Abtretung
Die Ansprüche aus einem Versicherungsvertrag, können durch Abtretung auf eine dritte Person übertragen werden. Der Versicherungsnehmer ist in diesem Fall verpflichtet, weiterhin die Beiträge zu zahlen. Eine Abtretung muss dem Versicherer vom bisherigen Berechtigten schriftlich mitgeteilt werden. Eine Abtretung dient in der Regel der Absicherung eines Kredites. Die Abtretung einer Versicherungsleistung ist unabhängig vom Vorhandensein eines Schuldverhältnisses zwischen dem bisherigen Verfügungsberechtigten (Zedent) und dem neuen Gläubiger der Versicherungsleistung (Zessionar) möglich. Der Zessionar hat ein Recht auf Herausgabe des Versicherungsscheins. Er erlangt ab dem Zeitpunkt der Abtretung, soweit das nicht eingeschränkt wird, alle Rechte am Vertrag. Die Abtretung endet, sobald sie vom Zessionar widerrufen wurde.
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