Der sichere Kauf von Baugrundstücken und Immobilien

Der Kauf von Baugrundstücken und Immobilien ist ein sehr kostenintensiver und aufwändiger Prozess. Dies gilt für den Verkäufer genauso wie für den Käufer. Beide Parteien benötigen neben der rechtlichen auch eine finanzielle Absicherung, um sich vor bösen Überraschungen zu schützen. Den legitimen und sichern Verkauf von Grundstücken begleitet der Notar. In Deutschland hat der Gesetzgeber es zur Pflicht gemacht, jeden Grundstücks und Immobilienverkauf durch einen Notar juristisch abzusichern. Dazu nimmt dieser einige wichtige Aufgaben war.
Der Notar berät beide Parteien gleichermaßen, über die optimale Gestaltung des Kaufvertrages. Er nimmt die Vereinbarungen der Parteien auf und prüft diese auf Rechtmäßigkeit und Legitimität. Denn nicht alles, was Käufer und Verkäufer vereinbaren bewegt sich im rechtlichen Rahmen. Später kann so schnell aus dem Verkauf ein Fall für die Gerichte werden. Um dem vorzubeugen, formuliert der Notar den Kaufvertrag und sichert so beide Seiten ab.
Sind die Vorstellungen und Forderungen der Parteien geklärt und ausformuliert, wird die Beurkundung vorgenommen. Hierzu werden nochmals beide Parteien zum Notar geladen. Vor Ort verliest dieser dann den Kaufvertrag und stellt nochmals die Inhalte des Vertrages klar. Sind alle noch offenen Fragen zum Vertrag geklärt und Käufer sowie Verkäufer stimmen dem zu, wird dieser durch die Unterschrift aller Beteiligten sowie der des Notars bestätigt und rechtsgültig. Der Notar hat jedoch noch weitere Aufgaben im Hintergrund wahrzunehmen. So werden durch ihn behördliche Genehmigungen, die für den Besitzerwechsel nötig sind angefordert. Der Blick in das Grundbuch zur Feststellung von Schuldnern sowie die Kontrolle der ordnungsgemäßen Gemarkung und Grundstücksgrenzung sind wichtige Pflichten, die gerade den Käufer vor bösen Überraschungen schützen. So werden Wegerechte, Altenteile ja sogar Bergbau und Fischereirechte im Grundbuch festgehalten und der Notar muss dies prüfen und alle Beteiligten davon in Kenntnis setzen.
Mit der Veranlassung einer Auflassungsvormerkung, wird dem Käufer im Grundbuch das Recht auf Vorkauf gesichert. Der Notar überwacht nun den ordnungsgemäßen Eintrag des neuen Besitzers und übergibt nach dessen Eintrag ins Grundbuch die Kaufsumme dem Verkäufer. Somit ist der Verkauf rechtsgültig und neben dem Käufer und Verkäufer behält auch der Notar eine Kopie des Kaufvertrages in seinem Archiv.
Da Grundstücksverkäufe keine alltäglichen Geschäfte sind, wie wir sie beispielsweise im Supermarkt tätigen sind die oben genannten Abläufe unablässig. Wer Fragen schon vor dem Kauf einer Immobilie oder besonders auch beim Erwerb von Bauflächen hat, sollte einen Termin vereinbaren und sich von einem Notar beraten lassen.
Der Notar berät beide Parteien gleichermaßen, über die optimale Gestaltung des Kaufvertrages. Er nimmt die Vereinbarungen der Parteien auf und prüft diese auf Rechtmäßigkeit und Legitimität. Denn nicht alles, was Käufer und Verkäufer vereinbaren bewegt sich im rechtlichen Rahmen. Später kann so schnell aus dem Verkauf ein Fall für die Gerichte werden. Um dem vorzubeugen, formuliert der Notar den Kaufvertrag und sichert so beide Seiten ab.
Sind die Vorstellungen und Forderungen der Parteien geklärt und ausformuliert, wird die Beurkundung vorgenommen. Hierzu werden nochmals beide Parteien zum Notar geladen. Vor Ort verliest dieser dann den Kaufvertrag und stellt nochmals die Inhalte des Vertrages klar. Sind alle noch offenen Fragen zum Vertrag geklärt und Käufer sowie Verkäufer stimmen dem zu, wird dieser durch die Unterschrift aller Beteiligten sowie der des Notars bestätigt und rechtsgültig. Der Notar hat jedoch noch weitere Aufgaben im Hintergrund wahrzunehmen. So werden durch ihn behördliche Genehmigungen, die für den Besitzerwechsel nötig sind angefordert. Der Blick in das Grundbuch zur Feststellung von Schuldnern sowie die Kontrolle der ordnungsgemäßen Gemarkung und Grundstücksgrenzung sind wichtige Pflichten, die gerade den Käufer vor bösen Überraschungen schützen. So werden Wegerechte, Altenteile ja sogar Bergbau und Fischereirechte im Grundbuch festgehalten und der Notar muss dies prüfen und alle Beteiligten davon in Kenntnis setzen.
Mit der Veranlassung einer Auflassungsvormerkung, wird dem Käufer im Grundbuch das Recht auf Vorkauf gesichert. Der Notar überwacht nun den ordnungsgemäßen Eintrag des neuen Besitzers und übergibt nach dessen Eintrag ins Grundbuch die Kaufsumme dem Verkäufer. Somit ist der Verkauf rechtsgültig und neben dem Käufer und Verkäufer behält auch der Notar eine Kopie des Kaufvertrages in seinem Archiv.
Da Grundstücksverkäufe keine alltäglichen Geschäfte sind, wie wir sie beispielsweise im Supermarkt tätigen sind die oben genannten Abläufe unablässig. Wer Fragen schon vor dem Kauf einer Immobilie oder besonders auch beim Erwerb von Bauflächen hat, sollte einen Termin vereinbaren und sich von einem Notar beraten lassen.
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