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Eintrittsalter



Das Lebensalter des Versicherungsnehmers bei Beginn der Versicherung ist das Eintrittsalter. Es errechnet sich entweder aus der Differenz zwischen dem Kalenderjahr des Vertragsabschlusses und dem Geburtsjahr, oder man nimmt als Eintrittsalter den Geburtstag der dem technischen Versicherungsbeginn am nächsten liegt.

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