b24-AdobeStock_Halfpoint_508132023

Bußgeld Baumschutzsatzung

Grundstück: Bei Verstößen gegen die Baumschutzsatzung drohen Bußgelder.

Das Wichtigste in Kürze

In Deutschland regeln Städte und Gemeinden, in welcher Form Bäume gefällt oder verändert werden dürfen. Hierzu erlassen Kommunen ihre Baumschutzsatzung. So sollen schützenswerte Bäume und Gehölze erhalten werden, beispielsweise um das Stadtklima förderlich zu beeinflussen.

In der Baumschutzsatzung wird festgeschrieben, welche Bäume nicht geschlagen werden dürfen, allerdings sind Ausnahmen möglich, um auch beispielsweise die Bebauung eines Grundstücks zu ermöglichen. In der Regel sind in den Satzungen bestimmte Kriterien festgelegt, bei denen eine Genehmigung zur Fällung oder Beschneidung vorliegen muss.

Beispielsweise dürfen Bäume mit einem Stammumfang von 60 cm in 1 m Höhe nicht geschlagen werden. Unter diese Regelungen fallen auch Großsträucher. Hier wird häufig eine Höhe von 3 m festgelegt, ab der eine Genehmigung eingeholt werden muss.

Ein weiteres Kriterium bezieht sich auf die Länge eines Gehölzes, wie bei Hecken üblich. Einige seltene, geschützte Arten können sogar ganz von der Fällung ausgeschlossen sein. Doch nicht nur für die Fällung braucht der Eigentümer eine Zustimmung der Kommune, diese braucht er häufig auch für starke Veränderungen an Bäumen und Gehölzen.

Ablauf der Antragstellung

Eine Antragstellung erfolgt beim entsprechenden Fachbereich größerer Städte oder beim Bürgermeister kleinerer Orte. Allerdings hat inzwischen nicht mehr jede Kommune eine Baumschutzsatzung. Einige Kommunen verzichten darauf, eine entsprechende Abklärung ist daher zunächst von Vorteil. Im Antrag muss die genaue Bezeichnung des Baumes oder des Gehölzes (Strauch) erfolgen. Wichtig ist auch die Beschreibung etwaiger Einschränkungen, die einen weiteren Bestand unzumutbar machen, wie starker Schattenwurf, Schädlingsbefall oder Wurzelsprengungen in Mauerwerk oder Boden, die zur Gefahr werden. Es empfiehlt sich außerdem, ein Foto des Gewächses beizulegen. Häufig findet auch eine Begehung des Grundstücks statt, bei dem ein Mitarbeiter der Kommune die Sachlage beurteilt. Erst wenn eine Zustimmung zur Fällung vorliegt, darf der Grundstückseigentümer tätig werden. Hält er sich nicht daran, so kann ein Bußgeld angeordnet werden. Dies kann im Extremfall mehrere Tausend Euro betragen. Doch auch wer ein Gehölz stark zurückschneidet und so verändert, muss mit einem Bußgeld rechnen. Für die Antragstellung und Prüfung der Sachlage fällt dagegen nur eine geringe Gebühr an. Ist man sich mit der Kommune einig, greifen bestimmte Auflagen. So muss der Eigentümer für den Verlust des Gewächses Ersatz schaffen. Das Ersatzgewächs muss dann nicht selten auch bestimmten Kriterien genügend. Kommunen bevorzugen häufig eine Bepflanzung mit heimischen Bäumen und Gehölzen. Diese müssen dabei aber nicht zwingend am gleichen Standort wie das Vorgängergewächs stehen. Hier reicht meist eine Bepflanzung auf einem selbst gewählten Standort auf dem Grundstück aus.

So gehst du vor:

  • Informiere dich auf unserer Website zu allen relevanten Themen rund um deine Baufinanzierung.

  • Finde mit unserem Budgetrechner heraus, wie viel Immobilie du dir leisten kannst.

  • Vereinbare ein kostenfreies und unverbindliches Beratungsgespräch mit unseren Experteninnen und Experten – online, telefonisch oder persönlich in deiner Nähe.

Kauf eines Grundstücks

Wird ein Grundstück zur Bebauung erworben, sollte dieses umfassend geprüft werden. Neben Altlasten oder Wegerechten empfiehlt es sich, vor dem Kauf auch zu klären, inwieweit die Baumschutzsatzung greift. Auch andere Gesetze wie das Bundesnaturschutzgesetz können im Einzelfall zur Anwendung kommen. Leben beispielsweise in den Bäumen oder Sträuchern geschützte Tierarten, so wird es mitunter schwierig, das Grundstück von Gewächsen zu befreien. Hier ist dann häufig noch eine Genehmigung weiterer öffentlicher Stellen wie beispielsweise der Bezirksregierung oder Naturschutzstellen erforderlich. In jedem Fall sollte der Bauherr spätestens mit dem Bauantrag auch den Antrag zur Baum- oder Strauchfällung stellen.

97 % unserer Kunden und Kundinnen empfehlen uns weiter:
4,9 von 5 Sternen
Basis: 4.800 Kunden und Kundinnen
  • Für uns, die zum ersten mal überhaupt eine Immobilienfinanzierung machen und somit recht wenig Ahnung haben ist es ein Segen, so gut beraten und unterstützt zu werden.
    Stefan F.
    April 2023
  • Die Beratung war ausgezeichnet, kompetent und vor allen Dingen unabhängig und kundenorientiert.
    Werner
    April 2023
  • Wenn Sie auf der Suche nach einer zuverlässigen und kompetenten Baufinanzierungsvermittler mit sehr guten Konditionen sind, dann ist Baufi24 die perfekte Wahl. 
    GG
    April 2023
  • Sehr gute Beratung und 100% Weiterempfehlung
    Thomas K.
    April 2023
  • Kompetente, ehrliche und empfehlenswerte Finanzierungsberatung
    Ronja H.
    März 2023
  • Rundum guter Service! Super schnelle Terminvereinbarung. Unser Berater war super nett und er kennt eine Menge Kniffe, Tricks und Fördermöglichkeiten. 
    Silke J.
    März 2023
  • Hier berät kein geschulter Verkäufer, der Provision abgreifen will, sondern ein aufrichtiger und ehrlicher Mensch, dessen fachliche Beratung für uns das Beste war, was wir erlebt haben.
     
    Klare Empfehlung unsererseits, menschlich und höchst kompetent. Wirklich klasse Arbeit, weiter so!!!
    Christian B.
    März 2023
  • Ich habe über Baufi24 kurzfristig eine etwas kompliziertere Immobilienfinanzierung in sehr kurzer Zeit und sehr guten Konditionen (ca. 0,5% besser als bei einem anderen Finanzierungspartner) abgeschlossen.
    TF
    Februar 2023
Für uns, die zum ersten mal überhaupt eine Immobilienfinanzierung machen und somit recht wenig Ahnung haben ist es ein Segen, so gut beraten und unterstützt zu werden.
Stefan F.
April 2023
Die Beratung war ausgezeichnet, kompetent und vor allen Dingen unabhängig und kundenorientiert.
Werner
April 2023
Wenn Sie auf der Suche nach einer zuverlässigen und kompetenten Baufinanzierungsvermittler mit sehr guten Konditionen sind, dann ist Baufi24 die perfekte Wahl. 
GG
April 2023
Sehr gute Beratung und 100% Weiterempfehlung
Thomas K.
April 2023
Kompetente, ehrliche und empfehlenswerte Finanzierungsberatung
Ronja H.
März 2023
Rundum guter Service! Super schnelle Terminvereinbarung. Unser Berater war super nett und er kennt eine Menge Kniffe, Tricks und Fördermöglichkeiten. 
Silke J.
März 2023
Hier berät kein geschulter Verkäufer, der Provision abgreifen will, sondern ein aufrichtiger und ehrlicher Mensch, dessen fachliche Beratung für uns das Beste war, was wir erlebt haben.
 
Klare Empfehlung unsererseits, menschlich und höchst kompetent. Wirklich klasse Arbeit, weiter so!!!
Christian B.
März 2023
Ich habe über Baufi24 kurzfristig eine etwas kompliziertere Immobilienfinanzierung in sehr kurzer Zeit und sehr guten Konditionen (ca. 0,5% besser als bei einem anderen Finanzierungspartner) abgeschlossen.
TF
Februar 2023
Top bewertet und vielfach ausgezeichnet

4,9 von 5 Sternen

Basis: 4.800 Kunden und Kundinnen

HB_TOPKundenberatung2023_Baufi24 Siegel TÜV Saarland Preis Leistung 10/2022 Preis-Champions_Branchengewinner_GOLD_2023_Baufi24 EM0823_BauFi_TOP_Vermittler