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Ablaufleistung



Die Ansprüche aus einem Versicherungsvertrag, können durch Abtretung auf eine dritte Person übertragen werden. Der Versicherungsnehmer ist in diesem Fall verpflichtet, weiterhin die Beiträge zu zahlen. Eine Abtretung muss dem Versicherer vom bisherigen Berechtigten schriftlich mitgeteilt werden. Eine Abtretung dient in der Regel der Absicherung eines Kredites.

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