkte zu beachten.

Immobilienmakler müssen in Deutschland keine geregelte Ausbildung absolvieren. Wer Häuser vermitteln möchte, benötigt lediglich einen Gewerbeschein und darf keine Straftaten begangen haben. Wie gut der Makler sich in seinem Arbeitsfeld auskennt, ist für Käufer nicht leicht einzuschätzen. Auch die Tatsache, dass der Makler über eine Mitgliedschaft in einem Berufsverband verfügt, belegt noch nicht sein Fachwissen und seine Seriosität. Wichtig aus Sicht des Kunden: Der Makler sollte zügig und kompetent alle Fragen beantworten können und gut erreichbar sein. 

Die Höhe der Provision
Die Provision ist das Honorar des Maklers und liegt in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich hoch, in nördlichen tendenziell höher als in südlichen. Bis zu 7,14 Prozent des Immobilienpreises können für die Vermittlung des Objekts anfallen. Gesetzlich ist die Höhe der Provision nicht festgelegt, grundsätzlich kann der Käufer also darüber verhandeln. Ob dies Erfolg von Erfolg gekrönt sein wird, hängt auch davon ab, wie begehrt das fragliche Objekt ist. Wer Interesse an einer Immobilie hat, sollte über die Provision bereits beim ersten Gespräch mit dem Makler verhandeln. In einigen Bundesländern zahlen Käufer und Verkäufer bei Vertragsabschluss jeweils die Hälfte der Provision, in anderen Bundesländern müssen die Käufer sie allein übernehmen.

Wann fällt die Provision an?
Die Vermittlungsprovision wird fällig, wenn der Maklervertrag zustande kommt. Voraussetzung dafür ist, dass der Makler dem Interessenten ein Angebot macht, aus dem hervorgeht, wer die Provision zahlen muss, wie hoch sie liegt und wann sie anfällt. Meist erfolgt dies, indem der Makler dem Käufer ein Exposé überreicht, welches unter anderem auch alle Regelungen zur Courtage enthält. Nimmt der Käufer das Angebot an, gilt der Vertrag als geschlossen. Das kann dann der Fall sein, wenn er den Makler nach weiteren Informationen fragt. Allerdings: Erhält der Kunden vom Makler das Exposé mit dem Provisionshinweis erst beim Besichtigungstermin, gilt der Vertrag bei Fragen des Käufers nicht als geschlossen, da nicht davon auszugehen ist, dass der Interessent es sich sofort durchliest. Mancher Makler wirbt in seinen Anzeigen mit dem Zusatz „provisionsfrei“. In diesen Fällen sollte der Käufer davon ausgehen, dass die Courtage in den Kaufpreis eingerechnet ist. Der Zeitraum zwischen der Besichtigung und dem Kauf darf maximal ein Jahr dauern, ansonsten verfällt der Provisionsanspruch des Maklers.

Darüber muss der Makler informieren
Vom Makler erhält der Kaufinteressent alle relevanten Informationen zum Objekt. Käufer von Eigentumswohnungen sollten sich die Teilungserklärung und die Gemeinschaftsordnung, aus der die Stimmrechte und der Verteilungsschlüssel hervorgehen, aushändigen lassen. Auch in die Protokolle der letzte Eigentümerversammlungen und die Betriebskostenabrechnungen sollten sie Einsicht nehmen. 

Hat der Makler Kenntnis von Mängeln der Immobilie, muss er den Interessenten über diese informieren, und zwar ohne vom Kunden danach gefragt worden zu sein. Er darf darauf vertrauen, dass die Auskünfte des Verkäufers, so sie plausibel erscheinen, korrekt sind, überprüfen muss er sie nicht. Demzufolge haftet der Makler in der Regel auch nicht, wenn der Verkäufer falsche Angaben zum Zustand des Objekts macht. Aus diesen Gründen ist es für Käufer mit ernsthaftem Interesse am Immobilienkauf ratsam, einen Sachkundigen wie zum Beispiel einen Bauingenieur oder Architekten in die Besichtigung einzubeziehen. Dieser sollte Zugang zu allen Geschossen und zur Heizungsanlage bekommen. Wer auf Nummer sicher gehen will, gibt ein schriftliches Wertgutachten in Auftrag. Dafür können zwar je nach Aufwand recht hohe Kosten entstehen, jedoch haftet der Gutachter auch für seine Bewertung.

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