Bauschutt entsorgen

Wer an seinem Haus größere Modernisierungs- oder Instandsetzungsarbeiten vornehmen lassen möchte, muss sich Gedanken über die Entsorgung des dabei anfallenden Abfalls machen. Durch die richtige Vorgehensweise lassen sich unnötige Gebühren vermeiden.
Bei Renovierungsarbeiten fallen in der Regel verschiedenste Stoffe an, die es wegzuschaffen gilt. Der bedeutendste Aspekt, den Bauherren dabei berücksichtigen müssen, ist die richtige Trennung des Bauschutts. Reiner Bauschutt kann nach der Zerkleinerung direkt wiederverwertet werden. Befindet sich darin jedoch beispielsweise ein zu hoher Anteil von organischen Giftstoffen wie polychlorierte Biphenyle (PCB), ist eine Wiederverwertung nicht möglich und die gesamte Ladung muss verbrannt werden. Dies verursacht für den Bauherrn, je nach Menge, entsprechende Kosten.
Bauschutt
In den Bauschutt-Container gehören grundsätzlich nur mineralische Abfälle wie Beton ohne anhaftende Zusätze (beispielsweise Dichtungsfugen) sowie auch Kacheln, Ziegel, Fliesen, Steine (beispielsweise Ziegel- oder Backsteine), Mauerwerk und Erde. Auch Keramikgegenstände wie Waschbecken oder Toiletten lassen sich in einem solchen Container entsorgen. Gips- und Porentbeton, Ytong, Fermacell und Rigips fallen nicht unter die Kategorie Bauschutt, sondern sollten gesondert beseitigt werden. Landet Bauschutt zusammen mit diesen Stoffen in einem Container, würde für die Entsorgung ein wesentlich höherer Preis anfallen. Inwieweit der Containerinhalt verunreinigt oder wie hoch der Anteil fremder Stoffe an der Ladung ist, überprüft, nach dem Abkippen, der zuständige Kontrolleur der Deponie.
Baustellenabfall
Von Bauschutt zu unterscheiden ist der sogenannte Baustellenabfall, auch Mischabfall genannt. Baumischabfall umfasst ein recht großes Spektrum an Stoffen: So gehören beispielsweise unbelastetes Holz, Metallschrott, Verpackungen und Dämmstoffe ebenso dazu wie Tapeten und Tapetenreste, aber auch Isolierungsmaterial, Kunststoffe, Strohmatten, Folien und Gummireste. Um eine Wiederverwertung der verschiedenen Stoffe zu gewährleisten, muss der Mischabfall manuell getrennt werden. Das ist auch der Grund dafür, dass für die Entsorgung von Baustellenabfall in der Regel höhere Kosten als für die von Bauschutt anfallen. Was im Einzelnen als Baumischabfall gilt und was nicht, hängt auch von den jeweiligen regionalen Bestimmungen ab.
Sondermüll
Teerhaltige Farben und Lacke sowie Öl und Lösungsmittel gehören nicht zum Baustellenabfall und müssen als Sonderabfall entsorgt werden. Das gleiche gilt auch für Glaswolle sowie umwelt- und gesundheitsschädliche Materialien wie Batterien, Kleber, Kleberreste und asbesthaltige Platten. Durch die Zerlegung von asbesthaltigem Baumaterial kann der krebserregende Stoff freigesetzt werden und eine Gesundheitsgefährdung für Beteiligte und Anwohner gegeben sein. Asbestplatten sollten deshalb am besten von Experten ausgebaut und entsorgt werden. Bei Bauholz muss zwischen verschiedenen Kategorien unterschieden werden. Je nach Verarbeitung wird dieses in die Gruppen – unbehandelt, lackiert, beschichtet oder behandelt – unterteilt und fallen unterschiedliche Kosten für die Entsorgung an. Holzfenster, -türen und -zäune beispielsweise sind in der Regel zum Schutz vor den Witterungsbedingungen imprägniert, lackiert oder lasiert. Nur unbehandeltes Holz zählt zum Baumischabfall, meist handelt es sich dabei um das Bauholz für den Bau und die Konstruktion von Häusern.
Preise vergleichen lohnt sich
Mit der Entsorgung können Bauherren entweder eine Firma beauftragen oder Container mieten und die Abfälle selbst zu den öffentlichen Entsorgern oder privatwirtschaftlich betriebenen Abfallunternehmen bringen. Wichtig ist es, die Stoffe direkt auf der Baustelle zu trennen und neben dem Container für Bauschutt weitere Container für die anderen Abfallarten zur Verfügung zu haben. Die Größe und Anzahl hängen von der Menge des Bauschutts und der Abfälle ab. Die Preise können je nach Konkurrenzlage in der Region sehr unterschiedlich ausfallen, es lohnt sich also zu vergleichen.
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