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Doppelhaushälfte oder Reihenhaus - Vor- und Nachteile


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Nicht jeder Bauherr kann sich ein freistehendes Einfamilienhaus leisten. Dies gilt vor allem auch für diejenigen, die in der Stadt wohnen möchten – hier sind Doppelhaushälften oder Reihenhäuser oft auch in guter Lage erschwinglich, weil sie von Bauträgern angeboten werden, welche günstig kalkulieren. Beide Wohnformen sind mit Vor- und Nachteilen verbunden.

 

Sowohl für die Doppelhaushälfte als auch das Reihenhaus gilt: Der Bauherr oder Käufer muss ein kleineres Grundstück finanzieren und spart auf diese Weise Kosten. Während bei einem Einfamilienhaus eine Mindestgröße von 400 m² Grundfläche vonnöten sind, müssen für eine Doppelhaushäfte lediglich mindestens rund 250 bis 300 m² und für ein Reihenhaus 160 bis 200 m² veranschlagt werden. Bei der Errichtung der Gebäude reduzieren sich die Ausgaben ebenfalls, weil beispielsweise durch gemeinsame Wände oder die Baustelleneinrichtung für mehrere Häuser geringere Baukosten pro m² Wohnfläche entstehen. Wer in einem Doppelhaus oder einem Reihenhaus wohnt, büßt allerdings den größten Vorteil eines freistehenden Hauses ein – den räumlichen Abstand zu den Nachbarn.

 

Doppelhaus

Ein Doppelhaus wirkt äußerlich wie ein Einfamilienhaus, besteht aber aus zwei nebeneinanderliegenden Wohnhälften mit separaten Eingängen. Beide Eigentümer teilen sich das Grundstück. Darin besteht auch das große Risiko: Gerade weil sich die Nachbarschaft auf zwei Parteien fokussiert, kann sich das Verhältnis der Beteiligten aufgrund störender Angewohnheiten des anderen mit der Zeit eintrüben. Besondern wichtig und eine lohnenswerte Investition ist deshalb ein guter Schallschutz der Zwischenwand. Zwischen beide Haushälften sollten möglichst zwei Wände errichtet und mit einer guten Dämmschicht versehen werden. So ist gewährleistet, dass die Bewohner akustisch nicht unter dem Nachbarn zu leiden haben, allerdings steigen damit auch die Baukosten.

 

Reihenhaus

Als Reihenhäuser werden mindestens drei oder mehr direkt angrenzend gebaute Wohngebäuden mit kleinen Garteneinheiten hinter dem Haus bezeichnet. Beim Reihenhaus, welches sich in letzter Position befindet und an drei Seiten offen liegt, handelt es sich um das Reihenendhaus. Bei Gebäude, die jeweils von links und rechts von einem weiteren Reihenhaus begrenzt werden, stehen die Seitenwände auf den Grundstücksgrenzen. Neben den günstigeren Baukosten spricht – im Vergleich zum freistehenden Einfamilienhaus – auch der geringere Heizenergieverbrauch für ein Reihenhaus. Beide Seitenwände stehen unmittelbar am Nachbarhaus, dadurch ergibt sich ein Schutz vor unerwünschtem Wärmeverlust. Die direkte Nachbarschaft zu zwei anderen Parteien birgt allerdings ebenfalls Konfliktpotential in sich – sei es bezüglich der Ruhezeiten, der Nutzung von Zufahrtswegen oder des Grills im Garten.

 

Möglicher Gestaltungsspielraum

Ein weiterer Nachteil von Reihenhäusern und Doppelhaushälften besteht in dem geringen Gestaltungsspielraum des Bauherrn. Weil der Bauträger den Grundriss und die Fassade vorgibt, können die zukünftigen Bewohner in der Regel nur über den Innenausbau entscheiden – also beispielsweise über die Art der Bodenbeläge, der Bad-Armaturen oder der Türen und Treppen. Auch der Ausbau des Dachgeschosses ist häufig festgelegt, doch lässt sich diesbezüglich eventuell eine Einigung über Sonderwünsche mit dem Bauträger erzielen. Solche Einzelheiten stehen in der Baubeschreibung, hier sollte auch aufgenommen werden, wenn der Bauherr bestimmte Leistungen, wie das Verlegen von Fliesen oder Teppich, in Eigenregie übernimmt.

 

Versteckte Kosten

Wirbt der Bauträger mit einer besonders günstigen Immobilie, heißt es aufzupassen. Denn nicht selten können dann auf den Bauherren versteckte Kosten ich Höhe von Tausenden Euro zukommen. Das ist dann der Fall, wenn im veranschlagten Preis nicht alle Leistungen enthalten sind, wie die Kosten für das Herrichten der Baugrube oder die Anschlüsse für Strom, Wasser oder Kanalisation. Es empfiehlt sich deshalb, den Vertrag von Fachleuten – beispielsweise der Verbraucherzentrale – überprüfen zu lassen. 

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