kostenfreie Beratungshotline
0800 - 808 4000
Versicherungen > Lexikon Versicherungen > Anzeigepflicht

Anzeigepflicht



Die Anzeigepflicht ist eine Obliegenheit des Versicherungsnehmers. Der Versicherungsnehmer hat bei Abschluss eines Versicherungsvertrages die Anzeigepflicht zu erfüllen. Er muss das Versicherungsunternehmen über Art und Umfang des zu versichernden Risikos vollständig und wahrheitsgemäß, aufklären. Bei einer Änderung des Risikos ist er verpflichtet, dies dem Versicherer mitzuteilen. Im Versicherungsfall, muss der Versicherungsnehmer seiner Anzeigepflicht nachkommen und das Versicherungsunternehmen, über alles Wichtige vollständig und wahrheitsgemäß, unterrichten. In der Regel hat der Versicherungsnehmer die Informationspflichten (z.B. Angaben im Antrag, Änderung der Anschrift oder des Beitragszahlungskontos bzw. Meldung des Leistungsfalls) zu erfüllen. Aber auch ein abweichender Versicherter und ein Bezugsberechtigter kann eine eigenständige Anzeigepflicht haben.

zum Index des Versicherungslexikon
 
Copyright © baufi24.de